Hallo (Hobby)-Rechtsanwälte, cooles Forum, total interessant hier zu stöbern und zu lesen, Daumen hoch für die vielen Informativen Beiträge!
Zu meinem Problem:
Ich arbeite nebenbei als Schauspieler und war in einem Casting für einen Film. Ich sollte vor 2 Wochen zum "Recall" anreisen, da ich in der ersten Runde weitergekommen bin. Doch habe ich 1 Tag vor der Anreise eine Absage geschrieben, da etwas persönlich sehr wichtiges dazwischen kam.
Nun bekam ich eine Mail, ich solle einen Attest schicken oder was anderes was bestätigt das ich verhindert war, sonst müsste ich die Personalkosten des Tages tragen. Sonst wollen sie die Sache einem Juristen übergeben!
Was ist dran? Ich bin bei meinem ersten Besuch keinen Vertrag eingegangen! Kann das geltend gemacht werden, ich denke nicht oder? .. das Risiko das Bewerber nicht erscheinen oder können trägt die Casting Agentur, nicht? Was ist mit dem BGB "Leistung nach Treu und Glauben" ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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-- Editiert am 04.05.2011 18:00
Schaden zahlen für nicht Erscheinen!?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Sie waren "geladen" für eine Bewerbung für einen Film?
Welcher ersatzpflichtige Schaden sollte denn durch Ihr Nichterscheinen entstehen?
Ob Sie nach dem Casting einen Vertrag schließen würden steht doch gar nicht fest.
Ob Sie nicht erscheinen oder erscheinen und dann "nein" sagen macht für die Firma doch kostenmäßig keinen Unterschied.
Warten Sie also einfach ab, ob tatsächlich etwas von den Juristen kommt. Ich wüsste nicht was dies sein soll.
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M.E. steht der Agentur vermutlich aus folgenden Gründen kein Ersatzanspruch zu:
(1.)
Ein Casting ist mit der Bewerbung um eine Arbeitsstelle etc. vergleichbar. Dabei kann der Bewerber aber bis zum endgültigen Vertragsschluss jederzeit wieder absagen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen oder gar Schadenersatz zu leisten. Derjenige, der eine Stelle anbietet, hat immer nur eine Chance, einen geeigneten Bewerber zu finden – und muss die Finanzellen folgen seiner Bemühungen selber tragen, wenn sich diese Chance nicht realisiert.
(2.)
Ihre Schilderung legt nahe, dass in der 2. Castingrunde nicht alleine Sie, sondern auch andere Bewerber gecastet werden sollten. In diesem Fall sind die Personalkosten eh angefallen und das Nichterscheinen eines Kandidaten hat keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Zum Schluss:
Es gibt sicherlich auch unseriöse Agenturen, die Ihr Geld nicht so sehr mit der Vermittlung machen, sondern indem sie die Bewerber „ausnehmen". Da kann es auch sein, dass sich die Agenturen Vertragsstrafen von den Bewerbern versprechen lassen, wenn diese nicht erscheinen oder ein Angebot nicht Annehmen. Haben Sie eine Vereinbarung mit der Casting-Agentur, aus der sich etwas Vergleichbares ergeben könnte? Ihre Ausführungen (Ich bin bei meinem ersten Besuch keinen Vertrag eingegangen!) sind da nicht ganz eindeutig, weil nicht erkennbar ist, ob es sich um den Vertrag mit der Agentur oder den von der Agentur im Wege des Castings zu vermittelnden Vertrag handelt.
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quote:
Ich bin bei meinem ersten Besuch keinen Vertrag eingegangen!
Wirklich? Nur weil du nichts unterschrieben hast?
quote:
Was ist mit dem BGB "Leistung nach Treu und Glauben" ?
Es könnte sein, das du dagegen verstoßen hast.
Dazu müsstest du jedoch konkreter vortragen.
Nach derzeitiger Schilderung des Sachverhaltes sehe ich ersteinmal keinen Anspruch für die Agentur ...
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