Rechtliche Schritte aufgrund Manipulation bei einem Gewinnspiel

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
marzin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Schritte aufgrund Manipulation bei einem Gewinnspiel

Hallo zusammen,

folgender Fall interessiert mich:

Die Firma X hat ein Gewinnspiel ausgeschrieben, bei dem von Kunden oder Interessenten ein Foto zu einem bestimmten Thema auf die Facebook-Seite der Firma X gestellt werden muss. Laut den Teilnahmebedingungen von X gewinnt derjenige, der am Ende des Teilnahmezeitraums die meisten Faceook-Likes auf das jeweilige Foto generiert hat. Die Teilnahmebedingungen beinhalten ebenfalls die Passage, dass die Firma berechtigt ist, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern es zu Manipulation durch Fake Accounts etc. kommt. Auch behält sich die Firma die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Person Y hat das Gewinnspiel gefunden und auch die Teilnahmebedingungen gelesen. Sie macht an dem Gewinnspiel mit und hat zum Ende des Gewinnspielzeitraumes die meisten Likes generiert.

X meldet sich nun mit einer E-Mail an Y und schreibt, dass Y offenbar bei der Generierung der Likes nachgeholfen, also manipuliert hat.
Die E-Mail beinhaltet die Frage ob Y von dem Gewinnspiel zurücktreten will (dann soll eine Verzichtserklärung unterschrieben werden) oder auf die Echtheit der Likes besteht. Beim Bestehen auf die Echtheit wird X eine dritte Firma einschalten, die die Echtheit der Likes prüft. Sollte dabei rauskommen, dass manipuliert wurde, wird X das Honoror der Drittfirma und eventuelle Schadensansprüche an Y weiterleiten.
X gibt Y eine Frist von 32 Stunden für die Entscheidung.

Y hat den Verdacht, dass andere Wettbewerbsteilnahmer den Fotobeitrag von Y absichtlich mit Fake-Likes geflutet haben, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Y erkennt in der Like-Übersicht des eigenen Beitrags, dass viele Likes nicht aus dem (weiten) Bekanntenkreis kommen, sondern von Übersee. Diese wurde aber nicht von Y generiert.

Es stellt sich nun die Frage, ob X trotzdem die Honorarrechnung der dritten Firma und mögliche weitere Ansprüche an Y weiterleiten darf. Wie kann X beweisen, dass mögliche Manipulationen von Y ausgingen?

Vorab schon mal vielen Dank!
Marzin

-- Editier von marzin am 16.12.2016 14:21

-- Editiert von Moderator am 16.12.2016 21:21

-- Thema wurde verschoben am 16.12.2016 21:21

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
marzin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von marzin):

Es stellt sich nun die Frage, ob X trotzdem die Honorarrechnung der dritten Firma und mögliche weitere Ansprüche an Y weiterleiten darf. Wie kann X beweisen, dass mögliche Manipulationen von Y ausgingen?

X und Y haben höchstens Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels, der seinerseits vermutlich den Rechtsweg ausgeschlossen hat. Gegeneinander haben sie keine Ansprüche, insofern erübrigt sich alles weitere.


X ist Veranstalter des Gewinnspiels

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ist Y ein Mitbewerber von X?



Zitat (von marzin):
Es stellt sich nun die Frage, ob X trotzdem die Honorarrechnung der dritten Firma und mögliche weitere Ansprüche an Y weiterleiten darf.

Selbstverständlich darf er das weiterleiten.
Nur wenn er da mit Erfolgsaussichten was durchsetzen will, dann müsste er beweisen, das Y gegen irgendetwas aus den Vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die E-Mail beinhaltet die Frage ob Y von dem Gewinnspiel zurücktreten will (dann soll eine Verzichtserklärung unterschrieben werden) oder auf die Echtheit der Likes besteht. Beim Bestehen auf die Echtheit wird X eine dritte Firma einschalten, die die Echtheit der Likes prüft. Sollte dabei rauskommen, dass manipuliert wurde, wird X das Honoror der Drittfirma und eventuelle Schadensansprüche an Y weiterleiten.


So herum läuft es ja nicht. Wenn X dem Y den Gewinn verweigern will, dann können sie das auf ihr eigenes Risiko tun. Dann müßte Y klagen und X müßte im Streitfall beweisen, daß die Likes manipuliert waren.
In dem Fall würden die AGB wohl (IMO wirksam) dazu führen, daß Y den Gewinn nicht einfordern kann (da lediglich Manipulation aber nicht Manipulation durch Y notwendig ist, damit Y seiner Ansprüche verlustig geht).
Dann würde Y den Prozeß verlieren und bezahlen müssen. Irgendwelche außergerichtlichen Kosten müßte Y aber nur bezahlen, wenn er nachweislich die Manipulation auch vorgenommen bzw. dazu angestiftet hat. Das ist eine viel höhere Hürde für X als lediglich das Vorliegen einer Manipulation zu beweisen.
Von daher würde ich mich an Y's Stelle auf so einen "Deal" nicht einlassen, weil er dazu gar nicht verpflichtet ist (also dazu, einzuwilligen, daß im Fall des Nachweises von Manipulationen diese als von Y verursacht zuzugestehen seien).

Ein "trete von deinem Gewinn zurück oder wir werden hohe Schadensersatzforderungen erheben" könnte im übrigen strafrechtlich grenzwertig sein, vor allem, wenn X offenbar ja noch gar keine handfesten Beweise in der Hand hat, sondern diese erst noch hypothetisch erbringen will.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 16.12.2016 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marzin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist Y ein Mitbewerber von X?



Zitat (von marzin):
Es stellt sich nun die Frage, ob X trotzdem die Honorarrechnung der dritten Firma und mögliche weitere Ansprüche an Y weiterleiten darf.

Selbstverständlich darf er das weiterleiten.
Nur wenn er da mit Erfolgsaussichten was durchsetzen will, dann müsste er beweisen, das Y gegen irgendetwas aus den Vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat.


Y ist eine private Person, die zuvor mit der Firma X noch nichts zu tun hatte. Y ist lediglich ein Interessent der Dienstleistungen von X.

-- Editiert von marzin am 16.12.2016 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von marzin):
Y ist eine private Person,

:forum:

Admins bitte verschieben



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marzin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von marzin):
Y ist eine private Person,

:forum:

Admins bitte verschieben


Oh sorry, das stimmt. Bitte verschieben!

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Einstiegsfrage wäre für mich eine ganz andere. Steht in den AGBs drinne, dass die Manipulation von dem Teilnehmer kommen muss, oder dass es einfach nur um eine nachgewiesene personenunabhängige Manipulation geht?

wirdwerden

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mich persönlich würde Interesse halber mal die exakte Formulierung interessieren. Also der folgenden Passage:

Zitat:
Die Teilnahmebedingungen beinhalten ebenfalls die Passage, dass die Firma berechtigt ist, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern es zu Manipulation durch Fake Accounts etc. kommt.

Was der Anbieter ggf. erreichen will und was er so formuliert hat, können zweierlei paar Schuhe sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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