Schaden - Ist das so nicht Versicherungsbetrug?

1. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
lord100
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden - Ist das so nicht Versicherungsbetrug?

Hallo
bei meinem kfz wurde ein Schaden auf der Motorhaube verusacht ,auf meinem pkw-abstellplatz der sich am Hinterausgang einer gaststätte befindet wurde ein loch zur besseren belüftung des kühlhauses der gastst.geschlagen wobei steine auf meinen pkw fielen. der schaden beläuft sich auf 500€ laut gutachter.nun bekomme ich von der versicherung der gaststätte ein schreiben das ich angeblich verfasst habe, mit einem ganz anderen schadensort und hergang wie es passiert ist .nachdem ich den pächter der gaststätte darauf ansprach meinte dieser ich solle unterschreiben sonst würde seine versicherung nicht zahlen.
er hat den schaden seiner privathaftpflicht gemeldet weil er keine haftpficht für die gaststätte hat.
wenn ich den schrieb aber so unterschreibe begehe ich doch sicherlich versicherungsbetrug oder???
wie soll ich mich verhalten??????
damit ich nicht auf meinem schden sitzen bleibe.

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ja hat die Gaststätte nun eine Versicherung?

du widersprichst dir!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lord100
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

laut aussage des pächters nein,deswegen hat sie es ihrer privathaftpflicht gemeldet und es so geschrieben als wäre es vor ihrer Haustür zuhause geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Versicherungsbetrug ist schlecht. Daher solltest du das, was du unterschreibst auch wahrheitsgemäß angeben.
Dein Anspruch besteht ggü. dem Schädiger, so wie es klingt ggü. dem Gaststätteninhaber bzw. ggü. der Baufirma, falls die das Projekt "Loch in die Wand" ausgeführt haben.
Wenn seine Versicherung ablehnt aufgrund fehlendem Deckungsschutz heißt das nicht, dass du keinen Anspruch mehr ihm gegenüber hast.
Wenn ich so mal ein bisschen vor mich hin spinne, dann kommt folgendes raus:
- Der Gaststätteninhaber hat keine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Seine eigene Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden durch gewerblich, berufliche Tätigkeiten aus.
- Die Schadenanzeige des Gaststätteninhabers wurde so formuliert, dass die Deckung über die Privathaftpflichtversicherung gewährt werden würde (anderer Schadenort, Schadenschilderung).

Aber alles natürlich nur vor mich her gesponnen...


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lord100
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genauso ist es "babu"unterschreiben werde ich auf keinen fall aber wie komme ich zu meienem recht oder wer bezahlt mir meinen schaden wie soll ich weiter vorgehen.
gruß lord

0x Hilfreiche Antwort

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