Schaden bei Reparatur - Samsung

1. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.12.2023 23:38:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden bei Reparatur - Samsung

Sehr geehrte Damen und Herren / Juristen,

mitte des Jahres habe ich ein Samsung S22 Ultra von meinem Onkel geschenkt bekommen ´. Ich war soweit zufrieden mit dem Gerät, bis mir aufgefallen ist, dass sich das Panel des Geräts unten rechts löst.

Um eine Reparatur zu veranlassen, habe ich nun bei meinem Onkel die Rechnung erfragt, er konnte diese jedoch nicht mehr auffinden.
Samsung sagte, es wäre kein Problem da man Anhand der IMEI das Produktionsdatum sehen kann und daran erkennen könne, dass es noch innerhalb der Garantie liege.

Jetzt sendete ich das Gerät also ein, voller Vorfreude und nach langem Warten erhielt ich das Gerät zurück, ich befestigte, jegliches Zubehör – Schutzfolie für Bildschirm und Kamera – dabei fiel mir auf, dass hinten unter dem Kameraglas an der Linse wohl bei der Reparatur ein weiterer Mangel entstanden ist ... Die Linse ist beschädigt.

Also habe ich mich direkt wieder an Samsung gewandt. Einzige Möglichkeit: Erneut einsenden. Ich sendete das Gerät jedoch erneut ein, nach zwei 1/2 Wochen bemerkte ich im Sendungsstatus das sich nicht getan hat, das Paket ist wohl bei der Post verschwunden.
Hiermit konfrontierte ich Samsung, dies versicherten mir sich darum zu kümmern. (Dies war am 27.11.2023)

Unerwartet und obwohl die Deutsche Post und Samsung nach auf der Suche nach dem Gerät waren traf das Gerät gestern (30.11.2023) bei mir ein, es kam von der Reparatur-Firma, bei der mich Samsung gebeten hat das Paket einzusenden. Im beigelegten Brief stand sie hätten alles zu meiner Zufriedenheit repariert.... leider hatte sich hier gar nichts getan. Das Gerät war im selben Zustand, in dem ich es versendet hatte.

Nun rief ich gestern erneut bei Samsung an und tat meinen Unmut kund. Der Mitarbeitet schlug mir vor 1. Erneute Reparatur 2. Austausch des Geräts 3. Geld zurück, hierfür bräuchte er jedoch die Rechnung, ist sollte hierzu nochmal suchen und mich gerne erneut melden, denn falls ich diese nicht finden würde, würde man sicherlich eine andere Lösung finden.

Ich bat meinen Onkel nochmal nach der Rechnung zu suchen, bedauerlicherweise ohne Erfolg. Hiermit kontaktierte ich dann Samsung, die Aussage eben am Telefon war dann: „Wir brauchen schon irgendeine Information von Ihnen, wir müssen wissen, ob es beim Händler oder bei uns gekauft wurde...".

- Das ist der aktuelle Status –

Da der Defekt erst bei der Reparatur aufgetreten ist und somit nicht mit dem Händler zu tun hat, dürfte das doch egal sein, wo es erworben wurde?
Was kann ich nun tun, ich bin jetzt etwas überfragt, an die Rechnung komme ich wahrscheinlich nicht mehr, mein Onkel ist etwas älter und hat mir das Telefon geschenkt um sich erkenntlich zu zeigen, weil ich ihm Privat viel behilflich bin. Wo er es gekauft hat, weiß er auch nicht mehr er ist nicht mehr der Jüngste.

Ich wäre für jegliche Hilfe dankbar und Tipps wie ich nun mit dem Samsung-Support umgehe.



-- Editiert von Moderator topic am 1. Dezember 2023 11:44

-- Thema wurde verschoben am 1. Dezember 2023 11:44

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127416 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von Frozendogg):
Tipps wie ich nun mit dem Samsung-Support umgehe.

Als erstes nicht mehr telefonieren und gerichtsfest kommunizieren.

Dann wäre noch zu entscheiden, was man von 1-3 wählt - ich würde da zu 1 tendieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.12.2023 23:38:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§ 675 Abs. 2 BGB


Hallo Harry can Sell,

vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

E-Mail-Verkehr hatte ich zunächste versucht. Seitens Samsung habe ich hier sehr schlecht Unterstützung bekommen, teilweise wurde E-Mails überhaupt nicht beantwortet.

Im übrigend hatte ich mich gestern nochmal beim Samsung gemeldet und um Rückruf gebeten da ich die Rechnung nicht mehr finde. Im Gespräch habe ich deutlich geschildert dass das Gerät bei mir ist und den anderen Sachverhalt dargestellt, alles oben genannte wurde im Gespräch aufgenommen.

Die E-Mail-Rückmeldung sah so aus:

"bedauerlicherweise konnten wir Sie heute zur Klärung Ihres Anliegens telefonisch nicht erreichen und wenden uns deshalb noch einmal schriftlich an Sie.



Ihre Verärgerung können wir selbstverständlich nachvollziehen und bedauern, dass die Reparatur und der anschließende Reklamationsprozess nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen sind. Eine Beschwerde diesbezüglich wurde bereits aufgenommen.



Wie Ihnen bereits bekannt ist, verzögert sich die Zustellung Ihres Smartphones an unseren Servicepartner leider durch einen Fehler bei DHL, welcher außerhalb der Verantwortung von Samsung liegt. Wir stehen bereits in Kontakt mit DHL, um die Verzögerung zu klären. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.



Gerne können Sie uns bereits jetzt den Kaufbeleg für Ihr Galaxy S22 Ultra als Antwort auf diese E-Mail zusenden. Sollte sich das Gerät als verloren herausstellen, wird die weitere Bearbeitung dadurch beschleunigt. Bitte beachten Sie, dass wir nur Händlerrechnungen als gültigen Kaufbeleg akzeptieren können. Lieferscheine, Zahlungsbestätigungen oder Bestellübersichten können nicht anerkannt werden. Auf der Rechnung muss außerdem die vollständige Anschrift des Verkäufers enthalten sein, die abgeführte Mehrwertsteuer, die Steuer-ID des Verkäufers, das Kaufdatum und natürlich die Warenbezeichnung.



Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

0x Hilfreiche Antwort

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