Rollerunfall, keine Schuld. Wer trägt TAXI-Kosten?

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
alex93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollerunfall, keine Schuld. Wer trägt TAXI-Kosten?

Hallo !

Ich hätte mal eine kleine Frage.

Angenommen ein junger Schüler (minderjährig) hat einen Rollerunfall. Er ist gerade auf dem Weg zum Praktikum, aber vor ihm wird angehalten. Er hält auch an, jedoch fährt der PKW hinter ihm ungebremst in den Motorroller hinein. Der Junge fällt zu Boden und verletzt sich leicht, wird aber ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt, danach wird er entlassen. Der Roller ist nicht mehr fahrtauglich.

Nun ist er ca. 1 Woche krankgeschrieben, muss aber danach wieder zum Praktikum. Da sein Roller jetzt hinüber ist, hat er keine Möglichkeit mehr dort hinzufahren, außer mit dem Bus oder mit dem Taxi. Da der Busbahnhof aber einige Kilometer weit entfehrnt ist, müsste er ein Taxi nehmen, da er diese weite Strecke noch nicht wieder zu Fuß bewältigen kann (wurde aber nicht durch einen Arzt bestätigt, Krankmeldung ist auch abgelaufen).


Wie ist da die Rechtslage für das Opfer? Muss die gegnerische Versicherung die aufkommenden Kosten für das Taxi übernehmen?




Vielen Dank im Vorraus!


MfG

Alexander

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Lieber Alexander

Leider bezahlt niemand anderes das Taxi.
Solange nicht von einem Arzt die Geh-Unfähigkeit bestätigt wurde.
Ich würde Ihnen raten ganz schnell zu einem Anwalt zu gehen, der ihre Ansprüche auf Schmerzendgeld gegenüber des Verursachers Versicherung (also die Versicherung des Unfallverursachers) vertritt.
Wenn sie absolut schuldfrei sind, zahlt auch die gegnerische Versicherung ihren Anwalt. Der Anwalt wird Ihnen sagen, welche Unterlagen er braucht.
Berichten sie ihrem Arzt auch, das sie einen Anwalt eingeschaltet haben- dieser muss ja einen Bericht über ihren gesundheitszustand schreiben.

Nehmen sie sich den Anwalt !
ich habe vor jahren auch gezaudert, weil ich dachte ich müsse irgendwie ja doch bezahlen- aber nichts war- die gegenerische Versicherung hat direkt mehr gezahlt, als ich erwartet hätte.
Ohne Anwalt hätten die sich viel mehr gezogen und gezaudert.
Ebenso sind alle Quittungen (rezeptgebühr, Praxisgebühr o.ä.) einzureichen.

Viel Erfolg und gute Besserung



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die schnelle Antwort!

Einen Anwalt habe ich schon. Der bekommt morgen auch das Schreiben, welches mir die gegnerische Versicherung geschicht hat... den Bogen den ich ausfüllen muss. Nicht, dass ich da was falsches ausfülle.


Sicher, dass das Taxi niemand bezahlt?
Wie sieht es aus mit einem Leihroller?
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich irgendwo mal gehört habe, dass der Verursacher (oder seine Versicherung) dann für die Kosten aufkommen muss... Hätte ich ein Auto, müsste ich mir ja einen Leihwagen mieten für die Zeit, in der mein Auto nicht zu nutzen ist. Oder nicht?
Deswegen dachte ich, die gegnerische Versicherung könnte nun auch die Taxikosten übernehmen, die dann für meine 2 restlichen Praktikumstage anfallen würden. Weil ich den Roller ja nicht mehr benutzen kann.. (Totalschaden)
Ist übrigens ein Schulpraktikum.

Den Krankenhausbericht und die Arztbescheinigungen kriegt alles der Anwalt. Ebenso wie einen Bericht über die kaputten Sachen (Jacke, Schuhe, Roller, Helm).



Danke für die Hilfe,


Alex


Achja, noch eine Frage: Wer muss das Schmerzensgeld(multiple Schürfwunden, Prellungen an Ellenbogen und Hüfte und Flanke (?), HWS-Distorsion,) zahlen wenn ich die Verursacherin anzeige? Undzwar ist mir eine junge Frau hinten reingefahren.. 20 Jahre alt. Kam am gleichen Tag noch bei mir vorbei und entschuldigte sich, der Vater fing sofort davon an zu reden, dass ich bitte von einer Strafanzeige absehen sollte.

