Liebe Freunde,
nun beschäftige ich mich wegen einer total schief gelaufenen DHL-Sendung und möchte Schadenersatz wegen der Unterlassung von DHL verlangen. Bitte helfen Sie mal mit der Beurteilung, ob mein Anspruch besteht. Vielen herzlichen Dank hier im Voraus.
Sachverhalt:
1) Zulieferung an Empfänger:
Anfang Mai verkaufte ich etwas privat. Warenwert 250€. Empfänger kaufte es als Geschenk. Versand per DHL-Paket. Mittwoch 02.05 Paket auf der Reise; Donnerstag 03.05 Paket auf Zustellauto; Freitag 04.05 Paket wieder zurück ans Zielpaketzentrum. Danach blieb das Paket dort bis Dienstag 08.05 bis die Meldung kam, dass das Paket nicht zustellbar war. Inzwischen (Fr.-Di.) hatte ich mehr als 20mal an DHL-Kundenservice angerufen und versucht den Grund zu wissen ( die Adresse hatte ich telefonisch mit dem Empfänger mehrmals bestätigt, Namen auf Klingel, auf Briefkasten und sogar auf der Tür, da Eingangstür normalerweise tagsüber geöffnet), neu liefern zu lassen sowie Beschwerde notizen zu lassen. Alle meiner Anweisungen wurde ignoriert, denn ich hatte am Ende erfahren, es gab überhaupt keine Notizen über diese Sendung, weder meine Anweisungen, noch meine Beschwerde. Später nach ich das Paket wieder zurück bekommen hatte, erfuhr ich, es gibt nur ein Scann auf Paket vom 03.05 (Adresse nicht ermittbar). Hierzu hatte ich später bei DHL als Unterlassung des Paketzentums sowie Kundenservice reklamiert.
2) nach 7 Tagen im Paketzentrum hatte ich DHL gebeten, das Paket zurückzuschicken, denn ein neuer Versuch sinnlos war, denn Empfänger war Montag 07.05 bereis auf der Reise, konnte das Paket sowieso nicht bekommen. Da bisher mir immer unklar war, warum die Lieferung schief gelaufen war, hatte ich Kundenservice gebeten, bei der Zurücklieferung Nachbarnschaftabgabe zu vermeiden, mindestens zweimal bei verschiedenen Mitarbeitern. Diese Anweisung war auch ignoriert, denn ich bekam später nach über einer Woche das Paket doch von meinem Nachbarn (Keine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten). Hierzu hatte ich später bei DHL auch als Unterlassung des Kundenservice sowie der Rückzustellung reklamiert.
3) 30.05 reklamierte ich bei DHL wegen Unterlassung. Dafür war ich mal später angerufen und der Sachbearbeiter meinte, Folgeschäden werden nicht berücksichtigt und eine DHL Paketmarke als Ersatz bereits genügend. Später nochmals die schriftliche Ablehnung. 16.06 machte ich eine Folgebeschwerde und hatte deutlich darauf hingewiesen:
Es geht um den Schadenersatz wegen der Unterlassung. Schädigung des Pakets hatte ich nicht gemeldet, sondern allein Schäden wegen Unterlassung, d.h. alle Zeit, Telefonkosten und sogar meinen entgangenen Gewinn (250€ natürlich zurück an den Empfänger). Sowohl DHL AGB §6 Abs.1 als auch HGB §435 hat bei Unterlassung die Haftungsbefreiung ausgeschlossen. Hierzu reklamierte ich bei dieser Folgebeschwerde als Unterlassung der ersten Reklamationsbearbeitung.
Trotzdem ist heute die Ablehnung DHL angekommen: Grund wie immer. Folgekosten nicht berücksichtigt.
Liebe Freunde, bevor ich weitere Schritte vornehme, möchte ich hiermit mal erst Ihre Idee sammeln, ob hier dieser Anspruch auf Schadenersatz wegen der Unterlassung DHL besteht.
Und zweitens, kann jemand mir sagen, an wen ich mich jetzt wenden kann? Verbraucherschutzzentrale? Amtsgericht? Welche Amtsgericht denn?
Viele Grüße,
Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
verkaufte ich etwas privat [...]
sogar meinen entgangenen Gewinn (250€ natürlich zurück an den Empfänger)
Da du als privater VK für die Ware ab Übergabe an den Versender nicht mehr verantwortlich bist, ist eine Rückabwicklung mit dem K dein Privatvergnügen und somit natürlich auch nicht als "Schaden" einforderbar.
-----------------
""
quote:
Da du als privater VK für die Ware ab Übergabe an den Versender nicht mehr verantwortlich bist, ist eine Rückabwicklung mit dem K dein Privatvergnügen und somit natürlich auch nicht als "Schaden" einforderbar.
