Sachbeschädigung - Bilderrahmen an einem Stand zerschlagen

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
gleichberechtigung00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - Bilderrahmen an einem Stand zerschlagen

Hallo zusammen,

vor ca genau einem Jahr habe ich eine kleine Sachbeschädigung gemacht.
(ein Bilderrahmen an einem Stand zerschlagen) Ich war an diesem TAg ziemlich betrunken und es tut mir auch Leid.
Aber was passiert ist, ist passiert.
Die Polizeit kam auch, alles wurde aufgenommen... Nach ein paar Monaten wurde die Anzeige fallen gelassen.
Nun hat mich die Besitzerin des Standes angerufen, ich solle 40€ Zahlen o_O!!! Damit wäre für Sie die ganze Sache erledigt.
Also ich bin bereit ihr Schadensersatz zu zahlen, 10 € oder so und einen Entschuldigungsbrief, da ich es wirklich bereue.
Nun würde ich gerne wissen, was die Besitzerin noch alles einleiten könnte, nach dem die Anzeige ja schon fallen gelassen wurde und es schon 1 Jahr her ist.
Was soll ich tun?

Gruß Fabian

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ich bin bereit ihr Schadensersatz zu zahlen, 10 € oder so

Dann sollten Sie den angefallenen Schaden zahlen und nicht, was Sie großzügigerweise für angemessen halten.

was die Besitzerin noch alles einleiten könnte

Zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz. Das wird garantiert teurer als 40 EUR, solange der Anspruch in dieser Höhe nicht unberechtigt ist. Aber auch wenn er nur 20 EUR beträgt, würden Sie auf der Hälfte der Prozeßkosten sitzenbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen