Schaden durch Werkstatt, Anspruch auf Entschädigung?

12. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439173-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Werkstatt, Anspruch auf Entschädigung?

Guten Tag, liebe Leser.

Vorweg: ich bin selber nicht wohnhaft in Deutschland, noch ereignete sich dieser Vorfall in Deutschland, dennoch würde mich mal interessieren, wie ein solcher Fall behandelt werden würde, um mich gegebenenfalls daran orientieren zu können. Alles in allem bin ich recht ratlos und weiß nicht genau, was mir zusteht und was nicht.

Zum Vorfall:
Ich habe mein Auto in einer Werkstatt abgegeben, um Tieferlegungsfedern verbauen zu lassen. Nach ca 2 Stunden rief die Werkstatt mich an und erzählte mir, mein Auto sei von der Hebebühne gefallen. Vor Ort angekommen, schilderte man mir den Vorfall, ich hatte erhebliche Schäden am Auto, außerdem kam der "Mechaniker", durch welchen das Auto ins Fallen kam, zu Schaden, als er versuchte, das Auto noch aufzufangen (...)

Dummer-, oder eher glücklicherweise gibt es Fotos, welches das Auto unmittelbar nach dem Vorfall zeigen, und ein Mechaniker hat mir diese zukommen lassen. Außerdem hat der Inhaber der Werkstatt mir unüberlegterweise erzählt, dass er den Unfallverursacher an jenem Tag erst anmelden wollte, dieser de facto also schwarz gearbeitet hat.

Versicherungstechnisch wurde alles soweit geklärt, der Wagen ist von einer Fachwerkstatt repariert worden und wieder bei mir. Der Schaden beläuft sich auf ca 5.200€ bei einem Fahrzeugwert von ca 30.000€. Nun habe ich jedoch einen Unfallwagen, der mir bei einem späteren Verkauf deutlich weniger einbringen wird, als ein unfallfreies Fahrzeug. Darüber hinaus hat sich dieser Vorfall schnell herumgesprochen in der Automobilszene (Werkstätten und Autohäuser) im größeren Umkreis, eine Inzahlungnahme mit anständigem Entgelt wird späterhin wahrscheinlich recht schwierig.

Heute war ich zwecks "freundschaftlicher" Verhandlung in besagter Unfallwerkstatt, da ich einen Schadensersatz für die Wertminderung erhalten möchte, jedoch versuchte der Inhaber mich abzuwimmeln. Was steht mir nun konkret zu? Als Laie sehe ich die Situation so, dass ich ein intaktes, nicht verunfalltes Fahrzeug in einer Werkstatt abgegeben habe, und im Endeffekt einen zwar reparierten Unfallwagen zurückbekommen habe, dieser Schaden mir jedoch durch einen nicht korrekt angemeldeten Mitarbeiter mit zweifelhaften Fachkenntnissen zugefügt wurde und ich auf dem merkantilen Wertverlust sitzenbleibe. In einer solchen eigentlich schon fast grotesken Situation müsste mir doch ein Schadensersatz zustehen?
Der Inhaber konterte mit Beispielen à la "wenn dir einer in dein geparktes Auto reinfährt, haste auch Pech gehabt"...

Ich möchte eigentlich den Weg zum Anwalt mit Klage und allem soweit es nur geht vermeiden, nur wäre mir geholfen, wenn ich wüsste, mit welchen Summen ich verhandeln kann. Klassisch den merkantilen Wertverlust mithilfe einer der klassischen Formeln errechnen (ca 1500€)? Versuchen, die Kosten der Reparatur nochmals als Entschädigung zu erhalten, da ein sehr grober Fehler vorliegt? Oder etwas dazwischen, viel mehr, viel weniger...?


Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp


PS. Da die ganze Sache noch am laufen ist, gebe ich recht wenig Informationen von mir preis, um mehr oder weniger anonym zu bleiben, deswegen auch keine Angaben zu meiner Herkunft.
PPS. Weder meine, noch die Versicherung der Werkstatt wird für den Wertverlust aufkommen, dies ist bei uns generell nicht üblich.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
noch ereignete sich dieser Vorfall in Deutschland, dennoch würde mich mal interessieren, wie ein solcher Fall behandelt werden würde,

Nun, der Fall wird in der Regel nach den Gesetzen des Landes behandelt in dem er sich ereignet hat.

