Schaden an Minibagger bei Überführung auf Anhänger

19. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)
Schaden an Minibagger bei Überführung auf Anhänger


Moin,

Habe letzten Freitag einen Minibagger gemietet. Wurde verladen und verzurrt unter Mithilfe des Vermieters.
Der Vermieter drückte die Tür des Baggers zu, ich habe diese dann abgeschlossen.

Alles freundlich, nett und prima soweit.

Bei Ankunft am Ort der Baggerarbeiten stellte ich fest, dass die Tür des Baggers offenbar während der Fahrt aufgesprungen ist. Die Tür ist an ihren Anschlägen angeschlagen und dabei ist die Scheibe komplett zersprungen, u.a. auch weil die Anschläge im Bereich der Scheibe montiert sind. (Bei anderen Baggern gleichen Herstellers, sind die Anschläge so montiert, dass die Tür mit dem Rahmen und nicht mit der Scheibe dort anschlägt.)

Ich habe sofort den Vermieter angerufen und den Schaden gemeldet. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich festgestellt habe, warum die Tür aufgegangen ist.
Offenbar war das Türschloss nicht richtig eingerastet und die Tür ließ sich öffnen ohne den Türöffner zu benutzen.
Mehrere Versuche die Tür richtig zu schließen, blieben erfolglos, erst wenn man die Tür mit richtig Power zuschlug, blieb sie geschlossen. Von innen war die Tür gar nicht zuzuziehen, es musste jemand von draussen helfen.

Normalerweise sollte so ein Schloß wie ein Türschloss eines Autos funktionieren und sich auch dann nicht öffnen lassen, wenn es "nur" auf der ersten Raste gerastet hat. Ohne dass das Schloss richtig eingerastet ist, sollte das Schloss sich auch nicht abschliessen lassen.

Ich habe Beweisfotos angefertigt, aus denen klar ersichtlich ist, dass der Schaden während der Überführung passiert ist (Scherben auf dem Transportanhänger, auf den Raupen des Baggers, etc.) und ein Handyvideo über die defekte Schließfunktion erstellt. Weiter gibt es meine Frau und einen Handwerker als Zeugen für die mangelhafte Schloßfunktion.

Der Vermieter bestreitet natürlich, dass er die Tür zugedrückt hat. Er meint es wäre klar mein Fehler, ich hätte vor Abfahrt nochmal prüfen müssen. Habe ich ja, sogar abgeschlossen hatte ich die Tür und leicht am Griff gezogen. Da war alles i.O.

Nun will der Vermieter Schadenersatz für die Scheibe, will einen Gutachter kommen lassen und die Miete solange weiterberechnen, bis der Schaden geklärt ist.

Bei Rückgabe wurde der Bagger von einer Mitarbeiterin angenommen. Die Dame hat die schlecht schliessende Tür ebenfalls feststellen können. Auf dem Rückgabeprotokoll wurde von ihr u.a. vermerkt : Türverschluss defekt.

In einem nach der telefonischen Schadenmeldung geführten Telefonat, hatte man mir noch halbe/halbe angeboten. Da ich m.M. nach aber nun wirklich nichts falsch gemacht habe, lehnte ich ab und bat darum die Sache bei Übergabe zu klären.

Liege ich richtig, wenn ich meine, das Ganze ist Vermieterproblem?

Die Tür ist durch eine falsche, viel zu stramme Einstellung der Schließung nur mit deutlichem, weit über das normale hinausgehende, Kraftaufwand zu schließen.
Beim normalen schließen der Tür bleibt diese offenbar nichtmal in der ersten Raste hängen, sondern kann wieder aufgehen, was für mich nicht ersichtlich war, zumal die Tür sich sogar abschließen ließ.

Muss ich zahlen? Bin ich für das nicht richtig schliessende Türschloß und die "falsch" montierten Anschlaggummis verantwortlich?

Wie seht Ihr das?


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"0o--v--o0"

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Die Tür ist durch eine falsche, viel zu stramme Einstellung der Schließung nur mit deutlichem, weit über das normale hinausgehende, Kraftaufwand zu schließen.


Ist das im Streitfall beweisbar?

quote:
will einen Gutachter kommen lassen und die Miete solange weiterberechnen, bis der Schaden geklärt ist


Ähm, nö, Schadensminderungspflicht.

Erstens kann er den Gutachter schnellstmöglich kommen lassen und dann sofort die Scheibe ersetzen lassen.

Zweitens müßte er nachweisen, daß er den Bagger auch in der Zeit dauerhaft hätte weitervermieten können, wenn er OK gewesen wäre. Daran wird es schon scheitern, denn ein "war bisher immer zu 90% ausgebucht" ist kein Beweis, sondern reine Spekulation auf die Zukunft.

Drittens müßte er nachweisen, daß der Bagger mit kaputter Tür bzw. kaputter Scheibe nicht mehr vermietbar gewesen wäre. Das sehe ich hier auch nicht, mit dem Teil fährt man ja nicht auf der Autobahn, sondern im Garten oder in der Grube, da ist eine Scheibe reiner Luxus.

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""

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da ist eine Scheibe reiner Luxus. <hr size=1 noshade>

Nö, eher ein Schutzelement ohne das der Bagger nicht vermietet werden darf.



quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter drückte die Tür des Baggers zu, ich habe diese dann abgeschlossen. <hr size=1 noshade>

Das abgeschlossene Türen regelmäßig die Eigenschaft besitzen, verschlossen zu bleiben, wäre man für die Behauptung beweisbelastet.
Wurde nach abschließen ein "Rütteltest" gemacht?



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe Beweisfotos angefertigt, aus denen klar ersichtlich ist, dass der Schaden während der Überführung passiert ist (Scherben auf dem Transportanhänger, auf den Raupen des Baggers, etc.) <hr size=1 noshade>

Also in Obhut des Mieters, das bedeutet die Beweislast liegt beim Mieter.



quote:<hr size=1 noshade>und ein Handyvideo über die defekte Schließfunktion erstellt. Weiter gibt es meine Frau und einen Handwerker als Zeugen für die mangelhafte Schloßfunktion. <hr size=1 noshade>

Besser geht es kaum bezüglich der Beweissicherung.



quote:<hr size=1 noshade>Normalerweise sollte so ein Schloß wie ein Türschloss eines Autos funktionieren <hr size=1 noshade>

Ich fürchte, das dies nicht bei jedem Bagger so ist ...
Als mal versuchen zu klären was bei "deinem" Bagger normal wäre.



quote:<hr size=1 noshade>und die Miete solange weiterberechnen, bis der Schaden geklärt ist. <hr size=1 noshade>

Das wäre zwar bequem für den Vermieter, aber so geht das nicht, wie NinaONina bereits ausführte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Danke erstmal für die Meinungen.

In die Miete inkludiert war eine Versicherung, die ich zwingend abschliessen musste, damit eben nachher nicht Kosten in ungeahnter Höhe auf mich zukommen können.

Mir wurden keine Versicherungsbedingungen ausgehändigt, im nachhinein spricht man von einer SB von 1.250,00 Euro. Da bleibt die Rep der Scheibe natürlich drunter. Die VS Bedingungen sind auch im Netz nicht zu finden, waren mir also zu keinem Zeitpunkt zugänglich und wurden auch mündlich nicht mitgeteilt.

Muss ich als Mieter mit durchschnittlichem Erfahrungshorizont von einer so hohen SB ausgehen, wenn bei Glasbruch i.d.R. eine SB von 150,00 Euro besteht?

Und ja, die Einstellung der Tür ist anhand von Bildern und Zeugen beweisbar. Die Position des Schließkeils ist ersichtlich. Und die Notiz der Mitarbeiterin "Türverschluss defekt", den sie handschriftlich eingetragen hat, gibt es ja auch noch.

Die Mitarbeiterin und ich haben an einem anderen Bagger geprüft, wie dort die Tür schließt. Ganz leicht, mit normalem Kraftaufwand. Erst dannach wurde der defekte Türverschluß im Protokoll vermerkt.


Ich werde wie folgt vorgehen:

ein paar Tage abwarten, ob eine Rechung kommt und in welcher Höhe. Inzwischen meine RSV fragen, ob im Streitfalle Deckung besteht.

Ich werde dann den Vermieter anschreiben und Aufrechung der vereinbarten Miete mit meiner Kaution verlangen. Weiterhin fordere ich einfach mal für die Zeit, die die Reinigung des Baggers, des Trailers und meines Grundstücks von den Scherben gebraucht hat, eine Aufwandsentschädigung. Und die teuere Mercedes Notwindschutzscheibe, die ich provisorisch eingesetzt habe, will auch bezahlt werden.

Kommt dann nichts, werde ich zumindest die Differenz zur Kaution, oder auch den ganzen Betrag per Mahnbescheid anmahnen.

Bei diesem Vermieter ist Offensive glaube ich der beste Weg.




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"0o--v--o0"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Muss ich als Mieter mit durchschnittlichem Erfahrungshorizont von einer so hohen SB ausgehen, wenn bei Glasbruch i.d.R. eine SB von 150,00 Euro besteht?
Es ist kein Auto, sondern ein Spezialfahrzeug. Da könnte man von einer höheren Summe ausgehen.


Aber ohne Versicherungsbedingungen in den Vertrag einzubeziehen/auszuhändigen, ist denn da überhaupt eine SB vertraglich vereinbart? Die Nachlässigkeit könnte den Vermieter teuer zu stehen kommen ...



quote:<hr size=1 noshade>Ich werde dann den Vermieter anschreiben <hr size=1 noshade>

Wenn die Versicherung Deckung erteilt, dann sollte man bereits das erste Schreiben vom Anwalt senden lassen.
Erfahrungsgemäß knicken dann schon viele ein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

quote:
Muss ich als Mieter mit durchschnittlichem Erfahrungshorizont von einer so hohen SB ausgehen, wenn bei Glasbruch i.d.R. eine SB von 150,00 Euro besteht?
Es ist kein Auto, sondern ein Spezialfahrzeug. Da könnte man von einer höheren Summe ausgehen.



Vom Spezialfahrzeug mal abgesehen, eine sehr hohe SB ist eigentlich bei Mietfahrzeugen üblich, da die Beiträge sonst exorbitant hoch wären.

quote:

Zitat:
Normalerweise sollte so ein Schloß wie ein Türschloss eines Autos funktionieren



Ich fürchte, das dies nicht bei jedem Bagger so ist ...

Die Befürchtung ist unbegründet, ein Türschloss egal ob nun Bagger, Stapler, oder Auto hat immer den gleichen Sinn und die gleiche Funktionsweise, dass bei Arbeitsmaschinen die Schließfunktion ab und zu "beeinträchtigt" ist, liegt einfach an der Belastung der Maschinen.
Das fällt aber nicht in den Bereich des Mieters, denn aus solchen Gründen sollten die Geräte eigentlich nach der Vermietung // vor Neuvermietung durchgesehen werden.

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#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Muss ich als Mieter mit durchschnittlichem Erfahrungshorizont von einer so hohen SB ausgehen


Bei den meisten Kfz-Mietwagenfirmen liegt die SB auch in diesem Bereich, wenn man nicht explizit eine Reduktion bucht und bezahlt.



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