Hallo, mir ist eigentlich nicht wichtig, ob es Anspruch auf den entgangenen Gewinn gibt. Sicherlich wenn ich Zeit für die Reklamation usw. genommen habe, muss meine Zeit auch entschädigt wird, solange hier Unterlassung steht. Mir ist daher zuerst wichtig, ob so was DHL macht zu der Unterlassung gehört.
Obwohl ich selbst ziemlich davon überzeugt bin, möchte ich gerne hier noch Ihre Meinungen sammeln.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
du sprichst dauern von Unterlassung, was soll denn genau unterlassen worden sein? Oder anders gefragt, hast du irgendeine schriftliche bestätigung für irgendwas?
Was du amTelefon für Bitten durchgibst, ist eigentlich recht irrelevant! Das am Telefon erbetene ist nur eine Bitte, keine Vertragliche Abmachung!
Auch muss man ganz einfach sagen, alles was du nach Abgabe des paketes an DHL noch gemacht hast stellt wie dir schon gesagt wurde dein eigenes privates Vergnügen dar! Ob das paket ankommt oder nicht kann dir egal sein, ob es wider zurückkommt, kann dir egal sein.
Du sprichst von einem entgangenen Gewinn! Also mit dem Wort wäre ich vorsichtig, denn wenn du beabsichtigt hast Gewinn zu erzielen, dann musst du auch das Finanzamt informieren, schon ab dem ersten verkauften Artikel, dann ist nichts mehr mit privat!
Aber wieso überhaupt entgangener Gewinn? Du hast das Paket ordnungsgemäss mit der vom Empfänger angegebenen Adresse versendet, damit bist du aus der Angelegenheit eigentlich raus gewesen! Ok, dass Paket ist dann wieder zu dir zurückgekommen, was aber ebenso nicht dein Problem darstellt! Du hättest einfach nur deinen Käufer darüber informieren sollen, dass das Paket wieder zu dir zurückgekommen ist und er sich darum kümmern soll, wie es nun den Weg zu ihm findet. Du hast aber wohl den Vertrag mit ihm aufgehoben oder? Wenn ja, selber schuld, hättest du nicht müssen, ab Abgabe des Paketes ist alles was noch kommt reines Risiko des Käufers und nicht mehr deines.
Du hast mit DHL nur den Vertrag zur Paketbeförderung, aber deine telefonisch durchgegebenen Bitten, sind nur Bitten, mehr nicht. Solange du nichts schriftliches hast was vertraglich ausgemacht ist, kannst du fordern was du willst, hast aber absolut 0 Chance damit durchzukommen...
-----------------
""
quote:
solange hier Unterlassung steht.
Das ist das Problem, hier steht dauernd 'Unterlassung', aber du hast nicht erklärt worin denn diese Unterlassung genau bestanden haben soll?
quote:
250€ natürlich zurück an den Empfänger
DAS ist aber dein Problem, wenn du ohne Rechtsgrund das Geld erstattest und dadurch Schaden erleidest.
Verstoß gegen Schadenminderungspflicht, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht.
Desweiteren hast du ja noch den Artikel, also ist der Verkaufpreis natürlich nicht der Schaden.
quote:
Alle meiner Anweisungen wurde ignoriert,
Deren Erteilung du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
quote:
denn ich hatte am Ende erfahren, es gab überhaupt keine Notizen über diese Sendung, weder meine Anweisungen, noch meine Beschwerde.
Offenbar sich wohl keine angekommen? Oder es wurde schlicht nicht verstanden ...
Und zweitens, kann jemand mir sagen, an wen ich mich jetzt wenden kann? Verbraucherschutzzentrale? Amtsgericht? Welche Amtsgericht denn?
Verbraucherschutzzentrale dürfte hier nicht zuständig sein.
Ansonsten würde ich dir einen Anwalt empfehlen, der deine Texte in eine verständliche Form bringt.
Ansonsten steht zu befürchten, das die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig ausfällt: 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was sein eigentliches Begehren ist.'
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Du bist also gegenüber den Angestellten det DHL weisungsbefugt? Oder wie kommst du darauf, dass du denen irgendwas zu sagen zu hast, wie Sie ihren Job machen?
Genau das hab ich auch gedacht und wenn jeder der Millionen Kunden der DHL ihre extra Anweisungen geben dürften, muss man sich über die Verzögerungen bei der Paketzustellung auch nicht mehr wundern
-----------------
""
quote:
du sprichst dauern von Unterlassung, was soll denn genau unterlassen worden sein? Oder anders gefragt, hast du irgendeine schriftliche bestätigung für irgendwas?
Ich schicke ein Paket. Natürlich habe ich den Einlieferungsbeleg. Wenn so was keine schriftliche Dinge, was noch? Auch online ist das ganze Sendungsstatus zu finden. Und hier was ich bei der Unterlassung meine, ist:
1) Paket wurde nicht an den Empfänger geliefert, sondern über eine Woche im Paketzentrum gelagert, bis eine Lieferung überhaupt nicht mehr möglich war (Empfänger auf der Reise). Mein Vertrag mit dem DHL war einfach: das Paket an den Empfänger abgeben! Was DHL allerdings nie gemacht hatte, hier schuldig war weder ich noch Empfänger. Wir hatten alles getan und DHL hatte auch alle richtige nötige Information von uns bekommen. Daher hier die Unterlassung der Paketlieferung.
2) Bei der Reklamation meinte DHL immer, Folgekosten der Schäden der Sendung sind auszuschließen. Solche Folgekosten hatte ich aber NIE verlangt! Ich verlangte nur die Schäden wegen der Unterlassung der Paketlieferung. Daher hier die Unterlassung meiner Reklamation.
Also wenn alles nicht zu der Unterlassung zählt, sag mir einfach, unter welchen Umständen DHL noch Unterlassungen machen kann!!!
quote:
Auch muss man ganz einfach sagen, alles was du nach Abgabe des paketes an DHL noch gemacht hast stellt wie dir schon gesagt wurde dein eigenes privates Vergnügen dar! Ob das paket ankommt oder nicht kann dir egal sein, ob es wider zurückkommt, kann dir egal sein.
Das kann mir leider nicht egal sein! Das kann dir vielleicht egal sein, selbst wenn dein Paket von DHL so willkürlich behandelt wird.
quote:
Du sprichst von einem entgangenen Gewinn! Also mit dem Wort wäre ich vorsichtig, denn wenn du beabsichtigt hast Gewinn zu erzielen, dann musst du auch das Finanzamt informieren, schon ab dem ersten verkauften Artikel, dann ist nichts mehr mit privat!
Aber wieso überhaupt entgangener Gewinn? Du hast das Paket ordnungsgemäss mit der vom Empfänger angegebenen Adresse versendet, damit bist du aus der Angelegenheit eigentlich raus gewesen! Ok, dass Paket ist dann wieder zu dir zurückgekommen, was aber ebenso nicht dein Problem darstellt! Du hättest einfach nur deinen Käufer darüber informieren sollen, dass das Paket wieder zu dir zurückgekommen ist und er sich darum kümmern soll, wie es nun den Weg zu ihm findet. Du hast aber wohl den Vertrag mit ihm aufgehoben oder? Wenn ja, selber schuld, hättest du nicht müssen, ab Abgabe des Paketes ist alles was noch kommt reines Risiko des Käufers und nicht mehr deines.
Über entgangenen Gewinn werde ich nicht mehr verlangen. Das ist mir echt egal. Bitte auch nicht mehr darüber diskutieren.
-----------------
""
quote:
Das ist das Problem, hier steht dauernd 'Unterlassung', aber du hast nicht erklärt worin denn diese Unterlassung genau bestanden haben soll?
Bei der obigen Eintragung soll klar sein.
quote:
Deren Erteilung du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
Jal, hier als Anweisung zu beschreiben ist nicht richtig. Wir können nur bitten. Leider haben wir außer Telefon nichts mehr machen, um das Paket rechtzeitig und richtig liefern zu lassen, obwohl dass, alle Empfänger-Info richtig waren.
quote:
DAS ist aber dein Problem, wenn du ohne Rechtsgrund das Geld erstattest und dadurch Schaden erleidest.
Verstoß gegen Schadenminderungspflicht, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht.
Ich musste erstatten. Empfänger hatte hier keinen Fehler. Allein schuldig war DHL. Obwohl ich die Dinge privat verkauft hatte, bin ich noch ehrlich und menschlich.
Wie bei der obigen Eintragung erwähnt, entgangenen Gewinn werde ich nicht mehr verlangen.
quote:
Verbraucherschutzzentrale dürfte hier nicht zuständig sein.
Ansonsten würde ich dir einen Anwalt empfehlen, der deine Texte in eine verständliche Form bringt.
Ansonsten steht zu befürchten, das die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig ausfällt: 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was sein eigentliches Begehren ist.'
Meine Fragen sind leider nur teilweise beantwortet.
Klar bei einer Klage werde ich den Sachverhalt noch klarer und verständlicher formulieren. Daher bin ich hier im Forum.
-----------------
""
quote:
>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
Alle meiner Anweisungen wurde ignoriert
Du bist also gegenüber den Angestellten det DHL weisungsbefugt? Oder wie kommst du darauf, dass du denen irgendwas zu sagen zu hast, wie Sie ihren Job machen?
