Schaden, aber keine private Haftpflicht

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dibo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden, aber keine private Haftpflicht

Ein Bekannter von mir hat mit seinem Fahrrad ein geparktes Auto geschädigt und hat keine Private Haftpflichtversicherung. Als Rentner (sehr kleine Rente)kann er vermutlich den Schaden nicht bezahlen. Der Geschädigte hat Gutachten erstellen lassen und Anwalt eingeschaltet. Wie sollte sich der Rentner verhalten, er würde gerne zahlen, kann es aber nicht. Außerdem hat der Geschädigte nun auch noch duch Anwalt und Gutachten die zu zahlende Summe auf insges. ca 2000,- nach oben gesteigert.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Wie sollte sich der Rentner verhalten, er würde gerne zahlen, kann es aber nicht.


Notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis könnte billiger sein als sich verklagen zu lassen und ist für den Geschädigten genau so gut (30 Jahre vollstreckbarer Titel).

quote:
Außerdem hat der Geschädigte nun auch noch duch Anwalt und Gutachten die zu zahlende Summe auf insges. ca 2000,- nach oben gesteigert.


Anwalt darf er, beim Gutachten könnte er gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen haben; es hätte ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt, solange der Schädiger nicht schon die Anerkennung seiner Schuld und der Schadenshöhe verweigert hat.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Bei der Schadenssumme die hier im Raum stehen dürfte, ist das Gutachten jedenfalls verhältnismäßig. Die Bagatellgrenze von 700 EUR dürfte ja wohl deutlich überschritten sein.

Insoweit ist die Idee mit dem Schuldanerkenntnis gar nicht so schlecht.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis könnte billiger sein als sich verklagen zu lassen und ist für den Geschädigten genau so gut (30 Jahre vollstreckbarer Titel).


Wie ist mit eigenem schriftlichem Schuldanerkenntnis, greift diese nicht, ist wertlos ?


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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Was will man damit? Eine Vollstreckung ist hieraus nicht möglich.

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#5
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Ich weiss, ist ein komischer Vorschlag aber.....

Sehr viele Haftpflichtversicherungen haben eine Klausel drin, dass die Haftpflicht des Geschädigten zahlt wenn die Gegenpartei keine HPV hat.

Das wäre evtl noch ein weg.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Diese Klausel gibt es, wenn freiwillig abgeschlossen, in Privathaftpflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflicht sieht dies nicht vor.

Im Übrigen wäre dies nur eine Verschiebung des Problems, da der Anspruch dann auf die Versicherung übergeht, die das Geld sicher auch nicht einfach ausbuchen wird.

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