Guten Tag
Habe mich hier gerade in diesem tollen Forum angemeldet, weil ich von vielen Freunden und Bekannten erfahren habe, wie schön Ihnen doch schon weitergeholfen wurde.
Ich habe eine Frage. Meine Freundin hat mir in meinen Autohimmel ein Brandloch versehentlich reingebrannt. Jetzt haben wir den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet. Alles eingereicht und ist auch alles super.
Jetzt rief mich vorhin die Frau von der Versicherung an und bot mir an, das Sie sich mit einer Firma in Verbindung setzt, die den Himmel vor Ort austauschen.
Jetzt meine Frage: Muss ich diese Firma das machen lassen, oder kann ich mir, nachdem ich da vorstellig wurde, zwecks Kosten, das auch selbst machen, oder eine andere Firma meines Vertrauens reparieren lassen? Zahlt sonst die Versicherung nicht, wenn ich das nicht dort machen lasse?
Das ist die DEVK Versicherung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Schaden Auto, zahlt die Versicherung?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Sie können den Schaden auch mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag der Werkstatt abrechnen.
Sie können also aus Ausgleich des Schadens einen Geldbetrag fordern.
Die im KV ausgewiesene Mehrwertsteuer wird Ihnen aber nur ersetzt, soweit diese im Falle einer Reparatur tatsächlich anfällt.
Fazit:
Es besteht keine Verpflichtung den Schaden zu reparieren!
-- Editiert von stefan 5 am 06.05.2008 10:39:42
Die Versicherung wird wohl einen Schaden nur in der Höhe übernehmen, wie es bei der von ihr gefundenen Firma an Reparatur kosten würde.
Eine Verpflichtung zur Behebung gibt es nicht; wird der Schaden allerdings nicht behoben, wird er nur netto (ohne MwSt) ersetzt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank, ihr seid super.
Also fahre ich da hin, wenn sich die Firma mit mir in Verbindung setzt, lasse einen Kostenvoranschlag der Firma erstellen, aber entscheide mich dann vor Ort gegen eine Reparatur. Dann schreibe ich die Versicherung noch einmal an, und fordere den Geldbetrag?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Der Gutachter ist eben da gewesen und hat den Schaden auf 100 Euro festgesetzt.
Mir kommt das recht wenig vor. Sind Gutachter, die mit der Versicherung zusammenarbeiten daran interessiert, die Schadenhöhe als so niedrig wie möglich zu veranschlagen?
Kann ich jetzt noch einen anderen Gutachter beauftragen, den die Versicherung der Gegenpartei zahlen muss, und das noch einmal prüfen lassen?
Grüsse
m. E. können Sie ein Gegengutachten erstellen lassen, dieses müssen Sie aber erst einmal bezahlen.
Hallo,
bei einer Schadensumme von unter ca. 750 EUR besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung.
Spezialisierte Betriebe beseitigen solch kleine Sachen recht kostengünstig. Ersatzanspruch auf Zeitwert.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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