Schadenersatz Beschädigung Gigips Platte/Wand in der Schule

5. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
beasty79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Beschädigung Gigips Platte/Wand in der Schule

Der 16-jährige Sohn meiner Freundin hat in der Schule während des Unterrichts mit dem Fuß gegen eine Wand getreten. Die Schüler im Nebenraum hätten oftmals gegen die Wand "gedonnert" er war davon im Unterricht genervt und abgelenkt und wollte "zurück donnern" damit die Ruhe geben. Nun war das eine Rigipsplatte und das Ergebnis ist ein Loch in der Wand in Fußball Größe.
Dem Schüler wird Vandalismus vorgeworfen obwohl er sich reumütig entschuldigt hat und mehrfach erklärt hat, dass er nur für Ruhe Sorgen wollte und ein Loch in der Wand keineswegs Absicht war. Logisch ist das Auslegungssache. Aber nun die eigentliche Problematik:

Die Mutter hat um einen Kostenvorschlag gebeten um den Schafen regulieren zu können mündlich am Telefon und persönlich bei einem "Disziplinargespräch" mit 12 anwesenden Lehrkräften. Man ging davon aus, dass der Hausmeister die Rigipsplatte ersetzt und dies repariert.
Nach mehreren Wochen ohne Kostenvoranschlag oder Informationen zur geplanten Instandsetzung flattert jetzt eine Rechnung über 1600€ ins Haus. Die Schule hat eine externe Firma beauftragt. Rechnungsempfänger ist die Schule, die Rechnung wurde aber in voller Höhe an die Mutter weitergeben.

Auf der Rechnung sind keinerlei Details zu Materialien und Kosten. Auch nicht welche Fläche genau instandgesetzt würde. Dort steht lediglich:
Spachtelarbeiten: Pauschale
Grundierung: Pauschale
Malerarbeiten: Pauschale
Anfahrtskosten: Pauschale
+ Mehrwertsteuer
Zu zahlen: 1600 Euro

Nun zur Frage:
Ist es rechtmäßig ohne Kostenvoranschlag einfach irgendeine externe Firma damit zu beauftragen?
Hätte die Mutter nicht das Recht Preise zu vergleichen und vielleicht jemand günstigeren aus der Nähe zu beauftragen?
Diese Rechnung ist auch äußerst unseriös. Man kann nicht daraus ableiten, ob nur die beschädigte Stelle "ausgebessert" wurde oder das ganze Klassenzimmer renoviert wurde. Es gibt nur ein vorher nachher Handyfoto vom Schüler.

Bitte helfen sie... Es geht um eine alleinerziehende, verwitwete Mutter die für wenig Geld hart arbeiten geht.
Dankeschön

Wer den Schaden hat...?

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19 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von beasty79):
Ist es rechtmäßig ohne Kostenvoranschlag einfach irgendeine externe Firma damit zu beauftragen?


die Schule wird sicherlich die günstigste Firma genommen haben oder man hat einen Rahmenvertrag

Zitat (von beasty79):
Hätte die Mutter nicht das Recht Preise zu vergleichen und vielleicht jemand günstigeren aus der Nähe zu beauftragen?


Vielleicht ja, vielleicht nein - hat die Mutter das denn angeboten? Aus der Schilderung heraus nicht

Zitat (von beasty79):
Diese Rechnung ist auch äußerst unseriös. Man kann nicht daraus ableiten, ob nur die beschädigte Stelle "ausgebessert" wurde oder das ganze Klassenzimmer renoviert wurde.


Es wurde sicherlich das gemacht, was sinnvoll ist.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von beasty79):
Der 16-jährige Sohn meiner Freundin hat in der Schule während des Unterrichts mit dem Fuß gegen eine Wand getreten. Die Schüler im Nebenraum hätten oftmals gegen die Wand "gedonnert" er war davon im Unterricht genervt und abgelenkt und wollte "zurück donnern" damit die Ruhe geben. Nun war das eine Rigipsplatte und das Ergebnis ist ein Loch in der Wand in Fußball Größe.
Dem Schüler wird Vandalismus vorgeworfen obwohl er sich reumütig entschuldigt hat und mehrfach erklärt hat, dass er nur für Ruhe Sorgen wollte und ein Loch in der Wand keineswegs Absicht war. Logisch ist das Auslegungssache.

Nein, eigentlich ist das keine Auslegungssache. Man tritt keine Löcher in Rigipswände. Auch dann nicht, wenn es im Nebenraum laut ist.

Dann meldet man sich und erklärt seinem Lehrer, daß man sich aufgrund des Krachs nicht konzentrieren kann. Und fordert den Lehrer auf, mal drüben für Ruhe zu sorgen. Was eigentlich ja der aufsichtsführende Lehrer im Nebenraum längst hätte machen sollen.

So oder so ist das eine pädagogische Steilvorlage: alle Beteiligten können dabei Problem- und Konfliktbewältigung lernen und einüben.

Und die findet in zivilisierten Gesellschaften grundsätzlich nicht dadurch statt, daß man Löcher in Wände tritt, schon gar nicht, wenn man nicht Eigentümer der Wand ist.

Zitat:
Die Mutter hat um einen Kostenvorschlag gebeten um den Schafen regulieren zu können

Wieso will sie das?

Die Mutter trifft hier keinerlei Haftung. Haftungspflichtig ist gegebenenfalls der 16jährige Sohn. Von dem wird man mehr Verstand erwarten dürfen, als er gezeigt hat.
Eine Aufsichtspflichtsverletzung hat ggf. der Lehrer begangen. Der hätte m.E. dafür sorgen müssen, daß

a) von nebenan keine solchen Störungen kommen
und
b) daß die Schüler in seinem Raum nicht gegen die Wand treten.

Zu diskutieren ist hier also überhaupt nur, ob der 16jährige Schüler ganz oder teilweise für den Schaden haftet.

Zitat:
mündlich am Telefon und persönlich bei einem "Disziplinargespräch" mit 12 anwesenden Lehrkräften. Man ging davon aus, dass der Hausmeister die Rigipsplatte ersetzt und dies repariert.
Nach mehreren Wochen ohne Kostenvoranschlag oder Informationen zur geplanten Instandsetzung flattert jetzt eine Rechnung über 1600€ ins Haus. Die Schule hat eine externe Firma beauftragt. Rechnungsempfänger ist die Schule, die Rechnung wurde aber in voller Höhe an die Mutter weitergeben.

Noch mal: die Mutter haftet überhaupt nicht. Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder.

Eltern haften unter Umständen für eine Verletzung der Aufsichtspflicht und aus dieser Verletzung resultierende Schäden. Aber das spielt hier überhaupt keine Rolle, weil in der Schule allein die Schule und damit die jeweiligen Lehrer usw. die Aufsichtspflicht haben.

Wurde seitens des Lehrers hier die Aufsichtspflicht verletzt, muss der Lehrer den Schaden ersetzen...
Zitat:

Nun zur Frage:
Ist es rechtmäßig ohne Kostenvoranschlag einfach irgendeine externe Firma damit zu beauftragen?

Das kann die Schule handhaben wie sie es handhaben will. Als Schadensersatz verlangen kann sie nur den tatsächlichen Schaden, der muss ermittelt werden - und es besteht eine Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Der muss also das günstigste gleichwertige Angebot zur Reparatur nehmen.
Hätte die Mutter nicht das Recht Preise zu vergleichen und vielleicht jemand günstigeren aus der Nähe zu beauftragen?
Zitat:
Bitte helfen sie... Es geht um eine alleinerziehende, verwitwete Mutter die für wenig Geld hart arbeiten geht.
Dankeschön

Die Mutter sollte jede Schadensregulierung strikt ablehnen und die Schule auffordern, sich an ihren 16jährigen Sohn zu wenden. Der kann den Schaden dann in Raten abstottern, wobei die Mutter selbstverständlich ihren Sohn dann dabei unterstützen sollte, daß die Schule keine unzulässig hohen Schadensersatzforderungen erhebt.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18364 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von beasty79):
Hätte die Mutter nicht das Recht Preise zu vergleichen und vielleicht jemand günstigeren aus der Nähe zu beauftragen?

Nein. Die Auswahl des Reparaturbetriebs obliegt dem Geschädigten. Der Geschädigte muss sich nicht vom Schadensverursacher vorschreiben lassen, wer die Reparatur durchführt.
Das bedeutet natürlich nicht, dass ein unnötig teurer Betrieb beauftragt werden darf. Der Geschädigte ist aber eben auch nicht verpflichtet, aufwändig nach dem billigsten Betrieb zu suchen.

Wenn es eine städtische Schule ist (und es sich nicht gerade um ein Dorf handelt) wird die Stadt wahrscheinlich sowieso einen Rahmenvertrag mit einer Firma haben, so dass die Schule gar keine Wahl hat, wer beauftragt wird.

Zitat (von beasty79):
Man kann nicht daraus ableiten, ob nur die beschädigte Stelle "ausgebessert" wurde oder das ganze Klassenzimmer renoviert wurde.

Einen Nachweis, was genau repariert wurde, kann man natürlich verlangen.

Sie dürfen nicht vergessen, dass eine Schule eine Einrichtung ist mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz. Sie können davon ausgehen, dass dort andere Materialien verbaut werden als die aus dem Baumarkt.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von beasty79):
Auf der Rechnung sind keinerlei Details zu Materialien und Kosten.
Eine nicht nachvollziehbare Rechnung muss man weder als Schüler noch als Mutter eines Schülers bezahlen.
Zitat (von beasty79):
Ist es rechtmäßig ohne Kostenvoranschlag einfach irgendeine externe Firma damit zu beauftragen?
Ja, das darf die Schulleitung so entscheiden. Sogar mit Kostenvoranschlag dürfte sie das.
Zitat (von beasty79):
Man ging davon aus, dass der Hausmeister die Rigipsplatte ersetzt und dies repariert.
Wer ging davon aus? Die Mutter oder die 12köpfige Lehrerschaft?

Wäre ich diese Mutter, würde ich die Rechnung zurückweisen, also nicht begleichen. Auch nicht, wenn ich reich und verheiratet wäre und mein Sohn ein *einmaliger Vandale* wäre.

Zitat (von drkabo):
Sie können davon ausgehen, dass dort andere Materialien verbaut werden als die aus dem Baumarkt.
Ja, das ist zu berücksichtigen. Allerdings dürfte hier bei einem Loch von Fußballgröße, wo nicht mal eine neue besondere Platte verbaut wurde ... keine brandschutztechnische Besonderheit vorliegen.

Meine Meinung: Die klamme Schule hat sich den Klassenraum mal eben tw. renovieren lassen, weil es einen minimalen Anlass gab.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
die Schule wird sicherlich die günstigste Firma genommen haben oder man hat einen Rahmenvertrag


Wenn die Schule eine Firma beauftragt hat, dann ist irgendwas gehörig falsch gelaufen. Die Wartung/Reparatur/Instandsetzung von Schulgebäuden obliegt nicht "der Schule" (sprich dem Lehrerkollegium), sondern der Stadt in der sich die Schule befindet.

Zitat (von drkabo):
Der Geschädigte ist aber eben auch nicht verpflichtet, aufwändig nach dem billigsten Betrieb zu suchen.


Nein - aber der Geschädigt hat eine Schadensminimierungspflicht. Wenn also der städtische Bauhof in der Lage ist, solche Reparaturen durchzuführen, dann muss der Geschädigte darauf zurück greifen.

Mal davon ab, dass eine Rechnung über 1600 Euro die sich nur aus Pauschalen zusammen setzt völlig überzogen ist. Das sind ca. 20-24 Stunden - sprich drei volle Arbeitstage die der Trockenbauer da mit der Reparatur verbracht haben soll - wenn man den branchenüblichen Stundenlohn von 65 Euro ansetzt....

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18364 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Wenn also der städtische Bauhof in der Lage ist, solche Reparaturen durchzuführen, dann muss der Geschädigte darauf zurück greifen.

Nein, sicher nicht.
Wenn ich einen unverschuldeten Autounfall habe, muss ich auch nicht mein Auto von meinem Bruder günstig reparieren lassen (weil der zufällig Automechaniker ist und es kann), sondern darf eine kommerzielle Werkstatt beauftragen.
Im übrigen wäre eine Reparatur des Lochs in der Wand durch den städtischen Bauhof ein Verstoß gegen das EU-Recht (ein steuerfinanzierter Eigenbetrieb würde unnötig in Konkurrenz zu einem steuerzahlenden privaten Betrieb treten).

Zitat (von Tehlak):
aber der Geschädigt hat eine Schadensminimierungspflicht.

Richtig. Die umfasst aber keine aufwändige Recherche nach dem günstigsten Anbieter. Um den unverschuldeten Autounfall aufzugreifen: Ich darf das Auto in der nächstgelegenen Werkstatt reparieren lassen und muss nicht recherchieren, wo die billigste Werkstatt ist, damit der Verursacher des Unfalls möglichst günstig weg kommt.
Schadensminderungspflicht bedeutet, dass man den Schaden nicht unnötig anwachsen lassen darf. Eine Pflicht, die billigste Lösung zu finden, ist es nicht.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7013x hilfreich)

Die Mutter hat - hoffentlich - eine Haftpflichtversicherung, konkret Familienhaftpflichtversicherung.
Der sollte die Frau die Forderung vorlegen. Die Versicherung wird prüfen, ob überhaupt eine Haftpflichtschaden vorliegt - etwa im Sinn diverser Argumentationen vorher.

Zwar wird ein 16-Jähriger wohl haften müssen für Schäden, die er mutwillig verursacht hat - bei Absicht wird auch keine Haftpflichtversicherung einspringen.
Doch fehlt es noch an einer schlüssigen Darstellung des Ablaufs - das Loch wird ja kaum mit dem ersten Tritt entstanden sein. Wenn nicht, wäre mit dem ersten Tritt die Lehrkraft gefordert gewesen. Wozu übergibt Muttern ihren Sprössling in die Obhut der Schule? Wenn doch ....
Auf jeden Fall haben Söhnchen und Mutter Anspruch auf eine detaillierte Schadensaufstellung.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Wenn die Schule eine Firma beauftragt hat, dann ist irgendwas gehörig falsch gelaufen. Die Wartung/Reparatur/Instandsetzung von Schulgebäuden obliegt nicht "der Schule" (sprich dem Lehrerkollegium), sondern der Stadt in der sich die Schule befindet.


"Die Schule" ist NICHT "das Lehrerkollegium".
Und als Beschäftigter an einer Schule in der Schulverwaltung darf ich Dir sagen, dass ich Verträge in der vom TE genannten Höhe auch ohne den Schulträger schliessen kann und auch Dinge ohne den Schulträger beauftragen kann, die sich im Rahmen eines Gewissen Budgets befinden. Die werden von der Schulleitung zusammen mit mir beauftragt. Moderne Verwaltungsformen ziehen auch in Schulen ein.

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https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und als Beschäftigter an einer Schule in der Schulverwaltung darf ich Dir sagen, dass ich Verträge in der vom TE genannten Höhe auch ohne den Schulträger schliessen kann und auch Dinge ohne den Schulträger beauftragen kann, die sich im Rahmen eines Gewissen Budgets befinden. Die werden von der Schulleitung zusammen mit mir beauftragt. Moderne Verwaltungsformen ziehen auch in Schulen ein.


Dann wird das bei Dir völlig anders gehandhabt als hier bei uns. Ich hab hier lange Zeit im Rahmen eines Gewerbes bei diversen Schulen immer mal IT Adminstrationarbeiten / Netzwerkinstallationen gemacht. Schon immer war es im Rahmen dieser (kleinen) Arbeiten strengstens Untersagt auch nur irgendwas an der Bausubstanz zu machen. Das musste immer zwingend über die Stadt / den Bauhof laufen. Selbst simple Dinge wie ein Loch durch die Wand.

Mittlerweile sind auch im Bereich der Serviceleistungen alle privatwirtschaftlichen Unternehmen raus. Um so Dinge wie Beamer, neue PCs, Ipads etc. kümmert sich ausschließlich ein kommunaler Zweckverband - der dann ab gewissen Summen die Arbeiten ausschreiben muss... die Lehrerschaft hat hier bei sowas überhaupt keine Mitsprache mehr.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
...dass eine Rechnung über 1600 Euro die sich nur aus Pauschalen zusammen setzt völlig überzogen ist.
Das dürfte das Wichtigste sein. Aber ein Trockenbauer ? um dieses Löchlein zuzuspachteln?
Auf der Rechnung findet sich nichts, was als Rigipsplatte daherkommt.

Der Mutter mit dem Sohne stößt wahrscheinlich gerade diese ungeheure UND nicht nachvollziehbare Summe auf. Schon deshalb sollte sie die Rechnung nicht einfach bezahlen, sofern sie denn könnte.

Ob man sich auf einen angemessenen UND nachvollziehbaren Schadensersatz einigen kann, wird sich später ergeben.

Zitat (von Tehlak):
die Lehrerschaft hat hier bei sowas überhaupt keine Mitsprache mehr.
Das sehe ich auch so. Aber nach dem Gespräch mit der Standpauke und 12 Lehrern hat wohl die Schulleitung etwas veranlasst. Was das war, braucht die Mutter und den TE doch nicht interessieren. Woher und warum sollten die wissen, wie solch eine logistische und extrem bürokratisierte Aktion zu händeln ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das dürfte das Wichtigste sein. Aber ein Trockenbauer ? um dieses Löchlein zuzuspachteln?
Auf der Rechnung findet sich nichts, was als Rigipsplatte daherkommt.


Naja das Flicken einer Rigipswand fällt nun mal unter das Gewerk des Trockenbauers... ja nen Maler kann das auch - aber meiner Erfahrung nach nimmt sich das Preislich nichts. Und das der Geschädigte den Schaden von einem Fachmann repariereren lassen darf, dass stellt hier glaub ich niemand in Frage.

Zitat (von drkabo):
Sie dürfen nicht vergessen, dass eine Schule eine Einrichtung ist mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz. Sie können davon ausgehen, dass dort andere Materialien verbaut werden als die aus dem Baumarkt.


Ich hab übrigens mal geschaut... Rigipsplatten für Feuerschutzwände - also höchste Brandschutzklasse - kosten komplett und neu ungefähr 80 Euro... für mich sind die 1600 Euro völlig überzogen. 300 - 400 Euro würde ich als angemessen sehen...

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#12
 Von 
beasty79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen allen für die hilfreichen Antworten und Informationen.
Es bestätigt unseren Verdacht dass die Rechnung vollkommen überzogen ist und so wie sie gestellt ist auch nicht seriös.

Übrigens ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden, aber bei Vandalismus wird die vermutlich die Leistung ablehnen.

LG Beasty79

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von beasty79):
Übrigens ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden, aber bei Vandalismus wird die vermutlich die Leistung ablehnen.

Die lehnt vor allem bei vorsätzlich verursachten Schäden jede Haftung ab. Und wer mit dem Fuß so gegen eine Wand tritt, daß er ein Loch in die Wand tritt, der hat vorsätzlich gehandelt. (Zumindest hat er den Schaden billigend in Kauf genommen.)

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8592 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
300 - 400 Euro würde ich als angemessen sehen...
Das würde ich hier so nicht sehen! Hier kommt doch einiges zusammen! 2-3 Anfahrten werden hier wohl schonmal nötig sein.
Mit einfach nur einer platte ist es auch nicht getan! Jhe nachdem wo ind wie das Loch ist, muss evtl auch etwas an der Unterkonstruktion gemacht werden. Dann muss das Ganze auch gespachteslt und geschliffen werden. Damit sind wir dann noch nichtmaal beim Ende! Dann muss gestrichen werden usw. Tja aund da kommt es jetzt auch drauf an, wieviel von der Wand muss gestrichen werden? Die Schule muss sich keinesfalls optisch einen viertel QM in anderer Farbe gefallen lassen.
Hier klann man mit sicherheit davon sprechen, dass das keine Arbeit ist, die in wenigen Minuten erledigt ist! Da geht schon die ein oder andere Stunde dafür drauf! Alleine Die Kosten für eine Stunde Handwerker würde ich mal nicht unter 100Euro snsetzen.
Die 300-400 Euro würden wenn gerade mal so die Studenkosten des Handwerkers abdecken, wohl eher aber noch nichtmal...

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#15
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die lehnt vor allem bei vorsätzlich verursachten Schäden jede Haftung ab. Und wer mit dem Fuß so gegen eine Wand tritt, daß er ein Loch in die Wand tritt, der hat vorsätzlich gehandelt. (Zumindest hat er den Schaden billigend in Kauf genommen.)

Den Vorssatz würde ich allerdings verneinen, wenn der Schüler nicht wusste und nicht hätte wissen müssen, dass die Wand nur aus einer Gipsplatte besteht. Bei einer Beton- oder Ziegelmauer dürfte man erwarten, dass sie einem Tritt standhält, dann würden wir zur Schadensbehebung vom Einsatz eines Wischlappens, im äußersten Fall von ein paar Tropfen Farbe reden. Von einem Sechzehnjährigen würde ich auch nicht zwingend erwarten, dass er anhand der Geräusche erkennt, um was für eine Art von Wand es sich handelt.
Den Tritt als Verhalten macht das natürlich nicht besser, das gehört sich auch dann nicht, wenn man davon ausgeht, damit keinen Schaden anzurichten. Aber für die Haftungsfrage kann es einen Unterschied machen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Kosten für eine Stunde Handwerker würde ich mal nicht unter 100Euro snsetzen.


Laut Handwerkskammer kostete die Stunde bei Trockenbaufachbetrieb im 1 Halbjahr zwischen 65 und 85 Euro inklusive Steuer. 100 Euro die Stunde wäre also schon massiv überteuert.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hier klann man mit sicherheit davon sprechen, dass das keine Arbeit ist, die in wenigen Minuten erledigt ist! Da geht schon die ein oder andere Stunde dafür drauf!


Nur wenn der Trockenbauer keine Ahnung hat. Wir sprechen von einem ca. fußballgroßen Loch. Das fachmännisch zu flicken dürfte so zwischen 30 und 60 Minuten dauern. Im schlimmsten Fall tauscht der Trockenbauer fix die Platte aus. Dauert mit spachteln auch nicht länger als 60 Minuten. Dann ein paar Tage später nach dem Aushärten noch kurz schleifen und streichen. Macht auch noch mal ne Stunde. Mit Zeit für Anfahrt also sagen wir mal maximal 4 Stunden - macht bei 85 Euro dann 340 Euro für den Arbeitslohn. 60 Euro für Material - Spachtel und Farbe kosten jetzt nicht so wirklich viel. Sind wir bei 400 Euro.

Selbst wenn durch eine extrem exklusive und teure Lage vielleicht 100 Euro Stundenlohn gefordert werden landen wir bei maximal 500 Euro.

1600 Euro sind einfach völlig überzogen und absoluter Wucher.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nur wenn der Trockenbauer keine Ahnung hat. Wir sprechen von einem ca. fußballgroßen Loch. Das fachmännisch zu flicken dürfte so zwischen 30 und 60 Minuten dauern.

Da irrst Du gewaltig.
1. Anfahrt begutachten.
2. Anfahrt Platten rausschneiden und ersetzen.
3. Anfahrt schleifen und feinspachteln.
4. Anfahrt schleifen und Malerarbeiten.

1.600,- und eine nicht detaillierte Rechnung, sind trotzdem zu bemängeln.
Das Thema, wer es zahlen muss, wurde ja schon hinlänglich bewertet.

-- Editiert von User am 6. Juli 2025 22:07

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
ja nen Maler kann das auch - aber meiner Erfahrung nach nimmt sich das Preislich nichts.
Es steht in der Wunderrechnung nichts von Arbeiten eines Trockenbauers. Auch nichts von ersetzten Platten.
Aber ein Loch in der ??Rigips-Trennwand mit einer gut geschätzten Größe von 0.08 m² erfordert durchaus Spachtelarbeiten. Da wäre ich nicht kleinlich. Evtl. war es sogar ein durchgehendes Loch, denn wenn Vandalen in action sind...
Gehts etwa um die Anfahrtkosten? Kam der Maler mit allem Pipapo aus x00km Entfernung oder gar günstig aus EU? :augenroll:

Ich bleibe dabei : Ohne nachvollziehbare Rechnung würde ich weder als Mutter noch als Vandale solch einen Wucher auch nur ansatzweise zahlen. Auch nicht rumdiskutieren.
Der Sohn könnte mal nachschauen, WAS dort tatsächlich repariert/renoviert wurde. Man dürfte es sehen können. Und die Stelle, die die Rechnung geschickt hat---> wird sich schon irgendwann melden.

Zitat (von beasty79):
aber bei Vandalismus wird die vermutlich die Leistung ablehnen.
Warum muss man der Versicherung etwas von Vandalismus erzählen? Was gehen da für Bilder im Kopf an??
Steht das Wort mit V etwa auf der Rechnung ?

Zitat (von lesen-denken-handeln):
2-3 Anfahrten werden hier wohl schonmal nötig sein.
Wie groß war das Loch? Warum mussten die Fachkräfte mehrfach anreisen?? Hier steht doch, dass nichts dergleichen gemacht wurde. Kein cm² Platte aus xy und keine Unterkonstruktion... Was hat dein geträumter KVA mit den 1600,- brutto pauschal zu tun?

Zitat (von de Bakel):
Da irrst Du gewaltig.
Du aber wohl auch. Die Rechnung gibts doch gar nicht her.

Der reale Irrsinn XXL lebt überall... auch in maroden Schulen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Rechnung gibts doch gar nicht her.

Das die Abrechnung prüfbar zu erfolgen hat und die geschilderte Rechnung nicht prüfbar ist, ist doch unstrittig.
Zitat (von beasty79):
Nun war das eine Rigipsplatte und das Ergebnis ist ein Loch in der Wand in Fußball Größe.

Ein Fußball großes Loch in einer Trockenbauwand spachtelt man nicht einfach zu wie eine kleine Delle oder das Loch, was Türklinken gern mal hinterlassen.
Da müssen die Platten in dem Bereich schon ausgetauscht werden.

Da die Rechnung nicht detailliert und prüfbar ist, wir nicht wissen, wo das spielt und welche weiteren Anforderungen an die Wand gestellt werden, ist zur Angemessenheit des Preises nicht viel zu sagen. 1.600,- € dürften aber kaum gerechtfertigt sein, genau wie die Reparatur in 30-60 min zu schaffen. Selbst wenn bloß gespachtelt und gestrichen wird, sind es min. zwei Anfahrten.

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