Retour/Paket/gestohlen

11. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Celtic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Retour/Paket/gestohlen

Moin Moin zusammen,
Ich habe ein Anliegen bei dem Ich (wer hätte es gedacht) Rat und Hilfe benötige.

Der ganze Sachverhalt ist etwas knifflig und braucht längere Erklärung.
Ich versuche es aber so gut es geht zu entkniffeln und verständlich zu erklären.
Auf denn,nun also.

Ich habe Januar 2020 auf Amazon,über Drittanbieter/Marketplace,eine PS4 gekauft,die nach 11 Monaten kaputt ging.
Softwareprobleme.
Zwecks Garantieanspruch habe Ich mich zuerst mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt.
Dieser reagierte auf mehrere Emails die Ich ihm über Amazon geschrieben habe nicht.
Daraufhin informierte Ich Amazon darüber dass der Artikel innerhalb der Garantieleistung kaputt ging und der Verkäufer nicht auf meine Emails reagiert hat.
Amazon hat daraufhin den Verkäufer selbst kontaktiert und mich gebeten ein paar Tage auf Antwort vom Verkäufer zu warten.
Sollte er sich in der gesetzten Frist von 3 Tagen nicht melden sollte Ich Amazon darüber informieren.

So tat Ich dann.
Amazon sagte mir daraufhin dass Ich den Artikel an den Verkäufer zurückschicken soll und Amazon mir dann den Kaufpreis erstatten würde,ich Amazon aber noch die Sendungsverfolgung und Sendungsquittung zuschicken soll.

All das habe Ich gemacht.
Plötzlich will Amazon damit nichts mehr zu tun haben und weigert sich,trotz mehrfacher schriftlicher Zusage,mit den Kaufpreis zu erstatten.

Das zum Ersten.

Da sich Amazon nun geschickt aus der Affäre gezogen hat wollte Ich nochmal beim Verkäufer nachhaken.
Wie sich herausgestellt hat ist dieser insolvent,hat sich irgendwo nach Tschechien abgesetzt und verweist (auf seiner Website) darauf bei Reklamation von Käufen mit Kreditkarte dass man das selbst mit seinem Kreditinstitut klären müsse.

Also,Amazon fühlt sich (trotz mehrfacher Zusage) nicht verantwortlich und der Verkäufer verschwindet und sagt man solle sich selbst darum kümmern sein Geld wieder zu bekommen.

Auf zum nächsten Schritt und der nächsten Frage.
"Was ist mit meinem Paket geschehen?"

Nach Recherche stellte sich heraus dass die vom Verkäufer im Amazon Profil Adresse nicht seine eigene sondern die eines Paketversands ist.

Nach weiterer Recherche fand Ich jemanden den Ich dort diesbezüglich kontaktieren konnte.

Laut Sendungsverfolgung ist das Paket dort angekommen und wurde auch angenommen (obwohl es den Empfänger dort anscheinend nicht gibt).

Nach einigem quälenden Rumgedruckse seitens der Ansprechpartnerin dieses Paketversands und Druck meinerseits wurde mein Paket gefunden.
Oh Freude.
Die Ansprechpartnerin wollte nich ein paar Details zum Paket wissen,ob es denn wirklich meins sei und ob Ich den Inhalt beschreiben könnte
Alles super.
Die Ansprechpartnerin fragte was damit nun geschehen soll,ob Ich es wiederhaben möchte.

Ich sagte "Ja,ich hätte es gerne wieder. Weil Ich aufgrund der Insolvenz des Verkäufers davon ausgehen muss dass Ich weder mein Geld noch ein repariertes Gerät erhalte."

Ein paar Stunden später erhielt Ich von dieser Ansprechpartnerin eine weitere Email in der sie nun offen und ehrlich sein wollte,wie sie es sagte.

Mein Paket sei zwar gefunden worden aber der Inhalt sei weg.
Ob man sich auf einen Betrag als Schadensersatz einigen könne,wollte sie wissen.

Das Gerät war zwar defekt aber entweder hätte Ich ein repariertes Gerät bekommen oder den Kaufpreis erstattet bekommen.
Also entweder Reparatur im Rahmen der Garantie oder eine Retour bei der Ich den Kaufpreis erstattet bekommen hätte.
So oder so wäre Ich auf meine vollen Kosten gekommen.
Der Kaufpreis betrug 337€,als Schadensersatz wollte sie mir 180€ anbieten.