Was meint ihr dazu?


Alex

-- Editiert am 12.04.2011 20:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Ja Alexander

du musst sie nicht anzeigen, damit du Schmerzendgeld bekommst. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe, aber ich bin selber zu sehr Laie, dir das zu erklären- dafür hast du auch den Anwalt, dir das zu erklären. Die junge Dame hat dir nicht absichtlich Schaden zugefügt- du braucst sie nicht noch auf dem zivilweg zu verklagen.Ihre Auto- Versicherung wird dir Schmerzensgeld zahlen. Sie braucht das nicht selber tun- dafür gibts die versicherungen.
Wenn du sie anzeigts, könnte sie zu einer Strafzahlung (nicht an dich) oder schlimmeres verdonnert werden
-muss man das einem anderen antun, der ohne Vorsatz einen Unfall verursacht???
Wenn du einen Leihroller hattest, übernimmt die gegnerische Versicherung evtl die Kosten- aber warum sollte sie die Taxi- Kosten übernehmen? Auch Versicherungen sparen und ersetzen nur noch die kleinst-möglichen-Kosten .


Löcher mal deinen Anwalt und bleibt in den Reaktionen Menschen.
Es wird ein wenig dauern, aber du wirst entschädigt werden.
Darf ich fragen , wie hoch deine Erwartungen sind ????

LG

PS. Ich habe damals meinem Anwalt bestimmte Vorgangsnummern gegeben, einige Vollmachten unterschrieben (auch die für den Arzt) , dann meine Qiuttungen eingereicht (bei dir z.b. helm etc sowie auch die taxi quittungen) Und dann lief das.
Wobei das nicht der kurze bericht war, den der Arzt mit gegeben hatte- der bekam ein extra- Schreiben der versicherung. Mein Anwalt hatte die Aufhebung der Schweigepflicht in diesem fall von mir vorher unterschreiben lassen. den Arztbericht hab ich nie gesehn- aber der war es, der mir sofort zum Anwalt geraten hatte.
Es war das 1. mal, das ich für fremdverursachende Schmerzen entschädigt worden bin.

Vertrau deinem Anwalt und frag ihn Löcher in den Bauch :-)

-- Editiert am 12.04.2011 21:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dass werde ich meinen Anwalt morgen nochmal fragen...

Ich glaube auch nicht dass es absichtlich war! Mir tat die Frau auch leid, deshalb fragte ich, was auf sie zukommen würde...
Jedoch war mein Anwalt auf die Frage nicht sehr gut zu sprechen, er hat mich gefragt ob ich auf die Frau stehe. *lol*


Nein ich hatte keinen Leihroller. Aber ich muss mir ja jetzt vorraussichtlich einen Mieten (oder halt ein TAXI), damit ich irgendwie zum Praktikum komme!


Nochmal:
Also deckt die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht, obwohl die Frau es eindeutig zu verschulden hat, dass ich nun diese Mehrkosten (entweder Mietroller oder Taxi) zu tragen habe, weil mein eigener Roller schrott ist?

Kann sich dazu vielleicht ein Fachmann äußern?
Es kommt mir ziemlich suspekt vor, dass ich dann die Kosten tragen muss, die jetzt entstehen weil SIE meinen Roller fahruntauglich gemacht hat...

Da ich meinen Anwalt er morgen Spätnachmittag spreche würde ich dies gerne etwas früher wissen..




Meine Kalkulation sieht so aus..: Roller - 1500 € (muss aber der Gutachter entscheiden, war 1 3/4 Jahr alt, ca. 2000 km, guter Zustand und einwandfrei)
Jacke - 200 €
Helm - 100 €
Handschuhe - 50-60 €
Schuhe - 90 €
Uhr - 160 € oder so
Boxershort und TShirt - 12 € (Blutflecken)
Schmerzensgeld - ca. 300-700 (oder so? http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag )



MfG

Alex

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen