Schaden durch Umzugsunternehmen / keine Versicherung

13. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
go590462-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Umzugsunternehmen / keine Versicherung

Hallo,

wir sind am 27.08. umgezogen und haben dafür ein Unternehmen beauftragt.

Leider kam es dabei zu Beschädigungen:
1. unser Spülbecken aus der Küche ist zerbrochen = Totalschaden
2. das Spannvlies an der Unterseite unserer Couch ist gerissen

Die Schäden wurden dem Unternehmen rechtzeitig gemeldet. Ich habe den Zeitwert der Gegenstände selbst berechnet.
Die Regulierungssumme für das Spülbecken (Zeitwert) wurde akzeptiert. Beim Sofa hieß es seitens des Unternehmens, dass der Zeitwert nicht nachvollzogen werden kann (warum auch immer..), da das Sofa nicht direkte Schäden von sich getragen hat. Lediglich das Spannvlies am Unterboden hat ersichtliche Beschädigungen, welches grundsätzlich zum Sichtschutz (Einblick in das Innere der Couch) dient und keinerlei signifikante Funktion darstellt. Das Unternehmen möchte den Schaden des Sofas ausbessern, da "sie die Möglichkeit dazu haben".
Mir ist das allerdings nicht recht, da das Sofa erst 5 Monate alt ist und ich das gern fachmännisch repariert hätte.

Meine Frage ist nun wie man das Ganze weiter abwickelt. Nach Rücksprache mit der im Angebot genannten Versicherung konnte kein Versicherungsvertrag gefunden werden, ich habe bisher keine Schadensnummer oder Kontakt durch das Umzugsunternehmen zur Versicherung.
Meine Befürchtung ist, dass es diese nicht gibt.

Aktuell sind wir so verblieben, dass ich auf eigene Faust einen Fachmann finden soll, der den Schaden am Sofa beziffert und dies dann an das Unternehmen weiterleite. Aber eigentlich sehe ich das nicht in meiner Verantwortung, da ich den Schaden ja nicht verursacht habe.

Wie verhält es sich beim Spülbecken? Gibt es einen Unterschied zwischen Beschädigung und Totalschaden hinsichtlich Erstattungssumme?

Ich würde mich über eine Einschätzung freuen.

Viele Grüße

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go590462-24):
Aktuell sind wir so verblieben, dass ich auf eigene Faust einen Fachmann finden soll, der den Schaden am Sofa beziffert und dies dann an das Unternehmen weiterleite
Dann mach das doch so.
Zitat (von go590462-24):
Aber eigentlich sehe ich das nicht in meiner Verantwortung, da ich den Schaden ja nicht verursacht habe.
Warum bist du dann SO verblieben?
Zitat (von go590462-24):
Gibt es einen Unterschied zwischen Beschädigung und Totalschaden hinsichtlich Erstattungssumme?
Ich meine, ja, es gibt einen Unterschied.
1. Eine Beschädigung an einem Spülbecken kann ein winziger Riss sein, der die Gebrauchstauglichkeit absolut nicht beeinträchtigt und nur eine optische Beeinträchtigung ist.
2. Ein zerbrochenes Spülbecken hat einen Totalschaden. Es wird nicht mehr zum eigentlichen Zweck zu gebrauchen sein.
Es dürften gewaltige Unterschiede in der Erstattungssumme liegen.
Zitat (von go590462-24):
und ich das gern fachmännisch repariert hätte.
Die Spedition hat evtl. die Möglichkeit, dieses Vlies fachmännisch ersetzen zu lassen. Herr Ungeschick himself wird es wohl nicht selbst machen wollen.

Wenn der keine Versicherung hat, kann er dir selbst den Schaden in Geld ersetzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es kann Dir doch einerlei sein, ob die Spedition eine Versicherung hat oder nicht. Du verhandelst mit der Spedition und die reguliert. Hinsichtlich des Beckens seid Ihr klar, bleibt noch das Sofa. Da würde ich mal abwarten, was der Fachmann sagt. Ich hab den Eindruck, dass man doch kooperativ ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go590462-24):
Mir ist das allerdings nicht recht, da das Sofa erst 5 Monate alt ist und ich das gern fachmännisch repariert hätte.

Und das das Unternehmen das nicht fachmännisch macht, dass weis man woher genau?



Zitat (von go590462-24):
welches grundsätzlich zum Sichtschutz (Einblick in das Innere der Couch) dient

Ihr und eure Gäste habt also die Angewohnheit sich recht regelmäßig unter der Couch aufzuhalten?



Zitat (von go590462-24):
Ich habe den Zeitwert der Gegenstände selbst berechnet.

Und welchen Zeitwert bei welchem Kaufpreis hat man da bei dem Sofa berechnet?



Zitat (von go590462-24):
ich habe bisher keine Schadensnummer oder Kontakt durch das Umzugsunternehmen zur Versicherung.

Beides steht einem auch nicht zu.



Zitat (von go590462-24):
Meine Befürchtung ist, dass es diese nicht gibt.

Was nicht das Problem des Kunden ist ...



Zitat (von go590462-24):
Gibt es einen Unterschied zwischen Beschädigung und Totalschaden hinsichtlich Erstattungssumme?

Ja, bei Beschädigung ist die Erstattungssumme in der Regel die Kosten der Instandsetzung und bei Totalschaden ist die Erstattungssumme in der Regel der Zeitwert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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