Schaden im Kindergarten - wer Haftet ??

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
ois-klar-2411
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden im Kindergarten - wer Haftet ??

Hallo zusammen,
mein Sohhn 4,5 Jahre hat sich von einem Kindergartenfreund anstifften lassen auf vom Kindergarten aus Steine nach draussen zu schmeissen und natürlich wie kann es anders sein das Auto der Putzfrau getroffen.
Der Schaden beläuft sich auf über 600 Euro laut Autowerkstatt weil die ganze Motorhaube neu lakiert werden muss.
Nun sagt die Versicherung der Gemeinde (die Träger des KiGa ist), der Schaden wird nicht übernommen weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Die Kindergärterinnen müssen nur in 10 Minütigem abstand nach den Kids schauen und das haben sie angeblich getan, deshalb ist es keine Verletzung der Aufsichtspflicht und sie bezahlen nicht.
Nun kommt die gute Frau zu mir und will Geld haben, aber ich habe doch mit der ganzen Sache nichts zu tun, ich war ja gar nicht Anwesend !!
Wie soll ich mich denn verhalten, die Frau droht mir jetzt mit Anwalt.
Mir ist das ziemlich peinlich, weil ja mein Sohn mit dabei war und ihr Auto beschädigt hat aber ich kann privat keine 600 Euro einfach so bezahlen. :(

LG Sandra

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

meldet es eurer Familienhaftplichtversicherung.

Die wird die Kostenübernahme (eh) ablehnen, da das Kind/Schadenursacher unter 7 Jahre alt ist.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Die Putzfrau hat Pech gehabt, wenn ihr nicht freiwillig etwas bezahlt, dann wird sie auf ihrem Schaden sitzenbleiben. Rechtlich gibt es gegen euch keine Handhabe. Moralisch solltet ihr den Schaden übernehmen, da es ja, unter anderem, euer Kind war welches den Schaden verursacht hat.

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Weder Sie noch Ihr Kind hat etwas mit dem Schaden zu tun. Ihnen selbst fällt kein Verschulden zur Last (z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht) und Ihr Kind ist noch nicht schuldfähig. Die Putzfrau, soll sich mit dem Kindergarten auseinandersetzen, ggf. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Kindergärtner(innen), vielleicht ist das Ganze auch so etwas wie ein Arbeitsunfall (da kenne ich mich nicht so aus, doch ich könnte mir vorstellen das der Träger des Kindergartens als Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin, der Putzfrau, den Schaden ggf. ersetzt).

Unabhängig davon gibt es Familienhaftpflichtversicherungen, die auch Schäden schuldunfähiger Kinder versichern, damit es nicht peinlich wird, wenn die Kleinen mal etwas bei den Bekannten oder Freunden zerdeppern. Notwendig ist eine solche Versicherung nicht, trotzdem wird sie den Versicherungsnehmern gerne angedreht. Prüfen Sie, ob eine solche in Ihrer Familienhaftpflicht enthalten ist.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Notwendig ist eine solche Versicherung nicht, trotzdem wird sie den Versicherungsnehmern gerne angedreht.<<

Der obige Text zeigt, dass eine solche Versicherung, v.a. aus moralischen Gesichtspunkten heraus durchaus ihre Berechtigung hat.
Da sie meist nicht mehr kostet als das Umstellen eines Tarifes auf neue Bedingungen, kann man eigentlich nicht von 'andrehen' sprechen.

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#5
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Weder Sie noch Ihr Kind hat etwas mit dem Schaden zu tun...

Das ist ja wohl nicht ganz richtig, angerichtet hat das Kind den Schaden ja wohl schon, nur eben nicht schuldhaft.

...doch ich könnte mir vorstellen das der Träger des Kindergartens als Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin, der Putzfrau, den Schaden ggf. ersetzt...

Das kann ich mir eher nicht vorstellen.

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#6
 Von 
ois-klar-2411
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, hab heute einen Brief von der Gemeinde bekommen das die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und somit ich zuständig bin für den Schaden aufzukommen.
Soll es meiner Privat Haftpflicht melden.
Mit dieser hab ich aber schon mehr als einmal gesprochen, die sagen das es nichts mit ihnen zu tun hat, weil es eben im kindergarten passiert ist.
Meine Privat Haftpflicht wird es nun der Rechtsabteilung weitergeben und die setzten sich dann anscheinend mit der Gemeinde auseinander.
Mir tuts echt leid um die Frau, aber 1. kann ich das Geld gar nicht bezahlen und 2. sehe ich das auch so das die Gemeinde für den Schaden aufkommen soll, schliesslich war ich ja nicht anwesend und wäre es das Auto des Bürgermeisters gewesen, würde der Schaden bestimmt auch bezahlt werden.

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> …, hab heute einen Brief von der Gemeinde bekommen das die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und somit ich zuständig bin für den Schaden aufzukommen.

1. Wenn ich die Gemeinde wäre, dann würde ich mich auch auf diesen Standpunkt stellen.
2. Die zweite Hälfte des Satzes (… und somit ich zuständig bin für den Schaden aufzukommen …) ist VÖLLIGER QUATSCH. Sie persönlich trifft keinerlei Verschulden und ihr Kind ist nicht deliktsfähig.

Wenn Sie nicht trotzdem eine Kinderhaftpflicht abgeschlossen haben, die für den Schaden aufkommt (haben Sie offenbar nicht), dann haben Sie bereits jetzt mehr als genug getan. Lassen Sie sich nicht vor den Karren anderer Leute (der Putzfrau, der Gemeinde, etc.) spannen!
Die Putzrau hat halt Pech gehabt. Das kann man moralisch bedauern – rechtlich ist das nicht notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Die Kindergärterinnen müssen nur in 10 Minütigem abstand nach den Kids schauen und das haben sie angeblich getan, deshalb ist es keine Verletzung der Aufsichtspflicht und sie bezahlen nicht...

Das ist übrigens eine kühne und kaum haltbare Aussage.
Gilt das auch, wenn die Kindergartengruppe z.B. baden geht?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schulfrager
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mutter - die Mutter hat keine Schuld, da sie eine volljährige Person beauftragt hat sich um das Kind für eine gewisse Zeit zu kümmern

Kind - da das Kind das sechte Lebensjar noch nicht volendet hat, kann auch es keine Schuld bekommen

Betreuerin - da die Betreuerin angeblich alle 10 Minuten nach dem Kind geschaut hat, ist sie auchh nicht Schuld

Fazit: Die Putzfrau bleibt auf dem Schaden sitzen

Eigene Meinung: Obwohl man als Mutter nichts Bezahlen muss, wäre es eine nette Geste, einen Teil des Schadens zu bezahlen. Doch diese Tat ist und bleibt freiwillig.

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"Ich interessiere mich für die Rechte der Schüler"

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