Hallo liebe Forum-Gemeinde!
Leider habe ich zu meiner Frage über die Suche keinen vergleichbaren Thread gefunden, obwohl das Thema hier sicherlich schon mehrfach besprochen wurde.
Also folgendes:
Ich war "passiv" in einen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist also klar. Da die gegnerische Versicherung bisher sehr freundlich und unkompliziert war, möchte ich die Kosten möglichst gering halten und keinen Anwalt bzw. Gutachter (Schadenminderungspflicht) einschalten.
Dennoch will ich natürlich auch nicht drauflegen. :o)
Ich habe daher einen KV von einer Lackiererei erstellen lassen über den Bruttobetrag von 500,- Euro.
Wie muss ich nun weitermachen, wenn ich das Fahrzeug aber privat von einem Bekannten zum Selbstkostenpreis reparieren lassen möchte?
Folgenden Ablauf habe ich mir "ausgedacht". Könnt ihr mir sagen, ob ich damit richtig liege (Recht habe) oder ob mir die Versicherung dabei irgendwo "ein Bein" stellen kann?
1. Ich reiche jetzt zunächst einmal den KV mit den Fotos und einer Kostenpauschale für Auslagen (50,- Euro) ein.
2. Nachdem die Versicherung den Nettobetrag des KV und meine Auslagen erstattet hat, lasse ich die Reparatur durchführen und schicke wieder Bilder an die Versicherung, damit diese die Reparatur nachvollziehen kann.
Hier die Fragen:
F1: Diese muss mir dann die USt. erstatten und den Nutzungsausfall begleichen, oder?!?
Leider hat die Werkstatt keine Reparaturdauer aufgeschrieben, sondern nur 2 Tage mündlich genannt.
F2: Kann ich das einfach so ansetzen?! Oder stellt sich die Versicherung dann quer?!?
F3: Kann die Versicherung die USt.-Erstattung verweigern, wenn ich den Wagen selbst repariere oder reparieren lasse?
F4: Welchen Betrag für den Nutzungsausfall setze ich bei einem Golf V an?
F5: Klar bleiben bei der Aktion ein paar Euro hängen, aber das geht ja wohl auch nicht anders, da mir keiner die Wertminderung ersetzt, oder?
F6: Der Schaden ist nicht groß (Tür auf ca. 5cm eingedrückt und verkratzt) und laut LAckiererei habe ich damit keinen Anspruch auf eine neue Tür, sondern muss das ganze Spachteln lassen. UNd nun denke ich einfach, dass ich es später beim Verkauf angeben muss, dass die Tür gespachtelt und lackiert wurde?
1000 Dank für eure Antworten im Voraus!