Folgendes Problem:
Minderjährige Person A geht auf das ehemalige Schulgebäude mit Freunden und wird von irgendwem gesehen, wie er mutwillig eine Scheibe kaputt macht. ( das ist die Aussage von der Schule )
Minderjähriger A (13 Jahre )sagt , er war es nicht.
Problem: Person B der Erziehungsberechtigte soll den Schaden zahlen.
Es steht Aussage gegen Aussage. Warum die Reparaturkosten tragen, wenn Schule sagt, A wars und A sagt Nein, ich war es nicht.
Wie kommt man da jetzt heraus? Muss die Schule nicht beweisen, dass es wirklich Person A war? Soweit bekannt sind dort keine Kameras.
Es kam ein Schreiben diesbezüglich mit der zubegleichenden Rechnung. Wie soll Person B am besten Begründen bzw die Forderung zurückweisen nicht den Schaden zu übernehmen.
Vielleicht ist hier ja jemand so nett und kann helfen.
-- Editiert von Moderator am 10.05.2021 22:27
-- Thema wurde verschoben am 10.05.2021 22:27
Schaden zahlen bei Sachbeschädigung
10. Mai 2021
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Frage vom 10. Mai 2021 | 21:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden zahlen bei Sachbeschädigung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. Mai 2021 | 23:42
Von
Status: Legende (18799 Beiträge, 10169x hilfreich)
Zitat:Muss die Schule nicht beweisen, dass es wirklich Person A war?
Ja - aber es wurde ja "von irgendwem gesehen". D.h. es gibt mindestens einen Zeugen. Und der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen ziemlich hohen Stellenwert.
Zitat:Wie kommt man da jetzt heraus?
Die Eltern von A müssen sowieso nicht zahlen - die haben ja nichts kaputt gemacht.
Wenn jemand zahlen muss, dann A selbst. Fall A nicht genug Geld hat (bei einem 13jährigen nicht fernliegend) mach A schon recht früh mit einem Massenphänomen Bekanntschaft, nämlich Schulden. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, KInd A mit Schulden ins Leben starten zu lassen, müssen sich die Eltern von A überlegen - aber das ist dann keine rechtliche Frage mehr.
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#3
Antwort vom 11. Mai 2021 | 00:46
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo
Evtl hat auch einfach einer von den Freunden ein schlechtes Gewissen und ist der Zeuge...Zitat:A geht auf das ehemalige Schulgebäude mit Freunden
#4
Antwort vom 11. Mai 2021 | 11:39
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 481x hilfreich)
Vielleicht war es auch einer der Freunde und möchte es A in die Schuhe schieben?
Weiß denn A wer es war bzw. war es überhaupt einer aus der Truppe`?
#5
Antwort vom 11. Mai 2021 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (39118 Beiträge, 6435x hilfreich)
Von der Schule? Oder vom Glaser?Zitat :Es kam ein Schreiben diesbezüglich mit der zubegleichenden Rechnung.
Wie viele Zeugen hätte denn A?
War A überhaupt dort zu dieser Zeit auf dem Gelände?
Vielleicht hat C oder D die Scheibe zerschlagen?
B als Elternteil sollte seinen A mal intensiv befragen...
#6
Antwort vom 11. Mai 2021 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (34258 Beiträge, 17732x hilfreich)
Ja - aber es wurde ja "von irgendwem gesehen". D.h. es gibt mindestens einen Zeugen. Und der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen ziemlich hohen Stellenwert. Und der Zeuge war offenbar vor Ort, denn sonst wüßte er ja nicht, dass A dort war.
Es steht Aussage gegen Aussage. Ja und? Das heißt nicht, dass A im Falle eines Prozesses geglaubt werden muss. Das wäre nicht einmal in einem Strafprozess so, und in einem Zivilprozess erst recht nicht. Kurzum - zu den Kosten der Scheibe könnten noch erhebliche weitere Kosten kommen.
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