Sachbeschädigung an Fahrzeug

11. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Sachbeschädigung an Fahrzeug

Hallo,

folgendes zum Sachverhalt.

Person X wird in einem Strafprozess zu einer Geldstrafe verurteilt, da er dass Fahrzeug von Person A beschädigt haben soll.
Es gab 2 Zeugen die Person X bei dem besagten Fahrzeug gesehen haben und auch im Vorfeld gab es zwischen Person X und Person A einige Streitigkeiten und daher hat das Gericht es als erwiesen angesehen, dass Person X für die Beschädigung verantwortlich ist.

Wie hoch dürfte denn die Wahrscheinlichkeit sein, dass Person X vor einem Zivilgericht verurteilt wird, dass er den Schaden am Fahrzeug von Person A bezahlen muss?

Also kurz gesagt, wird der Richter des Zivilgerichtes eher dem Urteil seines Kollegen aus dem Strafprozess folgen oder könnte es auch sein, dass er dem anderen Urteil überhaupt keine Beachtung schenkt?




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-- Editiert Scappler am 11.05.2012 10:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Wie hoch dürfte denn die Wahrscheinlichkeit sein, dass Person X vor einem Zivilgericht verurteilt wird, dass er den Schaden am Fahrzeug von Person A bezahlen muss?


Vermutlich jenseits 90%.

quote:
wird der Richter des Zivilgerichtes eher dem Urteil seines Kollegen aus dem Strafprozess folgen oder könnte es auch sein, dass er dem anderen Urteil überhaupt keine Beachtung schenkt?


Er muß es nicht beachten, aber er kann. Unabhängig davon sind natürlich beigebrachte Beweismittel zu berücksichtigen, der Richter kann auch nicht sagen "das Strafurteil reicht mir, Ihre Beweise gucke ich mir gar nicht mehr an".

Aber wenn man nichts aufregend Neues beizubringen hat, wird es wohl gleich ausgehen. Wenn schon ein Strafprozeß mit der schärferen (ungeschriebenen) Regel "im Zweifel für den Angeklagten" zu einer Verurteilung geführt hat, wie soll der Betreffende dann einen Zivilprozeß mit viel geringeren Anforderungen ("zur Überzeugung des Gerichts") gewinnen?

Von daher lohnt es sich für den Betreffenden also nur dann, wenn die Schadenshöhe strittig ist oder er die Beweismittel der Gegenseite (Zeugen etc.) mit neuen Beweisen angreifen kann. Sonst kostet es nur unnötig Geld, sich zivilrechtlich verklagen zu lassen.

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Von daher lohnt es sich für den Betreffenden also nur dann, wenn die Schadenshöhe strittig ist oder er die Beweismittel der Gegenseite (Zeugen etc.) mit neuen Beweisen angreifen kann. Sonst kostet es nur unnötig Geld, sich zivilrechtlich verklagen zu lassen.




Der Beschuldigte ist sowas von verblendet, er würde nie freiwillig den Schaden bezahlen.
Er war auch der Meinung, dass er den Strafprozess gewonnen hat, da er keinen Eintrag oder was auch immer bekommen hat, sondern nur eine Strafe in Höhe von 1.000,- Euro.
Die Richterin hat es bei einer Geldstrafe belassen, da er bisher noch nie wegen irgend etwas anderem verurteilt worden ist.


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ach, Sie sind der der Gläubiger? Nun, die Chancenlosigkeit des Schuldners wurde schon erläutert. Allerdings muß ich mal wieder drauf hinweisen, daß auch ein gewonnener Prozeß Ihnen nicht unbedingt Geld bringt - es muß auch was zu pfänden sein. Belesen Sie sich mal über die Pfändungsfreigrenzen in D - Sie werden staunen!

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich bin weder der Beschuldigte, noch derjenige der den Schaden hat.
Es geht um ein befreundetes Ehepaar und deren Nachbar (Schwager).
Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf ca. 1.200,- Euro und beim lieben Nachbar ist auch etwas zu holen, also er hat genug Geld, um den Schaden auch zu bezahlen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nu, dann dürfte ja einem Prozeß kein Kostenrisiko im Wege stehen...

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#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Nu, dann dürfte ja einem Prozeß kein Kostenrisiko im Wege stehen...



Die Bekannten haben sich auch schon einen Anwalt genommen und der Anwalt hat sich die Akten des Strafprozesses zukommen lassen und dann auch schon die Forderung an den Nachbarn versendet.
Meine Bekannten waren bis dato absolut sicher, dass sie einen Zivilprozess gegen den Nachbarn gewinnen werden, weil dieser im Strafprozess verurteilt worden ist.
Jetzt haben sie aber von ihrem Anwalt erfahren, dass dies nicht sicher ist und nun sind sie dann doch etwas verunsichert.

Daher meine Frage, wie hoch evtl. die Wahrscheinlichkeit eines scheiterns vor Gericht ist.



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-- Editiert Scappler am 11.05.2012 15:41

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
da er keinen Eintrag oder was auch immer bekommen hat, sondern nur eine Strafe in Höhe von 1.000,- Euro.


Wenn es eine echte Geldstrafe aufgrund einer Verurteilung war, dann stimme ich meinen Vorrednern zu. Der Zivilprozess sollte eigentlich ein Selbstläufer sein.

Etwas anderes könnte aber dann gelten, wenn das Verfahren eingestellt wurde und nur eine Geldbuße zu zahle war. Ihre Formulierung macht nicht ganz deutlich, was es denn jetzt eigentlich war.




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"justice"

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#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Das Urteil kenne ich nur vom erzählen meiner Bekannten.

Die Richterin hat es als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte die Sachbeschädigung begangen hat.
Da der Beschuldigte aber bisher in seinem Leben noch nicht auffällig war, also bisher noch nie verurteilt worden ist, hat die Richter ihn nur zu einer Geldstrafe ih Höhe von 1.000,- verurteilt.
So habe ich es erzählt bekommen.

Es kann natürlich aber auch sein, dass das Verfahren gegen Zahlung der 1.000,- Euro eingestellt worden ist und meine Bekannten es nur falsch verstanden haben.
Da würde evtl. die Aussage ihres Anwaltes erklären, da er gesagt hat, dass es durchaus sein kann, dass meine Bekannten den Zivilprozess nicht gewinnen werden.


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-- Editiert Scappler am 13.05.2012 10:26

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#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Hat sich jetzt alles erledigt, der Nachbar (Schwager) hat den kompletten Schaden plus Anwaltskosten bezahlt.

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#10
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Prima. :)

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