SChaden an Beifahrertür

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mia 76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
SChaden an Beifahrertür

Während des Einsteigens in das Auto meiner Kollegin ist die Beifahrertür gegen einen Stein geraten und hat eine kleine Kerbe verursacht. Zahlt die Haftpflichtversicherung?
Lg


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"Mia"

-- Editiert von Mia 76 am 21.01.2006 21:22:12

-- Editiert von Mia 76 am 21.01.2006 21:23:12

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, deine Privathaftpflichtversicherung zahlt keine Schäden, die beim Gebrauch eines KfZ. entstehen.
Zahlen würde eine Kfz.-Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden.
Aber bei einer kleinen Kerbe ist die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt sicher höher, als das Beseitigen der Kerbe kosten würde.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#3
 Von 
Mia 76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Da ich lediglich Beifahrerin war und das geschädigte Auto, das meiner Kollegin, ich also an einem "Ding" ganz egal ob nun Auto oder nicht einen Schaden zugefügt habe,müsste doch die private Haftpflicht greifen, oder?!
LG Miriam


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"Mia"

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#4
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#5
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Handelte es sich denn bei der Fahrt generell um eine Gefälligkeit?

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#6
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ich seh das anders:
Da Sie Ihrer Schilderung nach weder Fahrer, noch Halter, noch Eigentümer des beschädigten Kfz sind und als Beifahrer die Tür beschädigt haben, sollte Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.
Melden Sie die Sache und warten Sie die Reaktion ab.

Gruß
epoeri

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#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Sehe ich trotzdem anders:

Folgender Fall:

Beifahrer (nicht verwandt mit Fahrer/Halter/Eigentümer des Kfz) steigt aus und beschädigt auf dem Parkplatz das nebenstehende Auto.
Privathaftpflicht des Beifahrers zahlt.
Ist Fakt, Geschädigter war ich selbst!

>>Auch fehlt jeglicher Ansatzpunkt für ein pflichtwidriges Verhalten der Beifahrerin.<<

Sie hat die Tür angeschlagen, das reicht doch!



-- Editiert von epoeri am 25.01.2006 15:19:28

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#10
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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