Hallo,
vor ca. 10 Monaten hat ein junger Mann einen Schaden an meinem Auto verursacht. Er hat den Schaden zugegeben und mit mir vereinbart, ihn reparieren zu lassen. Die Polizei wurde damals leider nicht gerufen, weil ich dachte, man könnte das auch so regeln. Nachdem auf mehrere Anrufe nichts passierte und der Verursacher letztendlich nicht mehr erreichbar war, habe ich mir in einem Autohaus einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Summe beträgt ca. 2500 EUR. Nach mehrern Mahnungen habe ich dann aufgrund dieses Kostenvoranschlages eine Rechnung über diesen genannten Betrag gestellt und dann Mahnbescheid beantragt. Es kam keine Reaktion. Erst jetzt, nachdem ich die Vollstreckung beantragt habe, hat er sich einen Anwalt genommen und gegen den Vollstreckungsbescheid (gegen die gesamte Forderung) Einspruch eingelegt.
Was soll ich jetzt tun? Ist meine Forderung nicht rechtens? Ich habe schließlich einen Schaden über 2500 EUR!
Soll ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen?
Bitte um Antwort!
Schadenersatz Auto
Ob die Forderung begründet ist, entscheidet nun das Gericht. Du hast das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, um deine Interessen zu vertreten. Die Kosten musst du zunächst tragen.
Du kannst auch jetzt noch einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen, der kostet nichts.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Die Strafanzeige kann er wohl vergessen. Der erforderliche Strafantrag kann nicht mehr fristgemäß gestellt werden. Angesichts der chronischen Überlastung der Staatsanwaltschaften wird die Bejahung des öI wohl eher unwahrscheinlich sein, so dass hier wohl kein Honig mehr zu saugen ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aber war das nicht auch Unfallflucht? Der Zettel hätte ja auch verloren gehen können...
Sie sollten wohl mal den Hergang des Schadens schildern. Aus Ihrem ersten Posting war kein Unfall zu entnehmen (dann entfällt die Sachbeschädigung ohnehin).
--- editiert vom Admin
Als ich an mein Auto kam, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe mit der Aufschrift: "Bin in Ihr Auto gefahren" und Telefonnummer...Dieser Zettel hätte ja auch verloren gehen können und ich hätte nie erfahren, wer den Schaden verursacht hat...
Hallo,
bei einem an einem Unfall beteiligten Kfz kann man seine Ansprüche auch direkt an den Pflichtversicherer des Kfz stellen.
Man müss nur Wissen mit welchem Kfz der Unfall geschah.
Und jetzt?
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