Mal angenommen Person A (Rentner) verursacht in der Wohnung von Person B einen großen Wasserschaden. (Beide stünden im direkten Familiären Verhältnis zueinander)
Person A ist allerdings nicht Haftpflichtversichert und Person B hat keine Hausratsversicherung (jedoch eine Haftpflichtversicherung)
Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen oder könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären?
Schaden ohne Haftpflichtversicherung
25. Januar 2020
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Frage vom 25. Januar 2020 | 01:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden ohne Haftpflichtversicherung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2020 | 11:37
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
ZitatWürde Person A die Kosten alleine tragen müssen :
Ja, solange er den Schaden verursacht hat
Zitatkönnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären? :
Nein, die Haftpflicht tritt nur bei Fremdschäden ein
-- Editiert von fm89 am 25.01.2020 11:38
#2
Antwort vom 25. Januar 2020 | 23:43
Von
Status: Weiser (16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen
Ja
Zitat:oder könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären
Wenn A zahlungsunfähig ist und(!) B in der eigenen Haftpflicht die "Forderungsausfalldeckung" mitversichert hat (kostet extra), dann könnte B von der eigenen Versicherung den Betrag bekommen, den A nicht aufbrigen kann.
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#3
Antwort vom 27. Januar 2020 | 08:31
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
das erst meist ab einer gewissen Mindestschadenhöhe und natürlich erst, wenn B geklagt hat und Vollstreckung nichts erbracht hat.
#4
Antwort vom 27. Januar 2020 | 10:51
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Und ob Schäden innerhalb der Familie abgedeckt sind ist auch fraglich. Bei den meisten Versicherungen muss man das separat mitversichern.
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