Schadenersatz Auto

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
querius
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadenersatz Auto

Hallo,
vor ca. 10 Monaten hat ein junger Mann einen Schaden an meinem Auto verursacht. Er hat den Schaden zugegeben und mit mir vereinbart, ihn reparieren zu lassen. Die Polizei wurde damals leider nicht gerufen, weil ich dachte, man könnte das auch so regeln. Nachdem auf mehrere Anrufe nichts passierte und der Verursacher letztendlich nicht mehr erreichbar war, habe ich mir in einem Autohaus einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Summe beträgt ca. 2500 EUR. Nach mehrern Mahnungen habe ich dann aufgrund dieses Kostenvoranschlages eine Rechnung über diesen genannten Betrag gestellt und dann Mahnbescheid beantragt. Es kam keine Reaktion. Erst jetzt, nachdem ich die Vollstreckung beantragt habe, hat er sich einen Anwalt genommen und gegen den Vollstreckungsbescheid (gegen die gesamte Forderung) Einspruch eingelegt.
Was soll ich jetzt tun? Ist meine Forderung nicht rechtens? Ich habe schließlich einen Schaden über 2500 EUR!
Soll ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen?
Bitte um Antwort!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Ob die Forderung begründet ist, entscheidet nun das Gericht. Du hast das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, um deine Interessen zu vertreten. Die Kosten musst du zunächst tragen.
Du kannst auch jetzt noch einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen, der kostet nichts.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Strafanzeige kann er wohl vergessen. Der erforderliche Strafantrag kann nicht mehr fristgemäß gestellt werden. Angesichts der chronischen Überlastung der Staatsanwaltschaften wird die Bejahung des öI wohl eher unwahrscheinlich sein, so dass hier wohl kein Honig mehr zu saugen ist.

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#3
 Von 
querius
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber war das nicht auch Unfallflucht? Der Zettel hätte ja auch verloren gehen können...

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Sie sollten wohl mal den Hergang des Schadens schildern. Aus Ihrem ersten Posting war kein Unfall zu entnehmen (dann entfällt die Sachbeschädigung ohnehin).

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
querius
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Als ich an mein Auto kam, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe mit der Aufschrift: "Bin in Ihr Auto gefahren" und Telefonnummer...Dieser Zettel hätte ja auch verloren gehen können und ich hätte nie erfahren, wer den Schaden verursacht hat...

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Hallo,

bei einem an einem Unfall beteiligten Kfz kann man seine Ansprüche auch direkt an den Pflichtversicherer des Kfz stellen.

Man müss nur Wissen mit welchem Kfz der Unfall geschah.

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