SchE bei Diebstahl eines Sammlerstückes ?

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
SchE bei Diebstahl eines Sammlerstückes ?

Welchen Wert hat die Versicherung bei Diebstahl eines Sammlerstückes zu erstatten ? Den damaligen Kaufpreis oder den momentanen Wert des Stückes ?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wenn es sich um einen rein ideellen Wert handelt, dann ist nur der tatsächliche Wert zu ersetzen.

Ist es aber aufgrund des seltenheitsgrades auch ein materieller Wert ist, dann ist der Schätzpreis zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Den aktuellen Wert müsste ich dann mit Hilfe eines Gutachtens darlegen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wenn der Wert streitig ist, dann ja.

Aber vielleicht läßt sich der Wert auch weniger aufwendig nachweisen. Zum beispiel durch vergleichbare Angebote in inseraten etc.




-- Editiert von justice005 am 26.09.2006 23:11:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.827 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen