Schaden auf Feier

24. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden auf Feier

Hallo, habe leider ein "kleines" Problem.

Und zwar war vor kurzem eine Weihnachtsfeier unserer Firma auf einer Bowling Bahn.
Dort hatten wir 3 Bahnen gemietet.

Nach einer Zeit hat einer meiner Kollegen mich während des wurfes geschubst, war als kleine alberei gedacht.
Nach dem Wurf schubste ich diesen dann leicht zurück, dieser stolperte leider gegen eine wand, was nur eine gips wand war und dadurch ein loch entstanden ist.

Man muss dazu sagen das der jenige stark alkoholisiert war (welcher gegen die wand flog).

Nun stellt sich die frage wer hat schuld?beide bestreiten die schuld.
Ich sehe es so, das ich provoziert wurde, deshalb leicht zurückschubste (es war wirklich leicht, als spaß eigentlich gedacht) und er durch seine alkoholisierung gestollpert ist.

Der andere behauptet er war nicht beteiligt, also wurde geschubst und kann deshalb nichts dafür, was ich aber sehr stark für unrecht halte.

Der Besitzer der Bahn will nun ca 500-1000euro haben.

Die Wand ist eine Gipswand mit etwas airbursh bemahlung, das loch war ca 50x50cm groß.

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Gruß und Frohe Weihnachten

Wer den Schaden hat...?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Was sagen denn die AGB? Ist der Mieter für Schäden verantwortlich? Dann müßte der erst mal dem Betreiber gerade stehen und sich dann das Geld von den Verursachern wieder holen.
Vermutlich seid ihr beide in etwa gleich schuld.

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#2
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hm also der mieter war ein arbeitskollege.

also war nur ne weihnachtsfeier mit zuschuss vom arbeitgeber, dieser war nicht anwesend auf der feier.

wie sieht das dann aus?also beide gleich schuld?so ein urteil gibt es ja nicht oder doch?!

gruß

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Es ist immer eine Einzelfallfrage, wer was beweisen kann, ob nun das Schubsen oder der Alkohol den Sturz verursacht hat, ob das Schubsen "berechtigt" war etc.

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#4
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber allerdings muss man sagen das der geschubste angetrunken war, nicht völlig betrunken.

und ohne den provozierenden schubser wäre es doch erst gar nicht zu dem 2ten schubser gekommen?!
dadurch ist doch dann der geschubste schuld?

also ich meine ohne den ersten schubser, wäre keine provokation entsatnden und somit auch kein zweiter schubser entsanden?!

ps. haftpflichtversicherung is leider keine vorhanden auf beide seiten

-- Editiert von Liberio am 25.12.2008 14:22

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#6
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber was ich ja meine is das durch den ersten schubser (ohne grund) der zweite schubser entstanden ist.

besipiel:
person A schlägt ohne grund person B, person B schlägt zurück.. dadurch stürzt person A und beschädigt etwas.

Hierbei wäre doch dann auch person A schuld oder nicht?

----------

achso und noch eine frage.. mal abgesehn wer bezahlen muss.
der besitzer meint der schaden beträgt ca 500-1000euro, er hat das angeblich durch einen bekannten beheben lassen, also ohne rechnung!

wir müssen doch nichts zahlen ohne eine rechnung oder?
der schaden ist bereits repariert.

heißt er kann ja eigentlich nicht mehr zu einer firma gehen und eine rechnung ausstellen lassen oder würde auch ein kostenvoranschlag gelten?


-- Editiert von Liberio am 25.12.2008 19:57

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#8
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Leute, wenn es eine betriebliche Veranstalltung war ist auch die Betriebshaftversicherung der Firma zuständig.

Gruß

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#10
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hm ja das dachten wir auch erst, allerdings war es nur eine bezuschuste feier, heißt es waren keine chefs oder so dabei.
deshalb sagte man uns geht das nicht über die firma

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>heißt es waren keine chefs oder so dabei.

na umso lustiger war es doch ;)

war es eine betriebliche Feier oder nicht nicht?

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Der der den Schaden enrichtet zahlt in dem Geschädigten. Also der der in die Mauer gefallen ist. Damit ist der Teil erledigt.
Dieser kann nun Schadenersatz verlangen von dem Schubser. Dabei wird zu beachten seine das es sich hier wohl um Notwehr handeln soll. das wird dann wohl ein Richter klären ob beide und zu welchen Anteilen geteilt wird.

Die Haftpflicht beider wird da sicher aufkommen.

K.

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#13
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

so der geschubste hat sich nun angeblich mal bei einem anwalt erkundigt, und dieser sagt nach "BGB §8.23" wäre der schubser schuld weil alles was davor war ist unrelevant.

kann das stimmen?haben nirgends etwas über "BGB §8.23" gefunden?


gruß

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#15
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

vielleicht wird's was, wenn du den Punkt weg lässt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Liberio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

okay danke.

dann mal noch eine letzte frage, bei einer privaten haftpflichtversicherung,
ist es doch nicht wie bei einer kfz haftplficht, das nach einem schaden der beitrag hochgeht oder?

also der beitrag bleibt doch immer gleich auch nach einem schaden richtig?


gruß

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