Hallo zusammen,
in dem Haus wo ich ein Eigentumswohnung besitze, ist im Nov.2004 ein Rohrbruch passiert, und die Reperatur durch die Hausverwaltung organisietr und durchgeführt. irgendwann in Feb. 2005 bekomme ich einen Brief von Mieterschutzverein, in dem mein Mieter von mir um die 2000 EUR Geld verlangt, wegen Ein- aund Ausräumarbeiten der Schlafzimmer und Wohnzimmer und beaufsichtigung der Handwerker er berechnet einen Stundenstz von 20 EUR für seine Arbeiten. Die Gebäudeversicherung bearbeitet den Fall noch, aber der Mieter sagt er will sein Geld von mir haben und will nicht darauf warten, dass die Bearbeitungen durch die Gebäudeversicherung zu ende sind.und ich soll ihn bezahlen und dann selbest das Geld von Versicherung Fordern.
Es standen keine Sachschaden an Persönlichen sachen des Mieters.
Sowhl der mieter als auch die Hausverwaltung haben mich wegen Rohrbruches nicht Informiert , und wie gesagt habe von Rohrbruch erst 3 Monate später durch den Brief von Mieterschutzverein erfahren. Wie soll ich vorgehen? muß ich bezahlen? oder der Mieter muß warten bis die Gebäudeversicherung die Bearbeitung des Falles abgeschlossen hat.
Vielen dank im voraus
Rohrbruch
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Hallo!
Der Mieter fordert Schadensersatz von Ihnen. Ein solcher Anspruch steht dem Mieter nir dann zu, wenn Sie als Vermieter den zum Schaden führenden Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug gerät (§ 536a BGB
).
Beides scheint bei Ihnen jedoch nicht der Fall zu sein.
Deshalb würde ich an Ihrer Stelle zunächst nicht zahlen. Falls die Versicherung dies anders sieht, so hat sich das Problem natürlich erledigt.
Ansonsten würde ich bei diesem Betrag durchaus an die Einschaltung eines ANwalts denken.
Gruß
Harry!
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Rat.
mfg
Mehran
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wer übernimmt die Anwaltkosten?
kümmert sich meine haftpflichtevrsicherung auch um die abwehr unberechtigter ansprüche.
Gruß
Mehran
Da es sich hier um einen Streit in einem Mietverhältnis handelt, wird die Privathaftpflichtversicherung die Abwehr einer unberechtigten Forderung nur übernehmen, wenn das Vermieter-Risiko eingeschlossen ist.
Einfach mal nachlesen und fragen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten