Welchen Wert hat die Versicherung bei Diebstahl eines Sammlerstückes zu erstatten ? Den damaligen Kaufpreis oder den momentanen Wert des Stückes ?
SchE bei Diebstahl eines Sammlerstückes ?
25. September 2006
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Frage vom 25. September 2006 | 18:17
Von
Status: Schüler (358 Beiträge, 66x hilfreich)
SchE bei Diebstahl eines Sammlerstückes ?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. September 2006 | 18:26
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
wenn es sich um einen rein ideellen Wert handelt, dann ist nur der tatsächliche Wert zu ersetzen.
Ist es aber aufgrund des seltenheitsgrades auch ein materieller Wert ist, dann ist der Schätzpreis zu erstatten.
#2
Antwort vom 26. September 2006 | 15:03
Von
Status: Schüler (358 Beiträge, 66x hilfreich)
Den aktuellen Wert müsste ich dann mit Hilfe eines Gutachtens darlegen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. September 2006 | 23:10
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
wenn der Wert streitig ist, dann ja.
Aber vielleicht läßt sich der Wert auch weniger aufwendig nachweisen. Zum beispiel durch vergleichbare Angebote in inseraten etc.
-- Editiert von justice005 am 26.09.2006 23:11:09
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