Schaden - bin über neu gelegten Estrich gelaufen, Haftpflicht übernimmt nicht?

25. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
mochrefie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden - bin über neu gelegten Estrich gelaufen, Haftpflicht übernimmt nicht?


Grüß Gott und frohe Weihnacht !
Mir ist am 23.12.2007 folgendes passiert.Da ich mein Handy auf der Arbeit vergessen hatte, fuhr ich am 23.12.2007 an meine Arbeitsstelle bzw. im meinen Betrieb.Da ich einen Schlüssel für Eingang und alle weitern Türen besaß,gelangte ich auch in den Betrieb hinein, der wegen Weihnachtsurlaub geschlossen war.
Bei der Suche des Handys betrat ich leider einen Raum, wo der Fußboden neu gelegt wurde( Estrich). Leider erkannte ich den neuen Belag erst, als es schon zu spät war.
Nun sind Schuhabdrücke im neuen Boden. Am 25.12.2007 früh meldete ich dies meinem Chef durch einen persönlichen Besuch( wollte am 24.12. Heiligabend nicht stören). Mein Chef fragte, ob ich privathaftpflichtversichert bin, worauf ich dies bejate. Leider sind solche Schäden nicht versichert, laut Vertragsbestimmungen.Nun meine Frage!
Bis zu welchem Anteil bin ich verantwortlich für den Schaden zu machen?
Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

melden Sie den Vorgang unverzüglich Ihrer Privat-Haftpflicht unter dem tatsächlichen Sachverhalt. Die Versicherung kümmert sich um die Sache. Ist der Anspruch begründet, wird er bezahlt. Ist er unbegründet, wird die Regulierung abgelehnt. Dem Chef gegenüber immer freundlich, in der Schuldfrage aber mit Verweis auf die P-Haftpflicht.

>> Leider sind solche Schäden nicht versichert, laut Vertragsbestimmungen.

ACHTUNG >> Diese Annahme sollte schlüssig geprüft werden!!

Der Schaden ist nicht während der Arbeit bzw. Ihrer Arbeitszeit eingetreten. Dieser Umstand kann ganz gravierend sein.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>> laut Vertragsbestimmungen.

welcher ausschluß soll denn greifen??

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es stellt sich auch die Frage inwiefern Ihnen die Verlegung des neuen Estrichs bekannt war bzw. ob Warnschilder aufgestellt waren.

Ansonsten sehe ich mangels Verschuldens ohnehin keine Haftung Ihrerseits. Folglich wird dann auch regelmäßig die Haftpflicht nicht zahlen.

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