Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe mit "schadenersatz" das richtige Forum getroffen.
Folgender Fall:
Dem Fahrer A wurde in einer 700km entfernten Stadt C, die Vorfahrt vom Fahrer B genommen. Schuldfrage liegt klar bei Fahrer B. Der Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C).
A ist noch am selben Tag mit einem Leihwagen nach Hause gefahren. Ist er nun selbst dafür zuständig, den Leihwagen nach der Reparatur nach C zurück zu bringen und seinen Wagen dort abzuholen? (700km entfernt).
A hat keinen Urlaub mehr und möchte gerne, dass der Unfallwagen in sein Wohnort auf Kosten der gegnerischen Versicherung zurück geführt wird. Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen?
Ich danke allen bereits vorab für ihre Hilfe!
Rückführung eines geschädigten Fahrzeuges
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Gibt es einen besonderen Grund, dass der Wagen in der stadt C repariert werden muss?
Das hängt im Wesentlichen von dem Vertrag ab, den A mit der Leihwagenfirma geschlossen hat.ZitatA ist noch am selben Tag mit einem Leihwagen nach Hause gefahren. Ist er nun selbst dafür zuständig, den Leihwagen nach der Reparatur nach C zurück zu bringen :
Möglich ist das, vor allem wenn eine Reparatur im Umkreis der Stadt wo der Wagen jetzt steht, nicht repariert werden kann. Ansonsten ist A wohl die Reparatur vor Ort zumutbar.ZitatIst dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen? :
Wenn es aber wie eingangs gefragt keinen besonderen Grund gibt, wäre über eine Selbstabholung nachzudenken.
Schadenminderungspflicht ist schon der richtige Denkansatz. Keine nicht zwingend notwendigen Kosten produzieren.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 29.09.2020 19:11
ZitatDer Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C). :
Er war also nicht mehr fahrbereit / verkehrssicher?
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Zitat:ZitatDer Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C). :
Er war also nicht mehr fahrbereit / verkehrssicher?
Ja so ist es
Dann war die Reparatur on C gerchtfertigt.
Bedeutet man muss jetzt schauen, was günstiger ist.
Die Selbstabholung oder bringen lassen.
Bahn geht schon ab 14 EUR los bzw. um die 40 EUR.
Transporter liegen so um die 200 - 600 EUR.
Da wird man schon das eine oder andere gute Argument vortragen müssen, weshalb eine Selbstabholung unzumutbar / nicht möglich ist.
ZitatA hat keinen Urlaub mehr und möchte gerne, dass der Unfallwagen in sein Wohnort auf Kosten der gegnerischen Versicherung zurück geführt wird. Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen? :
Ja, das ist möglich. Verbringungs-/Überführungskosten zählen nach der gängigen Rechtssprechung zu den erstattungsfähigen (Neben-)Kosten.
Falls du keinen Anwalt mit der Regulierung beauftragt hast, kannst du aber davon ausgehen, das die VS diese und andere Kosten erstmal ablehnt.
gruß charly
Wenn der Wagen doch ohnehin nicht fahrbereit bzw. verkehrssicher ist, wie wöllte der A ihn auch "auf eigene Faust" abholen?
Wurde denn der Leihwagen bei einer bekannten Firma (Sixt) geliehen? Wenn ja, gibt es in ihrer Stadt sicher auch eine Filiale davon. Dann könnte man zumindest biller und schneller (Bahn / Flug) nach C kommen.
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