Hallo,
Ich würde hier mal gerne ein Frage stellen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Thema: Autovermietung, Schaden, Haftungsbegrenzung
Ich habe an einem Wochenende für einen Umzug einen Kastenwagen gemietet, Samstags geholt und am Samstagabend wieder hingestellt. Schlüssel eingeworfen da Büro schon zu war.
Es wurden mir am Montag zwei Schäden angelastet (einmal am Heck und einmal oben am Dach). Ich habe zwar nichts bemerkt und gesehen aber falle damit wohl hinten runter.
Aber ich hatte ja Haftungsbegrenzung auf 750,00 EUR.
Jetzt werden mir bei der Abrechnung zwei einzelne Schäden, auch mit zweimal Gutachter belastet mit jeweils 750,00 EUR, also müsste ich 1500,00 zahlen plus Kosten Gutachter jeweils 60,00. Angeblich gemäß Vorgehensweise der Kaskoversicherungen.
Meine Frage: Ist das rechtens, müsste es nicht als ein Schadensfall gesehen werden und müssen die Gutachterkosten nicht mit einbezogen werden. Die rechnen die nämlich separat ab.
Es wäre schön wenn jemand helfen könnte
Danke schon im Voraus
Marlin45
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Schaden am Mietwagen
19. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2011 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Mietwagen
Wer den Schaden hat...?
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Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 19. März 2011 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
http://www.123recht.net/unerkl%C3%A4rlicher-Mahnbescheid-SIXT-__f291245.html
quote:
Ich habe zwar nichts bemerkt und gesehen aber falle damit wohl hinten runter.
Mit der Befürchtung liegst du schon nicht ganz falsch.
Kein Protokoll bei Annahme angefertigt?
Wurden die Schäden schon beseitigt?
Zum einen dürfte die zweifache Abrechnung eines einzigen Schandensfalls nicht statthaft sein.
Zum anderne sind diese Firmane auch dafür bekannt, Schäden gegenüber mehreren Mietern gelten zu machen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 25. März 2011 | 09:50
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Es gibt Leihwagenunternehmer, die verdienen sich auf diese Art ein Zubrot. Fragen Sie mal beim ADAC oder bei der Verbraucherzentrale nach.
Das Thema wurde schon einmal in einer Magazinsendung behandelt.
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