Rollstuhl kaputt aus Reparatur zurück bekommen schon mehrfach

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)
Rollstuhl kaputt aus Reparatur zurück bekommen schon mehrfach

Hallo ich habe meinen Rollstuhl aus der Reparatur zurück bekommen und er war kaputt sogar an Bereichen an denen er es zuvor nicht gewesen ist.

Das ist nicht das erste mal seit September 2016 ist es schon gang und gäbe.

Ich habe den Hersteller angesprochen und er hatte mir keine der Fragen beantwortet. Er ist sich nicht darüber bewusst das der Rollstuhl kaputt zurück geschickt wurde. Seine Frau sagte sie stand daneben als ihr Mann der auch der Chef ist den Rollstuhl als repariert abgesegnet hat.

Ich frage mich warum ist das ganze Steuer System verpfuscht wenn es ein rad achsen bruch war. Der behoben wurde. Warum das Getriebe nicht getauscht wurde. Das seit September stark beschädigt ist. ?

Ich finde es seltsam und mein Anwalt ebenso.

Wir haben dokumentiert das der Rollstuhl nicht fahrtauglich ist. Warum er mir so zurück gebracht wurde kann nur erahnt werden.

Habe ich nach Monate langen Schäden ein Recht auf Schaden Ersatz?

Immerhin kann ich den Rollstuhl nicht nutzen und bin darauf angewiesen.

Zumal auch das sanitätshaus sagt das muss vom Hersteller im Rahmen der Garantie repariert werden. Das sanitätshaus kann nichts machen. Die ermahnen den Hersteller auch aber es passiert nichts.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Habe ich nach Monate langen Schäden ein Recht auf Schaden Ersatz?

Wenn man die Schäden nachweisen kann, dann ja.



Zitat (von TimeLady):
Zumal auch das sanitätshaus sagt das muss vom Hersteller im Rahmen der Garantie repariert werden.

Dann sollte man sich mal die Garantiebedingungen durchlesen, dort sind die Rechte vermerkt.

Die Frage ist, ob hier nicht noch Gewährleistung geltend gemacht werden kann, dann müsste man sich nicht mit der Garantie abspeisen lassen.



Zitat (von TimeLady):
Die ermahnen den Hersteller auch aber es passiert nichts.

Dann sollte der Anwalt mal prüfen wen er da wie und worauf verklagen kann?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Außerdem ist zu klären, ob Gewährleistungsansprüche überhaupt vom Besitzer geltend gemacht werden können oder nur vom Eigentümer.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Der Eigentümer wäre in dem Fall die Krankenkasse.

Die Schäden können nachgewiesen werden.

Werde nochmal mit dem Anwalt sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Die Schäden können nachgewiesen werden.


Harry van Sell hat hier den nachweisbaren Schaden für Schadenersatz gemeint, und nicht die Schäden am Rollstuhl selber.

Ein solcher Schaden, welcher geltend gemacht werden könnte, wäre z.B. die Leihgebühr für einen Ersatz-Rollstuhl. Das kann einem aber sicher der bereits eingeschaltete Anwalt erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Der Eigentümer wäre in dem Fall die Krankenkasse.

Dann wäre schon fraglich, ob der Besitzer/Entleiher hier überhaupt Rechte gegen Verkäufer/Herstller geltend machen kann. Da wäre ohne entsprechende Vollmachten/Abtretungen doch eher der Eigentümer/Verleiher in der Pflicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Habe gestern mit dem Eigentümer gesprochen er meinte er kann da nicht einfach etwas machen wäre nicht so einfach.

Problem die Schäden werden nicht behoben eine Versorgung Wandlung oder ähnliches wird seitens des Eigentümer auch nicht in Betracht gezogen. Ich bleibe also darauf sitzen das ich ein nicht nutzbares Gerät habe das hier nur in der Ecke steht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen