Schadenersatz-Anspruch bei vorzeitiger Zwangsräumung

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)
Schadenersatz-Anspruch bei vorzeitiger Zwangsräumung

Sehr geehrte Forenexperten
und Forenmitglieder,

... wenn im Zuge einer Zwangsräumung gemäß § 885 ZPO der betreffende Hausrat "verwertet" wird ist dies für den betreffenden ehemaligen Hausbewohner sicherlich sehr bitter. Es stellt sich jedoch die Frage ob eine Entsorgung die rechtswidrig durchgeführt wird, bspw. wenn diese noch vor der vom Gerichtsvollzieher vorgegebenen Räumungsfrist erfolgt einen Schadenersatz-Anspruch sich zieht und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage des BGB sich der Hausratseigentümer hier konkret berufen kann.

b) Sollte sich ein entsprechender Schadenersatz-Anspruch hier konkret ergeben ist darüber hinaus wie der betroffene Ex-Hausbewohner seine diesbezüglichen Vermögenswerte konkret nachweisen bzw. belegen soll.
Das ist insbesondere dann schwierig wenn Eigentumsnachweise samt dem Hausrat von einem beauftragten Container-Dienst entsorgt wurden.

c) Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Räumgsfrist gemäß § 885 ZPO abgelaufen ist, der Neu-Eigentümer die Entsorgung noch nicht veranlasst hat ?! - Hat der Eigentümer des Hausrates dennoch das Recht seine Habseligkeiten gegenüber dem Neu-Eigentümer herauszugeben bzw. in Form einer schriftliche Aufforderung zur Herausgabe ?!

d) Wie ist die Verwertung juristisch zu verstehen ?
Von der Begrifflichkeit scheint der Neu-Eigentümer eines Hauses auch das gerichtlich zugestandene Recht zuhaben den betreffenden Hausrat teilweise an einen Schrotthändler zu veräußern um die Kosten der Entsorgung zu decken ? - Ist dies soweit richtig wiedergegeben ?!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50287 Beiträge, 17597x hilfreich)

Zitat (von Kreutzberg):
bspw. wenn diese noch vor der vom Gerichtsvollzieher vorgegebenen Räumungsfrist erfolgt


Wie kann denn eine Zwangsräumung vor der vom Gerichtsvollzieher vorgegebenen Räumungsfrist erfolgen?

Zitat (von Kreutzberg):
auf welcher Rechtsgrundlage des BGB sich der Hausratseigentümer hier konkret berufen kann.


§ 823 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130776 Beiträge, 41583x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie kann denn eine Zwangsräumung vor der vom Gerichtsvollzieher vorgegebenen Räumungsfrist erfolgen?

Das nennt sich "kalte Räumung" ...



Zitat (von Kreutzberg):
wie der betroffene Ex-Hausbewohner seine diesbezüglichen Vermögenswerte konkret nachweisen bzw. belegen soll.

Erst mal hat bei einer illegalen Räumung der der räumt bzw. räumen lässt in dem Falle die Beweislast, was dort vorhanden war. Das ist also erst mal sein Problem.

Wenn er das aber kann, hat der Geräumt ein Problem. Wenn er nicht gut vorgesorgt hat, wird das sehr schwer. Besonders bei sehr wertvollen Sachen ist man schnell bei "unglaubwürdig".



Zitat (von Kreutzberg):
Hat der Eigentümer des Hausrates dennoch das Recht seine Habseligkeiten gegenüber dem Neu-Eigentümer herauszugeben bzw. in Form einer schriftliche Aufforderung zur Herausgabe ?!

Jederzeit.
Nur wird der Neu-Eigentümer in der Regel daran nicht interessiert sein, da es meist keine Sachen von besonderem Wert sind.



Zitat (von Kreutzberg):
d) Wie ist die Verwertung juristisch zu verstehen ?

Alles was Geld bringt.
Wenn das der Verkauf an einen Schrotthändler ist, dann eben das.
Ansonsten Entsorgung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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