Schadenersatz Auto und Schmerzensgeld?

11. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 13x hilfreich)
Schadenersatz Auto und Schmerzensgeld?

Guten Tag
Folgender Sachverhalt:
Frau H.fährt frühmorgens ihre Tochter zur Schule,nimmt die Autobahnausfahrt,muss dort zunächst einen kleinen Berg hochfahren,es ist viel Verkehr,dann kommt eine Fussgängerampel die nur einschaltet wenn jemand drückt.
Man kann dann ein Stück vorfahren,muss dann aber wieder warten,weil von links Gegenverkehr kommt der grün hat.
Erst dann kann man losfahren.
Frau H.steht also mit ihrem alten Ford Ka(Wert des Autos ca.1000.-)und wartet,Auto steht.Tochter sitzt daneben.
Plötzlich ein rums.Die Fahrerin hinter ihr ist aufgefahren.
Ob die junge Frau vom Stand aus oder die Auffahrt rauffuhr ohne zu halten weiss Frau H.nicht.

Die junge Frau die mit ihrem Auto hinter Frau H.auf einen nahegelegenen Parkplatz fährt um alles zu klären gibt alle Schuld zu.
Äusserlich sieht man an beiden Autos nicht viel.
Am Auto von Frau H.stellt sich später raus dass es wahrscheinlich Totalschaden ist.

Nun kam es noch dicker.Frau H.einen Tag zuvor beim einrenken wegen verschobenem Wirbel,bekommt ca. 2 Stunden später starke Schmerzen
Unabhängig davon fragt sie bei der Tochter nach die in der Schule(Fahrt zur Schule,wird deshalb über BG als Wegeunfall vom Arzt aufgenommen)wie es ihr geht.Die klagte kurz vorher gegenüber einer Mitschülerin über Schmerzen.
Also fuhren gleich beide zum Arzt:leichte halswirbelzerrung

leider beide starke Schmerzen

nun stellt sich die Frage:1000.-die angeboten werden nehmen oder zum Anwalt auf Schmerzensgeld klagen.
Hat man Erfolg wenn die Auffahrgeschwindigkeit niedrig gewesen sein könnte?
Wenn ja was steht einem zu?
Die angebotenen 1000.- wären für Auto und Schmerzensgeld.
Tochter wäre über BG für evt.Folgeschäden die angeblich nicht kommen laut Arzt,abgesichert.

Frau H.wohl nicht weil ja schon Vorgeschichte.
Was Frau H.auch unweigerlich zugibt

Was kann man verlangen?

Vielen Dank für alle Antworten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 13x hilfreich)

das wollte ich noch hinzufügen:was muss der Arzt wie schreiben im Attest dass es "passend"ist für Schmerzensgeldforderung durch den Anwalt

vielen Dank für alle Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Da hier niemand den tatsächlichen Schaden kennt und deine Schmerzen beurteilen kann sind alle Ratschläge hier nur Kaffeesatzleserei.
Meine ganz persönliche Meinung:
Dien eigene Einschätzung des Auto Restwertes ist 1000€. Ein Schaden ist kaum feststellbar. Totalschaden hat nichts zu bedeuten, da ja wohl nur wirtschaftlich, aber der Wagen scheint ja noch voll funktionsfähig. Du und deine Tochter habt anscheinend beide je nur eine leichte Zerrung.
Wenn das wirklich alles sein sollte, dann nimm unbürokratisch die 1000€ und fertig.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)



quote:<hr size=1 noshade>Hat man Erfolg wenn die Auffahrgeschwindigkeit niedrig gewesen sein könnte? <hr size=1 noshade>

Ja. Evtl. läuft es aber auf eine teure "Gutachterschlacht" hinaus, bis die Versicherung zahlen wird.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja was steht einem zu? <hr size=1 noshade>

Das hängt halt von der Stärke und der Dauer der Beschwerden ab.

Grundsätzlich ist man aber in Deutschland zurückhaltend, was Schmerzensgeld angeht. Für Verletzungen, die nicht mindestestens eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen, gibt es oft nichts oder nur so wenig, dass es von den Anwaltskosten wieder aufgefressen wird.

Zur ersten Orientierung hier lesen:

http://www.business-netz.com/Verbraucher/Schmerzensgeld-beim-Schleudertrauma

http://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-urteil-des-ag-koeln-schmerzensgeld-fuer-schleudertrauma-hws-verletzung-auch-bei-geringer-aufprallwucht_020518.html



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130904 Beiträge, 41609x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was muss der Arzt wie schreiben im Attest dass es "passend"ist für Schmerzensgeldforderung durch den Anwalt <hr size=1 noshade>

Selbstverständllich die Warheit, was denn sonst???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich meinte damit was muss genau im Attest stehen?
Reicht es wenn drinsteht Frau H.hat durch einen Auffahrunfall ein Schleudertrauma erlitten

oder muss Unfallzeitpunkt und ganz genauer verlauf aufgeführt sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 13x hilfreich)

Übrigens hat sich bei beiden personen die Schmerzsituation verschlimmert so dass morgen ein weiterer Arztbesuch ansteht

Die Vorgeschichte die Frau H.zum Unfallzeitpunkt hatte wurde der Unfallgegnerin mitgeteilt,so dass ect.später das Gericht entscheiden kann ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld verlangt werden kann



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1745x hilfreich)

quote:
oder muss Unfallzeitpunkt und ganz genauer verlauf aufgeführt sein? 

Der Arzt ist zufälligerweise auch Kfz-Sachverständiger oder hat den Unfall beobachtet, den ja nichtmals Frau H genau beschreiben kann?
Wahrscheinlich nicht. Dann darf er auch sowas nicht da reinschreiben, nur damit Sie bessere Chancen vor Gericht haben. Er darf lediglich das reinschreiben, was er festgestellt hat. Das sollten die Symptome und eine eventuelle AU sein, aber nicht mehr. Der Mann hat berufsrechtlich eine ganz strenge Wahrheitspflicht! Ob die von Ihnen gewünschten Inhalte aber der Wahrheit entsprechen, ist doch noch gar nicht geklärt. Wie drkabo schon sagte, wird das im Problemfall durch teure Gutachten ermitteln, nicht durch das Attest des Hausarztes.

Die Polizei wurde nicht gerufen? Die Schulderklärung haben Sie schriftlich?

Das Auto hatte also von Anfang an einen Wert von 1000 und ist jetzt kaum beschädigt. Die Fahrzeuginassen haben jeweils nur eine leichte Zerrung. Da würde ich mich genau so verhalten, wie micbu das vorgeschlagen hat.
Sie hoffen da anscheiend auf den großen Geldsegen. Der wird nicht kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

quote:
Die Vorgeschichte die Frau H.zum Unfallzeitpunkt hatte wurde der Unfallgegnerin mitgeteilt,so dass ect.später das Gericht entscheiden kann ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld verlangt werden kann

Wozu muss ein Gericht da was entscheiden?
Nein viel gibt es bestimmt nicht, und noch steht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit noch nicht fest.
Erst danach kommt die generische Versicherung und frägt nach dem Krankheitsverlauf.
Die Links drkabo oben zeigen durchaus auch die Summen welche real sind, 1200€ bekam ich für ein HWS im Jahr 2011 freiwillig von der gegnerischen Versicherung angeboten, dabei war ich 5 Wochen mit Halskrause AU.
Sollten wirklich ein bleibender Schaden vorhanden sein, dann wird die Versicherung eh einen Gutachter benennen.
Geldsegen wird es in der Tat keiner werden, klar könnte man gleich zum Anwalt rennen und auf ein paar Kröten mehr hoffen, nur kann man auch verlieren wenn man zu viel fordert.
Aber mal so viel, wenn beim Auto kein großer Schaden zu sehen ist, dann war es doch nicht so heftig, beim Golf V Variant war bei 50 km/h Aufprall das Heck so weit eingestaucht, das der Radlauf am Hinterrad streifte. Und wenn ein Ford K noch fahrtüchtig ist, dann kann der Hintermann wohl kaum so schnell gewesen sein.
HWS ist bestimmt in den ersten Tagen nicht gerade lustig, aber die Schmerzen sind, sofern man einen guten Arzt hat, mit den Schmerzmitteln leicht auszuhalten.



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