Wie gesagt,obwohl defekt hatte das Paket/Gerät den Wert vom Kaufpreis.
Entweder als repariertes Gerät (vollwertig) oder als Retour (vollwertig).

Mal ganz abgesehen von der Dreistigkeit mir im Gegenzug dafür dass Ich offensichtlich bestohlen wurde mir etwas mehr als die Hälfte des eigentlichen Werts als Schadensersatz anzubieten...

Deren Rechtsabteilung hat angeblich darauf verwiesen dass Ich mich um all das zu klären mot dem Verkäufer in Verbindung setzen müsse.
Mit der Begründung dass er ja die falsche Adresse angegeben hat die erst zu dieser Sache führte.

Mit anderen Worten,obwohl der Inhalt meines Pakets in deren Räumlichkeiten gestohlen wurde bin Ich bzw der Verkäufer daran schuld,weil es nicht die richtige Adresse war?

Ich blicke mittlerweile echt nicht mehr durch.

Ich hätte so oder so meinen Kaufpreis wieder gehabt,entweder als repariertes Gerät oder als Retour.
Und dieses Gerät wurde mir in deren Räumlichkeiten gestohlen.

Und nun benötige Ich euren Rat und eure Hilfe.
Wer ist nun dafür haftbar zu machen und habe Ich Anspruch auf den kompletten Wert obwohl das Gerät defekt war?

Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Mühen und Hilfe.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129630 Beiträge, 41358x hilfreich)

Zitat (von Celtic):
Wie gesagt,obwohl defekt hatte das Paket/Gerät den Wert vom Kaufpreis.

Nö, ersetzt wird immer nur der Schaden, mehr nicht. Und das ist regelmäßig der Zeitwert.



Zitat (von Celtic):
Und dieses Gerät wurde mir in deren Räumlichkeiten gestohlen.

Jetzt müsste man diese Behauptung nur noch beweisen.
Die große Frage ist, wie könnte man das?



Zitat (von Celtic):
Deren Rechtsabteilung hat angeblich darauf verwiesen dass Ich mich um all das zu klären mot dem Verkäufer in Verbindung setzen müsse.

Richtig.



Zitat (von Celtic):
Mit der Begründung dass er ja die falsche Adresse angegeben hat die erst zu dieser Sache führte.

Die Begründung ist allerdings etwas wackelig.
Die korrekte Begründung wäre, das man gar kein Vertragspartner vom Käufer ist, sondern vom Verkäufer. Und der Käufer ist auch ein Vertragspartner vom Käufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

Zitat:
Wer ist nun dafür haftbar zu machen

Der Verkäufer bzw. dessen Insolvenzverwalter.

Zitat:
habe Ich Anspruch auf den kompletten Wert obwohl das Gerät defekt war?

Nein. Denn abhanden gekommen ist ein defektes Gerät.
Ob man noch fiktive Reparaturkosten geltend machen kann ("wenn das defekte Gerät nicht abhanden gekommen wäre, wäre es kostenlos repariert worden") ist müßig zu diskutieren. Wenn die Verkaufend Firma insolvent ist, hätte der Insolvenzverwalter die kostenlose Reparatur ohnehin abgelehnt.

Wenn Sie trotz der Insolvenz des Verkäufers noch 180€ bekommen, stehen Sie eigentlich ganz gut da - ich würde da zugreifen. Angesichts der Tatsache, dass der Verkäufer insolvent ist und auch noch im Ausland sitzt, kann man eigentlich froh sein, wenn man überhaupt etwas bekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Angesichts der Tatsache, dass der Verkäufer insolvent ist und auch noch im Ausland sitzt, kann man eigentlich froh sein, wenn man überhaupt etwas bekommt.
Davon mal abgesehen, sehe ich hier den VK sogar erstmal gar nicht in der Verantwortung!

Zitat:
Zwecks Garantieanspruch habe Ich mich zuerst mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt.
Wieso macht man bitte so etwas? Oder steht das in den Garantiebedibngungen, dass diese über den VK abzuwickeln sind? Du hättest dich hier bestimmt an den Hersteller wenden sollen, aber nicht an den VK, der war dort sicher nicht zuständig!

Zitat:
Dieser reagierte auf mehrere Emails die Ich ihm über Amazon geschrieben habe nicht.
Verständlich, wieso soll er auf etwas reagieren, was nicht seine Aufgabe ist.

Zitat:
Amazon sagte mir daraufhin dass Ich den Artikel an den Verkäufer zurückschicken soll und Amazon mir dann den Kaufpreis erstatten würde
Also wollte dir Amazon einfach so Geld schenken! Meiner Meinung nach musst du dich an Amazon halten, diese sind verantwortlich. der VK hat damit nichts zu tun!

Zitat:
Deren Rechtsabteilung hat angeblich darauf verwiesen dass Ich mich um all das zu klären mot dem Verkäufer in Verbindung setzen müsse
Das wäre allenfalls noch korrekt, wenn es um Sachmängelhaftung gehen würde, geht es aber nicht, du wolltest die Garantie beanspruchen! nachträglich wechseln geht auch nicht mehr!

Zitat:
Ich hätte so oder so meinen Kaufpreis wieder gehabt,entweder als repariertes Gerät oder als Retour.
Absolut falsch!!!! Wenigst gibt es hierfür keinen Rechtsanspruch! Du hast keinerlei rechtsanspruch gegenüber deinem VK, weder auf Rückzahlung noch auf Reparatur!

Du hattest einzig und Alleine einen Deal mit Amazon, jedoch rein gar nichts mit dem VK der Konsole. Jetzt würde es darauf ankommen, wie du was zu deinem Deal mit Amazon beweisen kannst, wer das Transportrisiko dabei trägt etc!

Der VK jedoch hat mit der Sache rein gar nichts zu tun...





0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Celtic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Das Problem ist ja nun dass weder Amazon noch der Verkäufer mir nun etwas reparieren bzw den Kaufpreis für etwas erstatten können dass bei einer dritten Partei abhanden gekommen ist.

Dass das Gerät dort abhanden gekommen ist wurde mir von der Ansprechpartnerin schriftlich bestätigt.

"Wir haben das Paket gefunden,aber Ich will offen und ehrlich sein,der Inhalt ist weg."

Im Grunde fehlt mir nun das Gerät das benötigt wird um Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen.
Selbst wenn dieser nun aus Kulanz sagen würde er repariert das Gerät gratis oder erstattet mir den Kaufpreis wäre das nicht möglich weil das Gerät woanders abhanden gekommen ist.

Also sollte Ich die angebotenen 180€ Schadensersatz dieser dritten Partei nehmen und es gut sein lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Zitat:
um Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen.
Für Ansprüche gegen den VK gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, dan wäre dein Anspruch genau 0 Euro!

Zitat:
Also sollte Ich die angebotenen 180€ Schadensersatz dieser dritten Partei nehmen und es gut sein lassen?
In Anbetracht dessen, dass dein verschikter "Kernschrott" wohl nichtmal mehr 100Euro an Wert hätten, würde ich dieses Angebot sehr dankend annehmen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129630 Beiträge, 41358x hilfreich)

Zitat (von Celtic):
Dass das Gerät dort abhanden gekommen ist wurde mir von der Ansprechpartnerin schriftlich bestätigt.

Mit welchem Wortlaut denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13325 Beiträge, 4773x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut denn?


Ähmm.... der steht mittlerweile mehrfach hier.
Zitat:

"Wir haben das Paket gefunden,aber Ich will offen und ehrlich sein,der Inhalt ist weg."


Zitat (von Celtic):
Also sollte Ich die angebotenen 180€ Schadensersatz dieser dritten Partei nehmen und es gut sein lassen?


Ganz ehrlich, ja.

Der ehemalige Verkäufer ist schlicht und einfach pleite, von dem wirst Du in den nächsten Jahren nicht einen Cent sehen.
Für die angebotenen 180€ gibt es gute funktionierende Gebrauchte (500GB) mit Garantie, oder für 50€ mehr auch die Pro.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129630 Beiträge, 41358x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ähmm.... der steht mittlerweile mehrfach hier.

Nö, da steht nur die Bestätigung, das man ein leeres Paket gefunden hat.

Daraus abzuleiten, dass dies eine Anerkenntnis sei, das der Inhalt dort gestohlen wurde, dürfte vor keinem Gericht standhalten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50125 Beiträge, 17561x hilfreich)

Zitat:
Daraus abzuleiten, dass dies eine Anerkenntnis sei, das der Inhalt dort gestohlen wurde, dürfte vor keinem Gericht standhalten.


Das Gegenteil ist richtig.

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