Hallo,
folgendes ich war schwarz gefärbt und wollte auf blond eine Friseurin die in einem Salon arbeitet hat mir zuerst angeboten das im Laden zu versuchen weil sie schon sagte es wird schwer aber wir kriegen das hin und im Laden hat sie mehr Möglichkeiten. Daraufhin sagte sie och nee wir versuchen das mal zuhause.
Sie fing an die Haare zwei mal zu blondieren ich ging orange da raus sie hat da schon 150€ Von mir genommen dann hieß es wir versuchen das nach einer Woche nochmal das ist nicht das Ergebnis keine Sorge. Okay nach einer Woche ging ich nochmal zu ihr sie mit der Bitte das wir nichts posten weil sie kein kleingewerbe angemeldet hat. Sie hat nochmal blondiert und die wurden mega hell darauf hin sagte sie mir wir müsse die Haare schneiden was ich absolut nicht wollte mindestens 5cm mussten ab weil die verbrannt waren sie hat mich vorher gewarnt und sagte die könnten kaputt gehen aber nicht das die verbrennen können und 5cm angeschnitten werden müssen ich hab zusätzlich 30€ für das Material gezahlt bei der zweiten Sitzung
Das Ergebnis: ich ging mit unten verschiedenen blond tönen mit einem schwarzen Ansatz und einem orangen Übergang raus.
Sie sagte das sie es mir nach einer Zeit kostenlos nochmal färbt bis sich meine Haare erholt haben. Ich wollte auf einen dritten Fehler von ihr verzichten und sagte ich möchte die Hälfte von meinem Geld wenigstens zurück sie gibt mir garnichts mit der Begründung die hätte „handwerklich richtig gehandelt" Und angeblich hätte sie ihren Anwalt angerufen und aufeinmal sagt sie sie hätte ein kleingewerbe.
Wie stehe ich rechtlich hab ich ein Anspruch auf Kostenerstattung ist das nicht Körperverletzung fa meine Haare 5cm ab mussten weil sie die verbannt hat da meine Haare im nassen Zustand elastisch Gummi artig geworden sind? Ist das nicht fahrlässigeshandeln?
Hätte sie ein kleingewerbe angemeldet müsste sie mir eine Rechnung geben.
Bitte um Hilfe und Antwort danke schonmal!
Schadenersatz Friseurbesuch zuhause
29. März 2020
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Frage vom 29. März 2020 | 11:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Friseurbesuch zuhause
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 29. März 2020 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (32253 Beiträge, 5665x hilfreich)
Du schreibst unter *Schadensersatz*. Für einen Schadensersatz müsstest du den Schaden genau in Höhe eines €-Betrages beziffern. Wie viel € Schaden hattest du also?Zitathab ich ein Anspruch auf Kostenerstattung :
Was soll das sein? Oder arbeitet sie schwarz von zu Hause aus?Zitatund aufeinmal sagt sie sie hätte ein kleingewerbe. :
Bei Haaren sehe ich keine Körperverletzung. Die wachsen meistens nach. Oft sogar in der Naturfarbe.ZitatKörperverletzung da meine Haare 5cm ab mussten :
Aber: 5cm vom Bein oder Arm ab--- wäre schon andere Hausnummer, meinst du nicht auch? Das wäre dann uU eine Straftat. Vielleicht wäre dann sogar Schmerzensgeld zu zahlen.
Von schwarz gefärbt auf blond--- und deine Naturfarbe ist wie ?
Wann ist das passiert?Zitatich ging mit unten verschiedenen blond tönen mit einem schwarzen Ansatz und einem orangen Übergang raus. :
Wer hat das gesagt?ZitatHätte sie ein kleingewerbe angemeldet müsste sie mir eine Rechnung geben. :
#2
Antwort vom 2. April 2020 | 21:08
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Zitat:Bei Haaren sehe ich keine Körperverletzung.
Haut wächst auch nach, trotzdem Körperverletzung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. April 2020 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32253 Beiträge, 5665x hilfreich)
Achso. Dann kann der/die TE eine entspr. Anzeige stellen.Zitattrotzdem Körperverletzung. :
Nur zu. Dieses Recht besteht weiterhin.
Das äußerst komplexe Problem könnte evtl. sogar ins Unterforum Strafrecht gehören?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
#4
Antwort vom 3. April 2020 | 22:16
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
es ist imho schon deshalb keine Körperverletzung weil der Tat zugestimmt wurde.
Und da der Gesetzgeber das auch zulässt (ähnlich wie beim Tätowieren, Piercen oder im SM-Studio, nicht aber bei "schneid' mir einen Finger ab") bleibt allenfalls Schadenersatz.
Stefan
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