Weisungsbefugt bin ich natürlich nicht. Was willst du allerdings machen, wenn dein Paket mit Wert i.H.v. 250€ nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß geliefert wäre? Und sogar wenn es überhaupt nicht geliefert wäre?
-----------------
""
quote:
Genau das hab ich auch gedacht und wenn jeder der Millionen Kunden der DHL ihre extra Anweisungen geben dürften, muss man sich über die Verzögerungen bei der Paketzustellung auch nicht mehr wundern
Lesen hat klar Vorteil. DHL hatte in diesem Fall die Lieferung unterlassen. Vielleicht ist dir auch egal unter solchen Umständen. Aber du kannst nicht erwarten und verlangen, dass jedem egal ist.
-----------------
""
quote:
Ich musste erstatten. Empfänger hatte hier keinen Fehler. Allein schuldig war DHL. Obwohl ich die Dinge privat verkauft hatte, bin ich noch ehrlich und menschlich.
Juristisch wärst du dazu nicht verpflichtet gewesen, alles andere zählt vor Gericht nicht. Von daher wird sich eine solche Erstattung bzw. daraus resultierende Schäden nicht einklagen lassen.
Das Paket wurde nicht zugestellt. Der Vertrag wurde nicht erfüllt. Das wurde mit einer entsprechenden Paketmarke kompensiert, da erneute Zustellung sinnlos war.
Um weitergehenden Schadensersatz für die nichterfüllung des Vertrages zu beanspruchen, müsste man z.B. nachweisen,
- das es das verschulden des Vertragspartners war.
- welche Schäden genau entstanden sind
- das diese Schäden nicht vermeidbar waren (Schadensminderungspflicht)
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Von der Homepage der DHL:
quote:
Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt.
Soviel zum Thema: "Der Empfänger hat nix falsch gemacht" Ich frag mich nämlich die ganze Zeit, warum der Empfänger, wenn doch klar war wo das Paket liegt, nicht einfach zur Post gegangen ist und eben dieses Paket abgeholt hat. Ach und bevor ich es vergesse, diese "Klausel" ist bestandteil deines Vertrags mit der Post dem du mit der Sendung des Pakets zugestimmt hast.
-----------------
""
quote:
Soviel zum Thema: "Der Empfänger hat nix falsch gemacht" Ich frag mich nämlich die ganze Zeit, warum der Empfänger, wenn doch klar war wo das Paket liegt, nicht einfach zur Post gegangen ist und eben dieses Paket abgeholt hat. Ach und bevor ich es vergesse, diese "Klausel" ist bestandteil deines Vertrags mit der Post dem du mit der Sendung des Pakets zugestimmt hast.
Genau deswegen betrachte ich diese Lieferung als Unterlassung, denn DHL hatte nie sowas gemacht, sondern die Adresse als nicht ermittbar gescannt, welches überhaupt nicht korret war,
quote:
die Adresse hatte ich telefonisch mit dem Empfänger mehrmals bestätigt, Namen auf Klingel, auf Briefkasten und sogar auf der Tür, da Eingangstür normalerweise tagsüber geöffnet
-----------------
""
Naja, was DHL gerne verschweigt, ist dass sie bis zur dreifachen Frachtrate für solche versäumnisse haften. Wobei das den Kohl bei einer Standardsendung auch nicht fett macht. Das ist regelmäßig nur bei express Sendungen interesant.
Wenn DHL die Sendung als "Unzustellbar" betrachtet, ist in der Regel auch kein Kärtchen eingeworfen, weil der Bote die Adresse schlicht nicht gefunden hat. (kommt leider, gerade in ländlichen Gegenden immer öfters vor)
Mit etwas Nachdruck bekommt man auch die 3 Marken, mehr aber nach meiner Erfahrung auch nicht. Hier kann man auch den Aufwand, den man damit hat, geltend machen. Denn leider ist man als VK Vertragspartner des Versenders, und damit muss man sich leider dann auch darum kümmern, dass die Sendung beim Empfänger ankommt. Irgendwas zurück zu überweisen braucht man jedoch nicht, solange die Ware noch existiert. Aber das wurde von allen anderen auch schon zur genüge erörtert.
Um kosten zu sparen ruft man jedoch 0228 182 0 an, und läßt sich verbinden.
-----------------
" "
quote:
Denn leider ist man als VK Vertragspartner des Versenders, und damit muss man sich leider dann auch darum kümmern, dass die Sendung beim Empfänger ankommt.
Höchstens moralisch, juristisch ist man nach Aufgabe zum Versand aus der Sache raus - zumindest von Privat zu Privat.
quote:
Hier kann man auch den Aufwand, den man damit hat, geltend machen.
Geltend machen kann man vieles, nur durchsetzen wird man Schadensersatz für irgendwelche moralischen Normen vor Gericht nicht.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten