Schadenersatz GLS

25. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nuermberg_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz GLS

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht könnt ihr mir helfen ich weiß jedenfalls nicht mehr weiter und ich brauche dringendst einen Rat. Ich Privatperson habe ein iPhone4 verkauft. Ich habe das Gerät natürlich versichert versendet. Ich habe das IPhone4 zum Schutz in einen Luftpolster Umschlag rein, dass Zubehör mit ins Paket und dass Paket mit Luftpolster Folie ausgestopft und habe das Paket vorne an der Front mit Paket-Klebeband zugeklebt und habe es dann zum Paket Shop von der GLS geberacht. Am nächsten Tag rief mich die Käuferin an und teilte mir mit, dass sie nur das Zubehör erhalten hat. Aber das Paket sah irgendwie aufgemacht aus. Ich rief das zuständige Depot in Nürnberg an teilte dies mit und die werden dies an das Depot nach Mannheim weiterleiten. Ich habe auch einen Anruf von dem zuständigen Fahrer erhalten und er teilte mir mit, dass er das Paket bei einem Nachbar abgeben hat. Ich habe mir auch nochmal den ganzen Sendeverlauf raus und dabei fiel mir auf dass das Paket in Nürnberg noch 1,00 KG gewogen hat, was auch hinkommt vom Gewicht her. In Mannheim bei der Auslieferung nur noch 0.38KG. Ich habe dann versucht in Erfahrung zu bringen wieso es bei der Einlieferung 1,00KG wiegt und bei der Auslieferung nur noch 0,38KG mir gab mir nur zu verstehen geben das die 1,00KG Automatsch zu Stande kommt wegen der internen Abrechnung und bei der Auslieferung der tatsächliche Gewicht des Paketes. Kann ich das glauben? Ich habe darauf bestanden, dass mir der Schaden bezahlt wird, aber dies können die nicht wegen ihren ABG´S. Zudem finde ich es auch Recht Merkwürdig wieso mich ein Fahrer aus Mannheim anruft und mir mitteilt dass er gerade das Paket von der Empfängerin abgeholt hat. Ich gehe davon aus dass sich ein Mitarbeiter an dem IPhone4 bereichert hat. Das Paket muss aufgemacht worden sein, rausgefallen kann es jedenfalls nicht dazu habe ich das Paket zu gut verklebt. Es wäre mir hilfreich von euch einen Tipp zu bekommen wie ich an die Sache rangehen kann. Gefallen lassen werde ich mir das nicht.

Viele Grüße

Nuermberg_




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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Ja, wenn das versicherter Versand war, wenden Sie sich doch einfach an die Versicherung...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

da es einPrivaterVerkauf war, eine Abtrittserklärung schreiben, worin du den Empfänger als Begünstigten angibst.

Soll sich der Epfänger um die Angelegenheit kümmern, es ist nicht deine AUfgabe oder deinPech, dass da was schiefgelaufen ist.

Das Versandrisiko trägt der Empfänger, nicht du...

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1144x hilfreich)

Beim Privatkauf haftet tatsächlich der KÄUFER für den Untergang der Ware. Der Verkäufer ist bei Diebstahl der Ware beim Versand aus dem Schneider.

quote:
Ich habe das Gerät natürlich versichert versendet.

Was wurde denn aus Versand zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart? Versichert? Falls ja, dann muss der Verkäufer für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig.

quote:
Ich habe mir auch nochmal den ganzen Sendeverlauf raus und dabei fiel mir auf dass das Paket in Nürnberg noch 1,00 KG gewogen hat, was auch hinkommt vom Gewicht her. In Mannheim bei der Auslieferung nur noch 0.38KG.


Diesen Sendeverlauf auf jeden Fall ausdrucken und abheften.

Wurde der Kaufpreis schon an den Verkäufer gezahlt? Per Überweisung?

Es ist gut möglich, dass die Käuferin gegen den Verkäufer juristisch vorgeht. Dann muss der Verkäufer beweisen, die Ware versendet zu haben. Der Ausdruck vom Sendeverlauf mit der Diskrepanz im Gewicht ist dann möglicherweise Gold wert für den Verkäufer.

quote:
Ja, wenn das versicherter Versand war, wenden Sie sich doch einfach an die Versicherung...


Das Problem wird wohl sein, dass das ganze über GLS direkt laufen wird. "Versicherter Versand" heisst wohl nicht, dass da direkt eine Versicherung dahinterstehen muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
gab mir nur zu verstehen geben das die 1,00KG Automatsch zu Stande kommt wegen der internen Abrechnung und bei der Auslieferung der tatsächliche Gewicht des Paketes. Kann ich das glauben?


Nö, das würde vermutlich auch vor Gericht kein Mensch glauben, daß GLS wissentlich falsche Gewichte angibt, weil das "nun mal so ist".
Mal abgesehen davon, daß dann das Wiegen bei Ein- und Auslieferung völlig sinnfrei ist, wenn es doch keinen Aufschluß darüber geben soll, ob etwas aus dem Paket entfernt worden ist. Dann würde GLS nur bei der Einlieferung wiegen (wegen des Portos) und bei der Auslieferung nicht mehr.
Das fällt also wohl unter "die versuchen es halt mal", ein typisches Verhaltensmuster von Versicherungen und solchen, die eine Versicherungsleistung erbringen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

quote:
aber dies können die nicht wegen ihren ABG´S.

DAS solltest du mal genauer ausführen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1144x hilfreich)

quote:
aber dies können die nicht wegen ihren ABG´S.


Selbst wenn der Versand eines wertvollen Iphones laut AGB nicht versicherbar sein sollte, dann haftet der Verkäufer i.d.R. nur dann, falls ein versicherter Versand mit dem Käufer vereinbart wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
In Mannheim bei der Auslieferung nur noch 0.38KG.


Gut das GLS erst gar nichts wiegt, vor allen nicht mehrfach. Bei der "Abgabe" der selbst ausgefüllten Paketschein ist allenfalls die eigene Angabe vermerkt. GLS versendet ja nach "Größe" um sich den Kauf von tausenden geeichten Wagen für Ihre Shops zu sparen. Oder meinst du der hat im Wagen eine Wage mit.

Ich würde erst einmal Strafanzeige erstatten. evtl. ermittelt der Staatsanwalt einen Täter.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nuermberg_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mannheim bei der Auslieferung nur noch 0.38KG.

quote:

Gut das GLS erst gar nichts wiegt, vor allen nicht mehrfach. Bei der "Abgabe" der selbst ausgefüllten Paketschein ist allenfalls die eigene Angabe vermerkt. GLS versendet ja nach "Größe" um sich den Kauf von tausenden geeichten Wagen für Ihre Shops zu sparen. Oder meinst du der hat im Wagen eine Wage mit.

Ich würde erst einmal Strafanzeige erstatten. evtl. ermittelt der Staatsanwalt einen Täter.
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ich habe auf der GLS Hotline aungerufen und die teilten mir mit das, dass Paket in dem Zuständige Depot zu Weitertransport gewogen werden muss.

Auch bei der Polzei bin ich gewesen und die teilten mir mit. Das meine Chancen schlecht stehen den Täter zu ermitteln. Aber die Strafanzeige läuft


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#9
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Wenn die nachweisbar zweimal wieder und dazwischen ändert sich das Gewicht kann man den Verlust nachweisen und GLS zahlt bis 500 Euro wie vereinbart.
Aber das GLS das zugibt ist ungewöhnlich.

Das GLS wiegt ist klar - die wollen den LKW nicht überladen, aber nur beim Abtransport.
Auf der anderen Seite hast du keinen Beweis was angekommen ist und was der Empfänger bekommen hat.

GLS Fahrer machen nicht irgendwelche Paket auf weil ein IPhone drin sein könnte. Aber viele versuchen einen Versicherungsbetrug mit Iphones.....

quote:
Auch bei der Polzei bin ich gewesen und die teilten mir mit. Das meine Chancen schlecht stehen den Täter zu ermitteln. Aber die Strafanzeige läuft


Das glauben die Täter auch immmer - und werden dann doch erwischt.... :-)



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#10
 Von 
Nuermberg_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:


Nö, das würde vermutlich auch vor Gericht kein Mensch glauben, daß GLS wissentlich falsche Gewichte angibt, weil das "nun mal so ist".
Mal abgesehen davon, daß dann das Wiegen bei Ein- und Auslieferung völlig sinnfrei ist, wenn es doch keinen Aufschluß darüber geben soll, ob etwas aus dem Paket entfernt worden ist. Dann würde GLS nur bei der Einlieferung wiegen (wegen des Portos) und bei der Auslieferung nicht mehr.
Das fällt also wohl unter "die versuchen es halt mal", ein typisches Verhaltensmuster von Versicherungen und solchen, die eine Versicherungsleistung erbringen müssen.

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Jupp, dass dachte ich mir auch wie ich das gelesen habe mit dem 1,00KG Automatsch zu Stande kommt wegen der internen Abrechnung und bei der Auslieferung der tatsächliche Gewicht des Paketes." Ich habe auch nochmal einen Brief und den einen Frist gesetzt. Sollte ich den Schaden nicht ersetzt bekommen so werde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen. Ich gehe davon aus das man man was zum verbergen hat.

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#12
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Spiel doch eh keine Rolle, das ist ein Versicherungsfall den GLS erstatten muss. Natürlich sollte man nachweisen müssen das es ein IPHONE gab und das der "Kaufpreis" geflossen ist. Was kein Problemfrei sein sollte. Der Preis sollte auch "üblich sein"

Da beide Parteien hohe Strafen wegen Betrugs erwarten reichen eid. Versicherungen meist aus. Vermutlich wird sich GLS aber erst mal heftig wehren, diese Masche scheint durchaus üblich zu sein, da viele auf eine Schadensabwicklung dann verzichten.

Letzte Frist per Einschreiben Rückschein, dann zum Anwalt, oder einen Mahnbecheid an GLS

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Das mit den 1 kg kenn ich aus unserer Firma:

wir versenden täglich ca. 150-200 Pakete mit GLS.
Und auf den kleinen steht IMMER 1kg (auf den direkt gedruckten Versandetiketten), weil das Gewicht halt keine Rolle spielt.
Nur die größeren Pakete werden gewogen.

Daher ist es SEHR wahrscheinlich, dass das im Paketshop genauso gehandhabt wird.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

quote:
Letzte Frist per Einschreiben Rückschein, dann zum Anwalt, oder einen Mahnbecheid an GLS

Den ganzen Stress würde ich mir gar nicht antun. Abtreungserklärung und 'habe fertig' ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Gewichtsdifferenz kommt also daher, dass da im Shop einfach mal pauschal eine 1 eingetragen wird, weil das Gewicht für den Preis nicht relevant ist. <hr size=1 noshade>


Das ist aber das Problem von GLS. Wenn sie eingangs bestätigen, daß das Paket 1 kg wiegt und ausgangs wiegt es weniger als die Hälfte, wird GLS wohl kaum behaupten können, es läge deswegen kein Versicherungsfall vor, weil ihre eigenen Angaben nicht vertrauenswürdig seien. Dieses Argument dürfte ihnen schon nach §242 BGB verwehrt sein. Genau so gut könnten sie sagen "unsere Waagen sind alle nicht geeicht, auf die Angaben ist kein Verlaß, ätsch, beweis mal anders, daß da was weggekommen ist".

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#16
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Schade das GLS und Hermes erst gar keine Waagen in den Annahmeshops haben und die Angaben genau wie die "Größe" meist durchs Onlineausfüllen vom Kunden eingetragen werden.
Bei GLX gibts nur Mini, Maxi oder so als Größe und einen Papierband zum messen.

Spielt aber keine Rolle. GLS kann kann ja sonst immer erklären das Luft im Paket ist und würde nie haften. Daher zählen andere Beweise mehr. Da wäre ein Kaufbeleg, eine Verkaufsbeleg, Geldfluss.... und natürlich die eid. Versicherungen der beiden und evtl. Zeugen.

ABER: GLS, Hermes und Post wehren sich mit Händen und Füßen gegen "JEDE" Zahlung. Die haben ausgerechnet wie wenige klagen und wie viele aufgeben.


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