Schaden zahlen bei Sachbeschädigung

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
schniecke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden zahlen bei Sachbeschädigung

Folgendes Problem:

Minderjährige Person A geht auf das ehemalige Schulgebäude mit Freunden und wird von irgendwem gesehen, wie er mutwillig eine Scheibe kaputt macht. ( das ist die Aussage von der Schule )

Minderjähriger A (13 Jahre )sagt , er war es nicht.

Problem: Person B der Erziehungsberechtigte soll den Schaden zahlen.

Es steht Aussage gegen Aussage. Warum die Reparaturkosten tragen, wenn Schule sagt, A wars und A sagt Nein, ich war es nicht.
Wie kommt man da jetzt heraus? Muss die Schule nicht beweisen, dass es wirklich Person A war? Soweit bekannt sind dort keine Kameras.

Es kam ein Schreiben diesbezüglich mit der zubegleichenden Rechnung. Wie soll Person B am besten Begründen bzw die Forderung zurückweisen nicht den Schaden zu übernehmen.
Vielleicht ist hier ja jemand so nett und kann helfen.

-- Editiert von Moderator am 10.05.2021 22:27

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2021 22:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von schniecke):
Wie soll Person B am besten Begründen bzw die Forderung zurückweisen nicht den Schaden zu übernehmen.

1. Person B hat ger keinen Schaden verursacht und ist somit nicht ersatzpflichtig
2. es fehlen jedwede substantiierte Beweise, das Person A einen Schaden verursacht hat

-- Editiert von bertram-der-bärtige am 10.05.2021 22:16

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15847 Beiträge, 9089x hilfreich)

Zitat:
Muss die Schule nicht beweisen, dass es wirklich Person A war?

Ja - aber es wurde ja "von irgendwem gesehen". D.h. es gibt mindestens einen Zeugen. Und der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen ziemlich hohen Stellenwert.

Zitat:
Wie kommt man da jetzt heraus?

Die Eltern von A müssen sowieso nicht zahlen - die haben ja nichts kaputt gemacht.
Wenn jemand zahlen muss, dann A selbst. Fall A nicht genug Geld hat (bei einem 13jährigen nicht fernliegend) mach A schon recht früh mit einem Massenphänomen Bekanntschaft, nämlich Schulden. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, KInd A mit Schulden ins Leben starten zu lassen, müssen sich die Eltern von A überlegen - aber das ist dann keine rechtliche Frage mehr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8453 Beiträge, 4046x hilfreich)

Hallo

Zitat:
A geht auf das ehemalige Schulgebäude mit Freunden
Evtl hat auch einfach einer von den Freunden ein schlechtes Gewissen und ist der Zeuge...

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 476x hilfreich)

Vielleicht war es auch einer der Freunde und möchte es A in die Schuhe schieben?
Weiß denn A wer es war bzw. war es überhaupt einer aus der Truppe`?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30509 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von schniecke):
Es kam ein Schreiben diesbezüglich mit der zubegleichenden Rechnung.
Von der Schule? Oder vom Glaser?

Wie viele Zeugen hätte denn A?
War A überhaupt dort zu dieser Zeit auf dem Gelände?
Vielleicht hat C oder D die Scheibe zerschlagen?

B als Elternteil sollte seinen A mal intensiv befragen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17079x hilfreich)

Ja - aber es wurde ja "von irgendwem gesehen". D.h. es gibt mindestens einen Zeugen. Und der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen ziemlich hohen Stellenwert. Und der Zeuge war offenbar vor Ort, denn sonst wüßte er ja nicht, dass A dort war.
Es steht Aussage gegen Aussage. Ja und? Das heißt nicht, dass A im Falle eines Prozesses geglaubt werden muss. Das wäre nicht einmal in einem Strafprozess so, und in einem Zivilprozess erst recht nicht. Kurzum - zu den Kosten der Scheibe könnten noch erhebliche weitere Kosten kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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