Schaden durch Seifenblasen Haftpflicht Großeltern

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Schaden durch Seifenblasen Haftpflicht Großeltern

Hallo,
meine Eltern haben unseren Kindern am Wochenende Seifenblasen Pistolen gegeben, mit denen sie dann ganz viel tolle Seifenblasen machten. Wir alle ( Eltern und Kinder) bekamen die Seifenblasen an unsere Kleidung. Nun sind nach dem Waschen überall braune Flecken. Nach meiner Recherche im Internet, werden diese nicht zu entfernen sein. Der Schaden beträgt über 300 €. Das ganze passierte bei Ihnen und die Seifenblasen sind auch dort geblieben. Nun meine Frage, muss die Haftpflicht Versicherung meiner Eltern den Schaden übernehmen?

Danke

-- Editier von steffi_bln am 05.06.2017 22:11

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von steffi_bln):
Der Schaden beträgt über 300 €.

Wie soll der denn entstanden sein? Alle haben Gucci, Prada usw. getragen?



Zitat (von steffi_bln):
Nun meine Frage, muss die Haftpflicht Versicherung meiner Eltern den Schaden übernehmen?

Versicherungsbedingungen lesen, da steht drin für was die Versicherung zahlt. Insbesondere ob auch Schäden versichert sind welche die Kinder angerichtet haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tanja-78):
Der Schaden beträgt über 300 €.
Wie soll der denn entstanden sein? Alle haben Gucci, Prada usw. getragen?
Nein, aber Markenkleidung.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tanja-78):
Nun meine Frage, muss die Haftpflicht Versicherung meiner Eltern den Schaden übernehmen?
Versicherungsbedingungen lesen, da steht drin für was die Versicherung zahlt. Insbesondere ob auch Schäden versichert sind welche die Kinder angerichtet haben.
Unsere Kinder sind doch in unserer Haftpflicht versichert, extra mit Zusatz für Deliktunfähige Kinder. Die zahlt aber doch nicht für Schäden, die sie an sich selbst und uns verursachen. Deshalb ja meine Frage. Wenn meine Eltern ihnen das Zeug nicht gegeben hätten, wäre es ja nicht passiert.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:12

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Tanja-78):
Wenn meine Eltern ihnen das Zeug nicht gegeben hätten, wäre es ja nicht passiert.


Dennoch haben die Kinder damit "geschossen" und nicht Großeltern.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:12

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Die Großeltern sind aus der Sache raus.
Ihr wart dabei gewesen und ihr hättet das spielen mit den Seifenblasenpistolen untersagen müssen/können, auch wenn man natürlich nicht im Vorfeld davon ausgehen kann, dass es hinterher zu einem Schadensfall kommt.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn die Kanonen in Deutschland gekauft wurden, kann man -sofern nicht auf der Verpackung vor dem erlittenen Schadrn gewarnt wird -wegen Schadenersatz mal beim Verkäufer anklingeln. Der haftet nämlich für seine Ware.

Wenn das allerdings das Superschnäppchen vom chinesischen Direktversand ist: Pech gehabt.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat (von Tanja-78):
Der Schaden beträgt über 300 €
Wie kommt den diser Betrag zustande? Ist das der Neupreis der Sachen? Wenn ja, dann ist deine Rechnung falsch, da du maximal den Zeitwert als Schaden berechnen kannst, aber nicht den Neuwert. Wenn es wirklich 300Euro sein sollten, dann wären das aber wirklich deutlich höherwertige Klamotten gewesen...

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:13

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#7
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Die haben das Zeug im deutschen Einzelhandel erworben. Der Schaden ist schon so hoch. Bei meinem Mann und mir sind jeweils Hose, Jacke und Oberteil betroffen. Die Jeans und das Poloshirt von meinem Mann sind Max. 3 Monate alt und machen schon 180 € aus. 300 € Schaden reichen vielleicht gar nicht.

Ich dachte die Haftpflicht Versicherung meiner Eltern wäre der einfachere Weg, weil alles andere wird wohl nicht ohne eine Klage ablaufen.

Dann zahlt unsere Haftpflicht aber bestimmt den Schaden an der Kleidung der Großeltern. Das kommt noch dazu.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:13

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Tanja-78):
Die Jeans und das Poloshirt von meinem Mann sind Max. 3 Monate alt und machen schon 180 € aus
Das ist nach 3 Monaten niemals so viel wert. Wenn es wirklich hochwertige Markenkleidung ist, dann liegst du bei maximal 50,- für beide Teile. Oder wie viel würdest du für gebrauchte Kleidung bezahlen?

Zitat (von Tanja-78):
Dann zahlt unsere Haftpflicht aber bestimmt den Schaden an der Kleidung der Großeltern.
Ja, und das ist auch das einzige was dabei realistischerweise herum kommen wird. Ansonsten würde mir nur noch, wie von einem Vorredner eingeworfen, die Produkthaftung des Herstellers einfallen.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:14

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#9
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von Tanja-78):
Die Jeans und das Poloshirt von meinem Mann sind Max. 3 Monate alt und machen schon 180 € aus
Das ist nach 3 Monaten niemals so viel wert. Wenn es wirklich hochwertige Markenkleidung ist, dann liegst du bei maximal 50,- für beide Teile. Oder wie viel würdest du für gebrauchte Kleidung bezahlen?
Da habe ich aber was anderes gelesen, es gibt Zeitwerttabellen im Internet. Ich würde erst gar keine gebrauchte Kleidung kaufen. Zumal die Diskussion um den Wert eigentlich nicht hilfreich für die Frage der Haftung ist.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:15

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#10
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Steht denn auf der Verpackung der Seifenblasen ein Sicherheitshinweis dazu drauf? Wenn nicht, dann ab in das Geschäft, in dem gekauft wurde. Das ist euer erster Ansprechpartner.

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#11
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, es steht kein Hinweis zu möglichen Flecken drauf.
Es stehen auch keine Inhalsstoffe drauf

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:15

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#17
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Bringt aber trotzdem nichts, Im Falle einer Produkhaftung trägt man Schäden bis zu 500€ selbst zu tragen, §11 ProdHaftG .
Das wird ja immer schlimmer!

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:26

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#18
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Hättest du die Kinder nicht zur Oma gelassen, wäre es auch nicht passiert.

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann zahlt unsere Haftpflicht aber bestimmt den Schaden an der Kleidung der Großeltern.
Auch das mit der Haftung trotz Deliktunfähigkeit hat sicher seine Grenzen.
Und da hier gerade die Großeltern den Kindern diese Seifenblasen gegeben haben könnte das ein Fall sein, wo deren Schaden nicht beglichen wird; beispielsweise könnte man es als Eigenschaden einstufen.

Außerdem wurde das Mitverschulden noch gar nicht thematisiert. Spätestens als die ersten Kleidungsstücke mit den Seifenblasen in Berührung gekommen sind hätte man das unterbinden müssen.

Zitat:
Zumal die Diskussion um den Wert eigentlich nicht hilfreich für die Frage der Haftung ist.
Da es bei Haftpflichtversicherungen oft eine Selbstbeteiligung gibt könnte das durchaus eine Rolle spielen.

Stefan

PS: Wie wäre es denn, mal zum Test eines der Teile in eine Reinigung zu geben, vielleicht lässt es ja doch entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
PS: Wie wäre es denn, mal zum Test eines der Teile in eine Reinigung zu geben, vielleicht lässt es ja doch entfernen.

Es wurde schon was entfernt: Teile der Farbe durch die Bleichmittel in den Seifenblasen.
Da hilft auch keine Reinigung mehr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bleichmittel macht aber keine braunen Flecken

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Kommt halt darauf an welcher Farbteil / welche Farbanteile eleminiert wurden...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#23
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat:
Auch das mit der Haftung trotz Deliktunfähigkeit hat sicher seine Grenzen.
Und da hier gerade die Großeltern den Kindern diese Seifenblasen gegeben haben könnte das ein Fall sein, wo deren Schaden nicht beglichen wird; beispielsweise könnte man es als Eigenschaden einstufen.

Außerdem wurde das Mitverschulden noch gar nicht thematisiert. Spätestens als die ersten Kleidungsstücke mit den Seifenblasen in Berührung gekommen sind hätte man das unterbinden müssen.


Das kann ja auch alles nicht sein. Meine Eltern geben meinen Kindern das Zeug und die richten damit Schaden an... an sich, an uns und an den Großeltern. Die Großeltern sind nicht haftbar zu machen, weil unsere Kinder es getan haben. Und nun soll noch nicht mal der Schaden an meinen Eltern ersetzt werden können, weil die es ihnen gegeben haben? Einer kann ja nur Schuld sein, oder?

Die Flecken waren erst nach dem Waschen zu sehen, sonst hätte man es ja unterbunden.

Ich sehe es nach wie vor so, dass die Kinder unter der Aufsicht des Großvaters standen und er verantwortlich ist. Als mein Mann und ich aus dem Haus kamen, standen wir ja schon mitten im Seifenblasen "Regen" und hätten gar nichts dagegen tun können.

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich drehe überhaupt nichts hin und her. Ich habe von Anfang an gesagt, dass er ihnen das gegeben hat.

Die Sache ist mir vom Prinzip der "Schuld" einfach unklar.

