Ringschiene für Diamant anfertigen lassen-plötzlich Moissanit

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Seidl123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ringschiene für Diamant anfertigen lassen-plötzlich Moissanit

Es wurde für einen seltenen großen Diamanten mit Laborzertifikat eine neue Ringschiene anfertigt.
Der Diamant wurde vom
Auktionshaus, vom Einlieferer und auch vom Goldschmied selbst genau und lange mit Lupe begutachtet. Legte den Diamanten auf seine staatlich geeicht Waage und wog den Stein. Legte den Diamanten auf eine Farbtabelle für Diamanten und schätzte die Farbe und prüfte auf echten Diamant mit Diamant/Moissanit-Prüfgerät. Immer grün für Diamant. Der Diamanten wurde ausgefasst und sofort dem Goldschmied übergeben.
Er packte den Diamanten in eine nummerierte Einlieferungstüte und vermerkt darauf Name des Einlieferers, Adresse Karatgewicht, Weisgold 750 und Anzahlung 200 Euro.
Der Einlieferer bekommt den nummerierten Abrisszettel mit.
Nach zwei Wochen ruft der Goldschmied an und sagt, der Ring sei fertig. Nach 1Stunde ruft er erneut an und sagt, er hätte den Ring nochmals überpoliert, hätte kleine weiße Stellen gesehen und es sei kein Diamant sondern ein Moissanit.

Solll der Einlieferer den Ring abholen?
Dann könnten die nummerierte Einlieferungstüte mit den handschriftlichen Beweisen verloren gehen, wenn der Goldschmied sie nicht schon verschwinden hat lassen.
Und der Einlieferer geht auch damit die Gefahr ein, dass der Goldschmied sagt, er hätte ja den Diamant geliefert und er hätte Ihn ausgetauscht.

-- Editiert von User am 18. September 2023 18:44

-- Editiert von User am 18. September 2023 18:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114623 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von Seidl123):
prüfte auf echten Diamant mit Diamant/Moissanit-Prüfgerät.

Welche konkreten Zertifizierungen / Eichungen hatte das Gerät?



Zitat (von Seidl123):
Solll der Einlieferer den Ring abholen?

Das muss er selber entscheiden.
Aber ohne Abholung hat er schlicht gar nichts ...



Zitat (von Seidl123):
Und der Einlieferer geht auch damit die Gefahr ein, dass der Goldschmied sagt, er hätte ja den Diamant geliefert und er hätte Ihn ausgetauscht.

Warum sollte der Goldschmied eine solch völlig wirre Aussage treffen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Seidl123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche konkreten Zertifizierungen / Eichungen hatte das Gerät?


Bei dem Gerät vom Einlieferer bin ich nicht sicher, aber das Gerät vom Goldschmied muss ja stimmen. Außerdem hat der Einlieferer ja ein international anerkanntes Zertifikat für den Stein.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte der Goldschmied eine solch völlig wirre Aussage treffen?


Genau die gleiche Frage stellt sich, wenn man betrachtet warum der Goldschmied jetzt behauptet, dass es ein Moissanit ist. Der Stein verwandelt sich ja nicht von ein auf den anderen Tag von einem Diamant in einen Moissanit.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37287 Beiträge, 13753x hilfreich)

Man hat einen Anspruch darauf, den Stein zurück zu bekommen, den man dem Goldschmied überlassen hat, einerlei, wie er von wem auch immer klassifiziert worden ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114623 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man hat einen Anspruch darauf, den Stein zurück zu bekommen, den man dem Goldschmied überlassen hat

Richtig.
Genau das ist hier ja das Problem ...



Zitat (von Seidl123):
aber das Gerät vom Goldschmied muss ja stimmen.

Und wo soll dieses "muss" herkommen?



Zitat (von Seidl123):
Außerdem hat der Einlieferer ja ein international anerkanntes Zertifikat für den Stein.

Zertifikate lassen sich nicht nur fälschen, es kann sogar sein das sich bei der Ausstellung der Zertifikate geirrt wird.



Je nach Güte der jeweilig vorgetragenen Argumente wird es also für beide Seiten nicht leicht werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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