Schaden KFZ

15. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
sirinerl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden KFZ

Hallo,

im Juni diesen Jahres habe ich ein riesen Fehler gemacht, denn ich habe einer Freundin mein Auto geborgt. Leider ist sie mit meinem Auto gegen eine Laterne gefahren und das Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden. Die Reparatur hätte ca. 3000 - 4000 euro gekostet, deswegen wurde das Auto mittlerweile verkauft, weil keine finanziellen Mittel da waren. Auf dieses nicht mehr vorhandene Auto habe ich noch eine Finanzierung laufen (zum damaligen Zeitpunkt knappe 1900 euro) und ich habe versucht mich mit der "Freundin" zu einigen, da ich nicht einsehe das alle Kosten auf mich abgewelzt werden. Erst habe ich ihr den restlichen Kredit in Rechnung gestellt, was sie nicht eingehen wollte. Beim zweiten Versuch habe ich die Summe halbiert, aber trotzdem ohne Erfolg. Nun steh ich ohne Auto da, mit Finanzierung und noch zusätzliche Kosten von der Versicherung zwecks Abschleppen. Sie meldet sich nicht mehr, reagiert auch nicht auf meine Anfragen. Sie hat nun die Einstellung, das es sie nichts angehe, da ich Fahrzeughalterin bin und dafür die Verantwortung tragen muss. Ich habe versucht alles im Guten zu lösen aber leider ist es nicht möglich und bräuchte jetzt ein paar Info´s wie ich sie dazu bekomme, wenigstens ein Teil des entstandenen Schadens an mich zu richten. Kann mir jemand ein paar Möglichkeiten bzw. Vorgehensweisen nennen welche Wege es gibt ? Kann mir jemand weiterhelfen ? Vielen Dank im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

schriftlich frist setzten, danach ab zum anwalt... 1 freundin weniger...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sirinerl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange muss denn die Frist sein ? Wohlmöglich wäre dann der Postversand per Einschreiben angebracht, damit ich es dann auch später nachweisen kann. Meine Sorge ist nur, wenn sie nicht darauf reagiert und ich zum Anwalt gehe, das ich dann auch auf diesen Kosten sitzen bleibe. Denn mir hat man erzählt, das ich wahrscheinlich gerichtlich Chancen habe, allerdings werde ich nie an das Geld kommen, weil sie unter dieser Pfändungsfreigrenze verdient. Also hätte ich zwar was schriftliches aber mehr auch nicht. Ist es denn so ?? Oder gibt es für sowas Sonderreglungen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Genauso ist es.

Dir wird zwar der rechtliche Anspruch auf das Geld zugesprochen. Eintreiben kannst Du es dann trotzdem nicht. Die Kosten des Verfahrens musst Du übrigens auch auslegen mit dem gleichen Problem, das Geld anschließend von Deiner Freundin wieder zu bekommen.

Durch so ein Verfahren verlängert sich die Verjährungsfrist allerdings von 3 auf 30 Jahre. Wenn Du also Chancen siehst, dass Deine Freundin irgendwann wieder zu Geld kommt, loht es sich vielleicht doch.

Die günstigste Möglichkeit ist übrigens das gerichtliche Mahnverfahren ohne Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sirinerl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was muss ich für so ein gerichtliches Mahnverfahren tun bzw wo kann ich sowas veranlassen ?

0x Hilfreiche Antwort

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