Mal angenommen beim nächsten Mal ist jemand alleine mit meinen Kindern draußen und gibt ihnen z.B. Lackfarbe um etwas Holz anzumalen, so und dann malen die z.B. unser Auto damit an. Dann kann ich niemaden dafür haftbar machen, weil es mein Kind an meinem Auto war? Und wen sie das Auto desjenigen anmalen, hat der Pech, weil er es ihnen gegeben hat?

-- Editiert von Moderator am 07.06.2017 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7215 Beiträge, 1515x hilfreich)

Fangen wir mal vorne an...die Kleidung wurde normal und ohne Fleckenmittel gereinigt?

http://www.pustefix.de/faq-haeufig-gestellte-fragen

Zitat:
Macht die PUSTEFIX Flüssigkeit Flecken?
PUSTEFIX besteht im Wesentlichen aus Wasser und Seifenrohstoff. Nach unserer langjährigen Erfahrung verursacht die PUSTEFIX Flüssigkeit keine Flecken auf der Kleidung.
Alle Rückstände lassen sich normal auswaschen. Dabei sollten keine Fleckenmittel benutzt werden, hier kann es zu Reaktionen kommen. Bitte beachten: Bei besonders empfindlichen Materialien (z.B. Leder oder Seide) hinterlässt bereits Wasser Spuren.


Ich vermiete Seifenblasenmaschinen und biete Seifenblasenaktionen an. In all den Jahren gab es bei meinen benutzten Seifenblasenflüssigkeiten keine Beschwerden diesbezüglich. Mir ist keine Seifenblasenflüssigkeit bekannt in der Bleichmittel verwendet werden.

Da du ja zum Thema Verkäufer der Seifenblasen schreibst "Was hat der damit zu schaffen" und weiter oben "Dann bleibt nur die Klage" bekomme ich den Eindruck, du hast vielleicht acuh persönliche Differenzen mit deinen Eltern?!

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#27
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Da nicht drauf steht was drin ist, kann ich auch nicht sagen, was Schuld ist. Bleiche hätte ja auch ohne waschen "wirken" müssen. Ich habe die Sachen ganz normal mit Colorwaschmittel gewaschen. Ich habe vorhin das weiße T-Shirt meiner Tochter gewaschen, welches sie an hatte, da war vorher nix zu sehen- danach hellbraune/graue Flecken überall!

Die Aussage " was hat der damit zu schaffen", war nicht von mir. Die Klage würde ich gegen den Hersteller/Händler richten, nicht gegen meine Eltern. Ich will auch kein Geld von meinen Eltern direkt haben, schließlich wußten die ja auch nicht was passiert. Ich frag mich bloß wozu man alle möglichen Versicherungen hat, wenn einem sowieso keine Hilft. Vor allem wenn mal ein noch größerer Schaden eintritt, wie in meinem Beispiel.

-- Editiert von Tanja-78 am 07.06.2017 12:02

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Tanja-78):
Dann kann ich niemaden dafür haftbar machen, weil es mein Kind an meinem Auto war?

Wenn jemand die Aufsichtspflicht verletzt hat, dann wäre der verantwortlich der die Aufsichtspflicht hatte.
Falls die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, dann haftet das Kind grundsätzlich nicht, sofern es unter 7 Jahre alt ist.

Eventuell haftet der Verkäufer oder der Produzent.
Oder derjenige der das Material mit der Bemerkung "mal mal das Auto schön" geben hat.

Soferne ein Versicherung besteht, könnte auch diese leisten, wenn der Vorfall versichert ist.


Und manchmal hat man auch einfach Pech und bleibt tatsächlich auf dem Schaden sitzen.



Zitat (von Tanja-78):
Ich frag mich bloß wozu man alle möglichen Versicherungen hat, wenn einem sowieso keine Hilft.

Weil Versicherungen halt nur für das leisten, was man versichert hat.



Zitat (von Tanja-78):
Bleiche hätte ja auch ohne waschen "wirken" müssen.

Manchmal sind "Aktivatoren" nötig. Wie z.B. andere chemische Substanzen aus Waschmittel.



Zitat (von cirius32832):
Mir ist keine Seifenblasenflüssigkeit bekannt in der Bleichmittel verwendet werden.

In Qualitätsprudukten findet man auch keine ominösen Zusätze. In billigen No-Name Produkten lauert da so manche Überraschung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
......wegen Schadenersatz mal beim Verkäufer anklingeln. Der haftet nämlich für seine Ware.
Du redest von der Produkthaftung? Dir ist der Selbstbehalt dabei bewusst?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#30
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von Tanja-78):
Ich frag mich bloß wozu man alle möglichen Versicherungen hat, wenn einem sowieso keine Hilft.
-- Editiert von Tanja-78 am 07.06.2017 12:02

Das Konzept 'Versicherung' ist nicht für solchen Kleinkram ausgelegt, sondern für existenzbedrohende Risiken.

3x Hilfreiche Antwort

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