SIXT fordert Schadensersatz

24. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
FoxfaceFürth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
SIXT fordert Schadensersatz

Hallo!
Anfang August ging ich zur Sixt-Autovermietung um mir mein gemietetes Fahrzeug abzuholen. Dort angekommen drückte man mir den Fahrzeugschlüssel in die Hand und verwies mich auf den Parkplatz, wo das Auto denn stehen würde. Der Mitarbeiter gab mir weder ein Protokoll, noch inspizierte er mit mir das Fahrzeug. Naiv wie ich war, machte ich mir darüber keinerlei Gedanken. Ich mietete das Auto für 2 Tage, fuhr damit von Nürnberg nach Stuttgart und wieder zurück. In Stuttgart stand das Auto 1,5 Tage in einer Garage.
Nach der Mietzeit gab ich das Fahrzeug bei Sixt ab, man nahm mir den Schlüssel ab, bedankte sich und ich durfte gehen. Nach einer Woche bekam ich eine Mail von SIXT mit beigefügten Fotos, worauf an tiefer Kratzer am Rahmen unter der Hintertür zu sehen war. Jetzt möchte SIXT 2100 Euro von mir und schrieb das man mir ein Protokoll gegeben hätte, auf dem zu sehen war, dass das Auto vor meiner Mietzeit einwandfrei war. Ich schrieb Sixt und schilderte den Fall. Auch das niemand das Auto begutachten wollte.
Sitze ich nun durch meine Naivität auf den 2100 Euro ? Klar hätte ich das Auto selbst begutachten- oder mir Bilder machen sollen...

Hinterher ist man ja immer schlauer...

Liebe Grüße!

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wann nicht, wann genau ist das Auto begutachtet worden? Wenn es nicht direkt nach der Einlieferung geschah, woher sollen Sie denn wissen was in der Zwischenzeit mit dem Wagen passiert ist?

Zitat (von FoxfaceFürth):
man nahm mir den Schlüssel ab, bedankte sich und ich durfte gehen.
Das hört sich ja schon ganz gut, offenbar wurde der Wagen nicht umgehend gecheckt...?

-- Editiert von fb367463-2 am 24.09.2019 19:13

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
FoxfaceFürth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Man schrieb mir, dass das Auto nach meiner Abgabe begutachtet wurde. Aber ich denke nicht, dass es direkt nach meiner Abgabe begutachtet wurde

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich persönlich würde das erstmal ignorieren und abwarten wie die dann reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Prinzipiell hast du schlechte Karten, deswegen würde ich immer Bilder von der Anmietung machen.

Ich würde aber auch erstmal wie Harry vorschlägt abwarten und schauen was die wirklich machen.

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Prinzipiell hast du schlechte Karten


Nö. Sixt hat mögliche Neuschäden nicht direkt bei Übergabe geprüft. Woher will man denn wissen, ob nun nicht ein Schaden abgerechnet werden soll, den die dort selbst verursacht haben?

Ich hatte das auch schon ein paar mal mit diversen Vermietern. Bisher half immer ein schriftlicher (!) Hinweis darauf, daß der Wagen bei Rückgabe keine neuen Mängel hatte und ich nicht dafür verantwortlich bin, was nach Rückgabe passiert sein mag. Dann kam nie mehr was nach.
(Ich hatte auch immer das Glück, für den Fall der Fälle einen Beifahrer als Zeugen zu haben. Darauf habe ich auch jeweils hingewiesen.)
Daß gerade die großen Autovermieter gerne Schäden dort abzurechnen versuchen, wo sie glauben, damit durchzukommen, ist ja bekannt - etwa weil der eigentliche Verursacher den Wagen Samstag abend abgestellt und der Vermieter ihn erst Montag morgen checken konnte, dann nimmt man halt den nächsten "Dummen", oder gar Schäden mehrfach geltend machen (Mieter zahlt, Schaden wird nicht repariert und mit dem nächsten Mieter spielt man das gleiche Spiel).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 25.09.2019 10:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Prinzipiell hast du schlechte Karten,...
Nein, überhaupt nicht. Der Wagen wurde bei der Übergabe an SIXT nicht gecheckt. Sixt müsste beweisen, dass dieser Schaden während der Mietzeit beim Kunden entstanden ist. Das dürfte an einem fehlenden Protokoll bei der Rückgabe scheitern.
Das ist nur das übliche Säbelrasseln, mehr nicht. Es werden wohl noch weitere Forderungen kommen. Man sollte jetzt der Forderung widersprechen und wenn evtl. irgendwann ein Mahnbescheid kommen sollte, diesem dann auch widersprechen. SIXT ist hier in der Beweispflicht, nicht der Mieter.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1429 Beiträge, 290x hilfreich)

Es gibt durchaus unterschiedliche Handhabungen. Gemeinsame Begehungen zu Beginn der Anmietung sind seltener geworden (da aufwändiger). Oftmals werden am Schalter 360°-Bilder des Autos präsentiert, die den (mutmaßlichen) Zustand des Mietwagens zum Anmietzeitpunkt dokumentieren. Manchmal wird gar nichts zum Zustand bei Anmietung besprochen. Letzteres ist im Übrigen am effizientesten, da alle drei Optionen auf dasselbe hinauslaufen: es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass diejenigen (für das grobe Auge des unbedarften Laien sichtbaren) Schäden, über die zu Beginn der Anmietung kein Einvernehmen herrscht, dem Mieter nach Rückgabe des Mietwagens (oder durchaus allgemeiner: der Mietsache) zu Lasten gelegt werden.

Da muss man auch einmal mit dem klaren Menschenverstand herangehen: nehmen wir einmal an, in keinem der obigen drei Fälle ist die fehlende Heckklappe dokumentiert und dem Fahrzeugnehmer ist diese offensichtliche Gegebenheit entweder nicht aufgefallen (nach Erfahrungssätzen unwahrscheinlich) oder die Heckklappe war zum Zeitpunkt der Übergabe noch vorhanden. Nun wäre es doch im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche legitim zu fragen, weshalb der Fahrzeugnehmer nach (erwartungsgemäßer) angemessener, unbedarfter Inaugenscheinnahme zu Beginn der Anmietung den Fahrzeuggeber nicht auf die (nicht dokumentiert) fehlende Heckklappe aufmerksam gemacht hat, wenn diese doch bereits bei Anmietung gefehlt hatte.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 00:33

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass diejenigen (für das grobe Auge des unbedarften Laien sichtbaren) Schäden, über die zu Beginn der Anmietung kein Einvernehmen herrscht, dem Mieter nach Rückgabe des Mietwagens (oder durchaus allgemeiner: der Mietsache) zu Lasten gelegt werden.


Bei den meisten Mängeln ist aber eben der Eintrittszeitpunkt nicht eindeutig - wenn bei der Rückgabe keine Abnahme gemacht wurde, kann der Schaden eben auch (ggfs. eine Sekunde) nach Rückgabe entstanden sein. Da geht jeder Zweifel zu Lasten des Vermieters.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1429 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
wenn bei der Rückgabe keine Abnahme gemacht wurde
Oh, ja das ist natürlich richtig. Ich hatte mich zu sehr auf jenes fokussiert, was vor der Anmietung nicht passierte, dass ich das überlesen habe.

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