Rückführung eines geschädigten Fahrzeuges

29. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa442635-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückführung eines geschädigten Fahrzeuges

Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe mit "schadenersatz" das richtige Forum getroffen.

Folgender Fall:
Dem Fahrer A wurde in einer 700km entfernten Stadt C, die Vorfahrt vom Fahrer B genommen. Schuldfrage liegt klar bei Fahrer B. Der Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C).

A ist noch am selben Tag mit einem Leihwagen nach Hause gefahren. Ist er nun selbst dafür zuständig, den Leihwagen nach der Reparatur nach C zurück zu bringen und seinen Wagen dort abzuholen? (700km entfernt).
A hat keinen Urlaub mehr und möchte gerne, dass der Unfallwagen in sein Wohnort auf Kosten der gegnerischen Versicherung zurück geführt wird. Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen?

Ich danke allen bereits vorab für ihre Hilfe!

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Gibt es einen besonderen Grund, dass der Wagen in der stadt C repariert werden muss?

Zitat (von pa442635-10):
A ist noch am selben Tag mit einem Leihwagen nach Hause gefahren. Ist er nun selbst dafür zuständig, den Leihwagen nach der Reparatur nach C zurück zu bringen
Das hängt im Wesentlichen von dem Vertrag ab, den A mit der Leihwagenfirma geschlossen hat.

Zitat (von pa442635-10):
Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen?
Möglich ist das, vor allem wenn eine Reparatur im Umkreis der Stadt wo der Wagen jetzt steht, nicht repariert werden kann. Ansonsten ist A wohl die Reparatur vor Ort zumutbar.

Wenn es aber wie eingangs gefragt keinen besonderen Grund gibt, wäre über eine Selbstabholung nachzudenken.

Schadenminderungspflicht ist schon der richtige Denkansatz. Keine nicht zwingend notwendigen Kosten produzieren.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 29.09.2020 19:11

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von pa442635-10):
Der Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C).

Er war also nicht mehr fahrbereit / verkehrssicher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
pa442635-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pa442635-10):
Der Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C).

Er war also nicht mehr fahrbereit / verkehrssicher?


Ja so ist es

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Dann war die Reparatur on C gerchtfertigt.

Bedeutet man muss jetzt schauen, was günstiger ist.
Die Selbstabholung oder bringen lassen.

Bahn geht schon ab 14 EUR los bzw. um die 40 EUR.
Transporter liegen so um die 200 - 600 EUR.

Da wird man schon das eine oder andere gute Argument vortragen müssen, weshalb eine Selbstabholung unzumutbar / nicht möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von pa442635-10):
A hat keinen Urlaub mehr und möchte gerne, dass der Unfallwagen in sein Wohnort auf Kosten der gegnerischen Versicherung zurück geführt wird. Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen?


Ja, das ist möglich. Verbringungs-/Überführungskosten zählen nach der gängigen Rechtssprechung zu den erstattungsfähigen (Neben-)Kosten.

Falls du keinen Anwalt mit der Regulierung beauftragt hast, kannst du aber davon ausgehen, das die VS diese und andere Kosten erstmal ablehnt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wenn der Wagen doch ohnehin nicht fahrbereit bzw. verkehrssicher ist, wie wöllte der A ihn auch "auf eigene Faust" abholen?

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#7
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Wurde denn der Leihwagen bei einer bekannten Firma (Sixt) geliehen? Wenn ja, gibt es in ihrer Stadt sicher auch eine Filiale davon. Dann könnte man zumindest biller und schneller (Bahn / Flug) nach C kommen.

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