Die Person A (Schädiger) ruft die Person B (Geschädigter) an und fragt nach ob A mit einer elektrischen Säge des B für Holz etwas sägen darf. Sagt aber nicht das er eigentlich Auluminium sägen möchte und nicht Holz. B Geht davon aus, das A Holz sägen möchte und willigt ein.
A Sägt Alu, dass Sägeblatt verklemmt und das Sägeblatt bricht. A kauft B ein neues Sägeblatt. B sägt mit der Säge Holz und stellt fest das die Säge nicht mehr gerade sägt. In der Folge stellt B nach mehrstündiger Uhrsachensuche fest, dass die Aufhängung der Säge gebrochen ist. Dies teilt er A mit. A kauft eine gleichwertige gebrauchte Säge als Ersatz. Nun verlangt A die Herausgabe der defekten Säge von B.
Hat A das Recht auf die Herausgabe der defekten Säge des B?
Schaden ersetzt, kann der Schädiger die defekte Sache behalten?
5. August 2019
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Frage vom 5. August 2019 | 22:09
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 41x hilfreich)
Schaden ersetzt, kann der Schädiger die defekte Sache behalten?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 6. August 2019 | 09:30
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Ja.ZitatHat A das Recht auf die Herausgabe der defekten Säge des B? :
-- Editiert von -Laie- am 06.08.2019 09:31
#2
Antwort vom 6. August 2019 | 11:20
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatHat A das Recht auf die Herausgabe der defekten Säge des B? :
Nein, aber einen eventuellen Restwert müsste sich der Geschädigte anrechnen lassen.
-- Editiert von charlyt4 am 06.08.2019 11:22
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#3
Antwort vom 6. August 2019 | 13:33
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Das kommt doch auf das gleiche raus.
#4
Antwort vom 6. August 2019 | 13:51
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatDas kommt doch auf das gleiche raus. :
In meinen Augen nicht.
Der TS hat ja gefragt ob:
ZitatHat A das Recht auf die Herausgabe der defekten Säge des B? :
#5
Antwort vom 6. August 2019 | 14:31
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 41x hilfreich)
Naja wollen wir nicht kleinlich sein.... Thema ist verstanden.
Was ist eigentlich mit der verlorenen Zeit den B und das Ärgernis das er eieigentlich Verar... wurde und die Tatsache das er Stunden zugebracht hat um die Ursache des Problem zu finden.
Das wird nicht angerechnet?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 6. August 2019 | 19:50
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatNö, das nennt sich Privatvergnügen. :
Kann man so pauschal auch nicht sagen!
gruß charly
#8
Antwort vom 7. August 2019 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31967 Beiträge, 5629x hilfreich)
Nein. Das ist kein Schaden. Kein Vermögensschaden und kein Schaden an Leib und Leben....Das ist noch nicht einmal unter Schmerzensgeld zu verorten.ZitatDas wird nicht angerechnet? :
Schmerzensgeld ist die Entschädigung für die immateriellen Schäden wie beispielsweise verlorene Lebensqualität und Lebensfreude.
Nennt sich außer Privatvergnügen mieser Art auch--- allgemeines Lebensrisiko.
Sogar Wutanfälle gehören dazu. Leider isso.
Erfahrungswert: Werkzeug nicht verleihen.
Kann man durchaus pauschal so sagen.
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