Hallo,
Ich habe in 2003 einen Transporter für einen Umzug gemietet. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen Führerschein. Daher hat ein Freund von mir den Transporter gefahren. Auf der Fahrt ist er leider in eine Tiefgarage reingefahren und hatte das Vordach beschädigt (eingedrückt), weil er die Höhe des Transporters wohl falsch eingeschätzt hatte.
Nun die Frage, wer haftet hier? Mieter oder Fahrer? Ich als der Mieter hatte ein Schreiben wegen Schadenersatzanspruch bekommen was ich dann widersprochen hatte. Seitdem hat sich die Firma nie wieder gemeldet. Hat die Firma noch Schadenersatzanspruch nun nach 8 Jahren? Ist es nicht nach 3 Jahren verjährt?
Wie kann die Lage hier eingeschätzt werden?
Vielen Dank vorab.... Ich freue mich auf die Antworten :-)
-----------------
""
Schaden bei Autovermietung: wer haftet?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Sofern keinen hemmenden Maßnahmen erfoglt sind oder gar ein Titel vorliegt ist die Sache verjährt.
Die Einrede der Verjährung muss man jedoch selbst bringen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
So ganz in Sicherheit kann man sich hier noch nicht wiegen:
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an ...
Die Versicherung könnte schon noch auf diese Idee kommen. Haften würden wohl nach aussen gesamtschuldnerisch beide, Mieter und Fahrer.
Im Innenverhältnis müsste der Fahrer bezahlen, wenn man keinen reduzierten Verschuldensmaßstab wegen der Gefälligkeit anlegt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn nicht unbekannterweise ein Titel gegen Sie vorliegt ist der Sachverhalt verjährt.
Sie brauchen sich dann auch keine Sorgen machen.
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Noch zur Erläuterung der Verjährung:
"(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an ..."
Diese Regelung greift hier nicht, da vom Schaden und Verursacher ja Kenntnis bestand.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten