Schaden der Versicherung nicht gemeldet

10. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
oxyd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden der Versicherung nicht gemeldet

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich bin mit meinem Auto aus der Toreinfahrt gefahren, eher gerollt weil man nichts einsehen kann. Auf einmal fährt mir ein Jugendlicher mit seinem Fahrrad gegen die Stoßstange. Dieser fuhr viel zu schnell und vorallem auf dem Bürgersteig.

Er war niocht verletzt, aber meine Stoßstange hat derbe Kratzer und Schlieren abbekommen.

Weil er gleich nebenan wohnt, hat er seine Mutter geholt, die mir dann versicherte, das sie den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden werde. Ich habe noch am gleichen Tag bei ihrem Versicherungsvertreter angerufen, der mir sagte, das er die Papiere gerade fertig machen würde und die Frau sie nur noch unterschreiben müsste, so das ich mir keine Sorgen machen bräuchte.

Dies ist jetzt aber schon fast 2 Wochen her; ich wollte das Auto, was eigentlich nicht meins, sondern das meiner Freundin ist, reparieren lassen. Ich habe also nocheinmal bei dem Versicherungstypen angerufen, und dieser sagte mir, das die Frau die Meldung nicht unterschrieben hat.

Nun weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Ja, ich kann zu der Frau nochmal hingehen, aber was sag ich ihr am besten. Ich habe ja eigentlich gedacht sowas lässt sich friedlich lösen.

grüsse
oxyd

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend,

sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, sei es nun durch Leistungen der Versicherung, oder durch direkte Zahlung des Schuldners. Zur Durchsetzung steht Ihnen auch der Rechtsweg offen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

genau! Stellen Sie die Frau vor die Wahl, das Teil unterschreiben oder aus eigenem Geldbeutel zahlen.

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