Schaden an meinem Fahrzeug durch einen Bauzaun

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
pkwfahrer14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden an meinem Fahrzeug durch einen Bauzaun

Hallo,

nun wollte ich hier nach einer Hilfe bei meinem Schadenfall finden.

Bei uns in der Straße ist eine große Baustelle - ein großes Wohnhaus wurde abgerissen und nun wurde ein noch größeres da hingesetzt.
Der Bau ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

Sachverhalt:
Im Juni 2019 wurde mein Fahrzeug durch den Bauzaun der Firma beschädigt.
Dieser Bauzaun war nicht ordnungsgemäß aufgestellt, sodass dieser einige Tage zuvor auf den Bürgersteig gefallen ist. Dies war ein Zaun der durch Klemmen verbunden war, somit 6 6 Stück in einer Reihe zusammengeklemmt.
Als dieser Zaun durch den Sturm umgekippt war, lag dieser erstmal einige Tage auf dem Gehweg, direkter Weg zu einer Grundschule.
Durch 2 Passanten wurde dann versucht diesen Zaun aufzuheben und auf die andere Seite zu kippen.
Natürlich haben die das nicht geschafft und dabei ist der Zaun nochmals auf den Gehweg gefallen und beschädigte dabei mein Fahrzeug.

Als ich dann zum Fahrzeug runter ging, sah ich, dass die gesamte rechte Seite zerkratzt war. Ich rief die Polizei und die nahm alles auf. Anschließend fuhr ich direkt zu Audi und ließ ein Schadensgutachten erstellen. Musste dafür pauschal 250,00 € brutto zahlen - welches jedoch danach bei anschließender Reparatur verrechnet werden sollte.

Nachdem ich mich nun an die Firma Ha... wand, verwies diese mich auf den Bauherren der Firma Le. .

Diese Firma antwortete mir damit, dass Sie die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum - Verlängerung der Halteverbote - mit einer Skizze wo absolutes Halteverbot bestand, übersandte.

Somit habe ich wissentlich im absoluten Halteverbot geparkt, die Schilder waren nicht zu übersehen.

So weit stimmt das, aber es kann doch nicht sein, dass wenn mein Fahrzeug von anderen einfach beschädigt wird, und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Zur Info, hier vor Ort ist die Parkplatz Situation katastrophal - Mindestens 1 Stunde suche ich jeden Tag einen Parkplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich hier um nichts. Hier stehen Auto angrenzender Firma wie der Con.... und auch anderen Firma, obwohl die einen eigenen Parkplatz haben.

Geparkt habe ich dort an einem Sonntag. Die Woche davor hat die Firma sich nicht um die rechtmäßige Aufstellung des Zaunes gekümmert. Plötzlich nach meinem Schadenfall, kamen die Mitarbeiter, von der Firma die nicht für den Bauzaun zuständig war, angeblich, vorbei und stellte den schnell wieder auf.

Nun sitze ich auf Kosten für die Reparatur des Fahrzeug von

2507,35 € netto
476,40 MwSt
2983,75 € brutto.

Wie soll ich nun weiter verfahren ?

Ich weiß, dass ich falsch geparkt habe, trotz alle dem, kann doch nicht einfach jemand mein Fahrzeug beschädigen und dies dabei belassen. Dann kann ich ja gleich bei meinem Nachbarn, der auch falsch parkt, reinfahren und sagen Du hast falsch geparkt, Pech gehabt. Oder ist das so rechtens in Deutschland ?

Ja ich wäre damit auch einverstanden an einer Teilschuld - hab irgendwo gelesen, dass ich 25 % Mitschuld habe.

Ich würde dies gerne über einen außergerichtlichen Vergleich machen und würde auch auf einen Konsens mit der Firma eingehen wollen. Aber ganz darauf verzichten werde ich nicht !

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. Ratschläge geben.

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pkwfahrer14):
Als dieser Zaun durch den Sturm umgekippt war,

Könnte es sein, das alleine deswegen keine Haftung besteht.



Zitat (von pkwfahrer14):
Dieser Bauzaun war nicht ordnungsgemäß aufgestellt,

Was man beweisen müsste...