In Deutschland würde man einen gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Ermittlung des Minderwertes beauftragen und der Werkstatt eine Frist nach Datum setzen innerhalb der dieser Betrag gezahlt werden muss.
Bei Nichtzahlung würde man die Werkstatt vor Gericht auf Zahlung verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fb439173-13):
Guten Tag, liebe Leser.
Vorweg: ich bin selber nicht wohnhaft in Deutschland, noch ereignete sich dieser Vorfall in Deutschland, dennoch würde mich mal interessieren, wie ein solcher Fall behandelt werden würde, um mich gegebenenfalls daran orientieren zu können. Alles in allem bin ich recht ratlos und weiß nicht genau, was mir zusteht und was nicht.
Zum Vorfall:
Ich habe mein Auto in einer Werkstatt abgegeben, um Tieferlegungsfedern verbauen zu lassen. Nach ca 2 Stunden rief die Werkstatt mich an und erzählte mir, mein Auto sei von der Hebebühne gefallen. Vor Ort angekommen, schilderte man mir den Vorfall, ich hatte erhebliche Schäden am Auto, außerdem kam der "Mechaniker", durch welchen das Auto ins Fallen kam, zu Schaden, als er versuchte, das Auto noch aufzufangen (...)
Dummer-, oder eher glücklicherweise gibt es Fotos, welches das Auto unmittelbar nach dem Vorfall zeigen, und ein Mechaniker hat mir diese zukommen lassen. Außerdem hat der Inhaber der Werkstatt mir unüberlegterweise erzählt, dass er den Unfallverursacher an jenem Tag erst anmelden wollte, dieser de facto also schwarz gearbeitet hat.
Versicherungstechnisch wurde alles soweit geklärt, der Wagen ist von einer Fachwerkstatt repariert worden und wieder bei mir. Der Schaden beläuft sich auf ca 5.200€ bei einem Fahrzeugwert von ca 30.000€. Nun habe ich jedoch einen Unfallwagen, der mir bei einem späteren Verkauf deutlich weniger einbringen wird, als ein unfallfreies Fahrzeug. Darüber hinaus hat sich dieser Vorfall schnell herumgesprochen in der Automobilszene (Werkstätten und Autohäuser) im größeren Umkreis, eine Inzahlungnahme mit anständigem Entgelt wird späterhin wahrscheinlich recht schwierig.
Heute war ich zwecks "freundschaftlicher" Verhandlung in besagter Unfallwerkstatt, da ich einen Schadensersatz für die Wertminderung erhalten möchte, jedoch versuchte der Inhaber mich abzuwimmeln. Was steht mir nun konkret zu? Als Laie sehe ich die Situation so, dass ich ein intaktes, nicht verunfalltes Fahrzeug in einer Werkstatt abgegeben habe, und im Endeffekt einen zwar reparierten Unfallwagen zurückbekommen habe, dieser Schaden mir jedoch durch einen nicht korrekt angemeldeten Mitarbeiter mit zweifelhaften Fachkenntnissen zugefügt wurde und ich auf dem merkantilen Wertverlust sitzenbleibe. In einer solchen eigentlich schon fast grotesken Situation müsste mir doch ein Schadensersatz zustehen?
Der Inhaber konterte mit Beispielen à la "wenn dir einer in dein geparktes Auto reinfährt, haste auch Pech gehabt"...
Ich möchte eigentlich den Weg zum Anwalt mit Klage und allem soweit es nur geht vermeiden, nur wäre mir geholfen, wenn ich wüsste, mit welchen Summen ich verhandeln kann. Klassisch den merkantilen Wertverlust mithilfe einer der klassischen Formeln errechnen (ca 1500€)? Versuchen, die Kosten der Reparatur nochmals als Entschädigung zu erhalten, da ein sehr grober Fehler vorliegt? Oder etwas dazwischen, viel mehr, viel weniger...?

Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp


PS. Da die ganze Sache noch am laufen ist, gebe ich recht wenig Informationen von mir preis, um mehr oder weniger anonym zu bleiben, deswegen auch keine Angaben zu meiner Herkunft.
PPS. Weder meine, noch die Versicherung der Werkstatt wird für den Wertverlust aufkommen, dies ist bei uns generell nicht üblich.



Und was war jetzt deine Frage??


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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