Schaden ohne Haftpflichtversicherung

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vosko93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden ohne Haftpflichtversicherung

Mal angenommen Person A (Rentner) verursacht in der Wohnung von Person B einen großen Wasserschaden. (Beide stünden im direkten Familiären Verhältnis zueinander)
Person A ist allerdings nicht Haftpflichtversichert und Person B hat keine Hausratsversicherung (jedoch eine Haftpflichtversicherung)
Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen oder könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Vosko93):
Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen


Ja, solange er den Schaden verursacht hat

Zitat (von Vosko93):
könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären?


Nein, die Haftpflicht tritt nur bei Fremdschäden ein

-- Editiert von fm89 am 25.01.2020 11:38

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen

Ja

Zitat:
oder könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären

Wenn A zahlungsunfähig ist und(!) B in der eigenen Haftpflicht die "Forderungsausfalldeckung" mitversichert hat (kostet extra), dann könnte B von der eigenen Versicherung den Betrag bekommen, den A nicht aufbrigen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

das erst meist ab einer gewissen Mindestschadenhöhe und natürlich erst, wenn B geklagt hat und Vollstreckung nichts erbracht hat.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Und ob Schäden innerhalb der Familie abgedeckt sind ist auch fraglich. Bei den meisten Versicherungen muss man das separat mitversichern.

Signatur:

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