Zitat (von pkwfahrer14):
Nachdem ich mich nun an die Firma Ha... wand, verwies diese mich auf den Bauherren der Firma Le. .

Da keiner von denen der Schädiger ist, werden die nicht leisten müssen.

Hat man sich denn schon an die Verursacher gewendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man sich denn schon an die Verursacher gewendet?


Genau. Du schreibst doch selbst, dass der Bauzaun als er sturmbedingt umkippte Dein Fahrzeug nicht beschädigte.
Erst der untaugliche Versuch einiger Menschen, die nicht im Auftrag einer der beteiligten Firmen handelten, den Zaun auf die andere Seite zu kippen führte zur Sachbeschädigung.

Wende dich demzufolge an die konkreten Schädiger, denn sie haben zumindest fahrlässig gehandelt.


Zitat (von pkwfahrer14):
Ja ich wäre damit auch einverstanden an einer Teilschuld - hab irgendwo gelesen, dass ich 25 % Mitschuld habe.


In derartigen Fällen gibt es keine pauschalen Werte. Beim Rechtsstreit wird vielmehr das Verschulden und die Auswirkung auf den Schaden vom Gericht, ggf. sogar von einem Gutachter bewertet.
In einem schon Jahre zurückliegenden Fall wurde einem Autofahrer der nur kurz im abgesperrten Bereich hielt kein Schadenersatz zugesprochen, weil ein Dachziegel bei Abdeckungsarbeiten aus dem Container sprang und sein Auto leicht beschädigte.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie soll ich nun weiter verfahren ?
Wie schon gesagt, die Schuldigen suchen und sich an diese wenden! Was in dem Fall die Passanten waren, welche den Zaun aufstellen wollten.

Dein Glück in der Sache ist, die Pasanten haben an dem Zaun rumgewerkelt, daher könntest du von denen etwas bekommen.
Wäre der zaun NUR durch den Sturm auf dein Auto gefallen, würdest du wohl eher rein gar nichts bekommen.

Zitat:
Ja ich wäre damit auch einverstanden an einer Teilschuld - hab irgendwo gelesen, dass ich 25 % Mitschuld habe.
Eine Äusserst optimistische Einschätzung! Ich würde eher zwischen 99-100% Teilschuld bei dir sehen! Hättest du dein Auto nicht im Parkverbot abgestellt, hätte der Zaun es nicht beschädigen können. genau daher gab es auch das Parkverbot dort. Es wird dann geschaut, hättest du dein Auto korrekt abgestellt, wäre dann der Schaden auch entstanden. Dies kann man wohl deutlich verneinen.

Zitat:
Zur Info, hier vor Ort ist die Parkplatz Situation katastrophal
Irrelevant, ändert nichts an der Schadensverteilung.
Zitat:
Hier stehen Auto angrenzender Firma wie der Con.... und auch anderen Firma, obwohl die einen eigenen Parkplatz haben.
Diese haben aber genau das gleiche recht wie du ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum abzustellen. KEINER von Euch hat hier irgendein Vorrecht.

Zitat:
Mindestens 1 Stunde suche ich jeden Tag einen Parkplatz.
Du machst dabei wohl einen Fehler, du suchst wohl nur im nahen Umfels, versuchs mal ein paar Km weiter weg! Muss man halt länger laufen, aber es gibt kein Anrecht darauf Wohnungsnah parken zu können. Für die 1 Stunde Parkplatz suchen ist man also selber verantwortlich...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pkwfahrer14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Euer reges Interesse - das heißt: Ich sollte dem Schaden bzw. dem Fall keine Beachtung mehr schenken - und alles auf sich beruhen lassen und daraus gelernt haben ?!
Lehrgeld ist auch eine gute Investition :)

Parken mehrere Kilometer entfernt mache ich schon :) Bis zu 5 km suche ich schon -.- Ist aber zu den Zeiten an denen ich von der Arbeit komme eh unmöglich.

Wenn ich den gesamten Fall so betrachte - dann scheint es mir so als ob man kaum noch Rechte im Staat Deutschland hat . Und wenn man mal im Recht hat, muss man dafür kämpfen -.-

Kurz heißt das, parkt einer falsch bzw. in einer Kurve und ich fahre "aus Versehen" gegen, dann hat er Pech gehabt !

So geschehen bei meinem Nachbarn ! 4 Jahre später hat er immer noch kein Geld erhalten -.-
Oder bei meinem anderen Nachbarn - er hatte ordnungsgemäß direkt vor der Tür geparkt - die Müllabfuhr hat beim Abholen der Tonnen seine vordere Stoßstange komplett abgerissen und sind einfach abgehauen - durch seine Dashcam wurde alles aufgezeichnet. 1,5 Jahre später hat das Gericht für die Müllabfuhr entschieden -.- Er bleibt auf 9500 € sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Man kann sicher gut verstehen das Du frustriert bist.

Aber solche Schlussfolgerungen

Zitat (von pkwfahrer14):
Wenn ich den gesamten Fall so betrachte - dann scheint es mir so als ob man kaum noch Rechte im Staat Deutschland hat.
sind dann doch bezogen auf diesen Tread weit hergeholt.

Natürlich hast Du das Recht den Schädiger auf Kostenersatz in Anspruch zu nehem; aber eben nur den Schädiger und nicht irgendeinen.
In all Deinen Beiträgen vermisse ich den Hinweis das Du gegen den oder die Schädiger vorgegangen bist.

Zitat (von pkwfahrer14):
Kurz heißt das, parkt einer falsch bzw. in einer Kurve und ich fahre "aus Versehen" gegen, dann hat er Pech gehabt!
nö, dass bedeutet es gerade nicht. Es gibt häufig so was wie eine Mitschuldabwägung. Die Schukd des geschädigten muss kausal zum Geschehen sein.

Kann doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man nicht nur seinen Microkosmos sieht, oder?

Zitat (von pkwfahrer14):
So geschehen bei meinem Nachbarn ! 4 Jahre später hat er immer noch kein Geld erhalten -.-
Oder bei meinem anderen Nachbarn - er hatte ordnungsgemäß direkt vor der Tür geparkt - die Müllabfuhr hat beim Abholen der Tonnen seine vordere Stoßstange komplett abgerissen und sind einfach abgehauen - durch seine Dashcam wurde alles aufgezeichnet. 1,5 Jahre später hat das Gericht für die Müllabfuhr entschieden -.- Er bleibt auf 9500 € sitzen.


Ich bin sicher dass du nicht alles dazu weisst. Besonders im Fall des Entsorgers muss es gute Gründe für ein Urteil geben, was keiner der nur deine Beschreibung kennt erwartet hätte.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pkwfahrer14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Kann doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man nicht nur seinen Microkosmos sieht, oder?


Haha also respektvolles Antworten hilft sicherlich mehr weiter als diese Art von Kommentaren.
Mein Mikrokosmos ist bei weitem sicherlich stärker ausgeweitet und ausgeprägter als Ihrer ;)

Und falsch - sämtliche Schreiben meines Nachbarn liegen bei mir auf dem Tisch und wurden von mir geschrieben, da dieser körperlich eingeschränkt ist.

Die " Ausrede" der Stadt und das letztendliche Urteil war auf einen nicht notwendigen Mindestabstand zum vorderen Fahrzeug durchgesetzt. Wobei auf dem Videomaterial klar erkennbar war, dass das vordere Fahrzeug nach dem Fahrzeug meines Nachbar geparkt hatte.

Daraufhin entschied das Gericht, dass der Geschädigte hätte runtergehen müssen, und dafür Sorge zu tragen hätte, das der Mindestabstand von 50 cm weiterhin gewährleistet ist.

Kurz gesagt - dann können wir uns weitere Kommentare und Antworten hier sparen.

Man sollte einfach hoffen, das einem nichts passiert und nichts beschädigt wird, weil wenn dies eintreten sollte, hat man erstmal die Sorgen und die Bürokratie und muss seinem Geld bzw. der Durchsetzung der Rechte hinterherlaufen.

Vielen Dank - damit hat sich dies hier für mich erübrigt.

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