Sachbeschädigung - Briefkasten mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Böller gesprengt

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2009 14:28:09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - Briefkasten mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Böller gesprengt

Hallo,
ich und mein Freund sind 15 Jahre alt und nicht vorbestraft. Hoffe das reicht an Infos zu unserer Person. Nun zum Fall...um es möglichst kurz zu machen...ich war bei meinem Freund...er hat Wut auf den Nachbarn da der sich immer zu unrecht (meint mein freund) wegen der Musik beschwert. Er hat daraufhin den Briefkasten von ihm mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Böller gesprengt. Ich habe auf ihn eingeredet, dass er es lassen soll doch er hat nicht auf mich gehört. Nun wurden wir vom Vermieter gesehen und mein Freund wurde angezeigt. Morgen hat er eine Vorladung bei der Polizei. Wir waren heute beim Vermieter um mit ihm über die Sache zu sprechen. Er sagte das er die Strafanzeige wohl zurückziehen würde, insofern sein Chef das nicht komplett anders sieht. Doch höchstwahrscheinlich wird seine Versicherung (die den Schaden vorerst übernimmt) auf uns zurückkommen um das Geld zu verlangen. Nun meine Frage. Was droht mir? Ich würde ja nun sozusagen in die Sachen mit rein gezogen, obwohl ich versucht habe ihn abzuhalten. Was passiert wenn der Vermieter die Strafanzeige zurückzieht? Die Anzeige bleibt ja weiterhin bestehen.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Da hilft nur eines: nie wieder böllern!

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