Schadenersatz Kind

25. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2016 10:08:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Kind

Hallo wer zahlt den Schaden?
Kind 11 Jahre hat im Urlaub mit Bekannten (ohne Eltern) Kamera von Freundin kaputt gemacht. Haftpflicht zahlt nicht da der Geschädigte bei der Versicherung angab: Kind hat sich die Kamera ausgeliehen. Mein Kind sagt aber das sie die Kamera hinterhergetragen hat.
Müssen wir jetzt den Schaden unseres Kindes übernehmen, obwohl wir auf der Reise nicht dabei waren?

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Müssen wir jetzt den Schaden unseres Kindes übernehmen, obwohl wir auf der Reise nicht dabei waren? Rechtlich nicht, denn Sie haften nicht für Schäden, die das Kind anrichtet. Aber dann hat das Kind halt Schulden...

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#2
 Von 
guest-12324.01.2016 10:08:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Supi für was hab ich dann die Haftpflicht? Mein Kind ist so lieb und trägt der anderen was hinterher und wir dürfen zahlen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ihr zahlt ja eben nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

"Geliehen" im rechtlichen Sinne hat das Kind sich die Kamera bestimmt nicht. Dazu hätte es einen Vertrag schließen müssen, den das elfjährige Kind aber nichtbwirksam schließen kann. Mangelt es also am Leihvertrag, mangelt es auch an der aussichtsreichsten Grundlage für die Forderung von Schadenersatz. Worauf möchten die Eltern der Freundin denn den Anspruch stützen? Deliktische Haftung?

Eime Haftpflichtversicherung hat man nicht nur, damit diese zahlt. Die hat man auch für die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Gegen die Eltern direkt könne keine Forderungen bestehen. Gegen das Kind selber sind diese fraglich. Damit die Haftpflichtversicherung sich auch um die Abwehr von Forderungen gegen das Kind kümmert, muss dieses von der Versicherungsleistung umfasst sein. Das würde ich bei einem elfjährigen Kind aber vermuten. Wenn Sie Versicherung die Zahlung wegen des anderen Tatsachenvortrags ablehnt, dann klingt das auch so, als sähe man sich dort als zuständig. Bestritten wird durch die Versicherung meinem Eindruck nach also "nur", dass die Eltern der Freundin (oder die Freundin selber) überhaupt einen Anspruch haben.

Wenn also das Kind vom Versicherungsschutz umfasst ist und auch nicht etwa ein Auslandsbezug in die Quere kommt, dann müssen die Eltern der Freundin das mit der Versicherung ausmachen. Jetzt ist die Versicherung der Ansicht, nicht zahlen zu müssen. Teilen die Eltern diese Ansicht nicht, werden sie klagen müssen. Selbst wenn die Eltern der Freundin vor Gericht recht erhalten, übernimmt die Versicherung die Zahlung. Also sehe ich da nicht, wieso das Kind auch Schulden sitzen bleiben könnte.

Der Einwand, dass die Eltern eben nicht zahlen müssen und alles am Kind hängen bleibt, ist ja nicht gerade hilfreich. Es ist jedem klar, dass in einem solchen Fall letztlich doch die Eltern zahlen würden, auch wenn diese keine Rechtspflicht trifft. Zum einen ist das wirtschaftlich deutlich sinnvoller. Zum anderen fühlt man sich da vielelicht moralisch verpflichtet. Aus diesem Grund gibt es auch Versicherungen, die selbst in einem solchen Fall für ein Kind zahlen würden, in denen das Kind nicht müsste. Auf diese Weise schont man sein Verhältbis zur Bekanntschaft. Naturlich sind dann die Beiträge entsprechend höher.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich verstehe den Sachverhalt nicht so ganz.

Zitat:
Mein Kind sagt aber das sie die Kamera hinterhergetragen hat.


Deinem Kind gehörte die Kamera und das 11-jährige Kind hat die Kamera hinterhergetragen?
Oder hat Dein Kind die Kamera hinterhergetragen und dabei kaputt gemacht?

Warum wurde die Kamera überhaupt hinterhergetragen? Wie ist sie kaputt gegangen?

Zitat:
Haftpflicht zahlt nicht da der Geschädigte bei der Versicherung angab: Kind hat sich die Kamera ausgeliehen.


Eigentlich müsste die Haftpflicht gerade dann zahlen, sie müsste ggf. nicht zahlen, wenn die Kamera hinterhergetragen wurde.

Zitat:
Supi für was hab ich dann die Haftpflicht? Mein Kind ist so lieb und trägt der anderen was hinterher und wir dürfen zahlen.


Entweder muss die Haftpflicht zahlen oder nicht. Wenn sie nicht zahlen muss, müsst Ihr auch nicht zahlen. Die Haftpflicht springt aber nicht ein, wenn ihr zahlt, obwohl ihr dazu nicht verpflichtet seid.

-- Editiert von hh am 25.09.2015 23:47

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9283x hilfreich)

Mir scheint, das Problem eher darin zu liegen, dass die meisten Haftpflichtversicherungen, Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen von der Deckung ausschliessen.

Die Versicherung bestreitet also nicht unbedingt, dass überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht. Wahrscheinlich bezweifelt sie "nur", dass dieser vom Vericherungsumfang abgedeckt ist. Auch bei Haftpflichtversicherungen ist nicht immer alles versichert, Schäden an geliehenen Gegenständen halt nicht immer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Es gibt wohl drei Hauptgründe, warum eine Versicherung einen Schaden, den man gerne beglichen sehen würde, nicht begleicht:
1. Der Gegenstand war geliehen. Geliehenes ist üblicherweise ausgeschlossen, vermutlich auch deswegen, damit zwei Nachbar sich nicht gegenseitig Rasenmäher leihen und so eine supergünstige Versicherung dafür haben.
2. Der Gegenstand wurde bei einer Gefälligkeitshandlung beschädigt. Z.B schleppt A den Flügel seines Kumpels B im Rahmen eines Umzugs die Treppe runter und lässt ihn dabei versehentlich fallen. Hier kann wegen stillschweigendem Haftungsausschluss kein haftungsanspruch bestehen und die Versicherung würde im Zweifelsfall wie eine Rechtschutzversicherung vor Gericht dabei helfen, den Anspruch abzuwehren.
3. Das Kind ist zu jung, und die Aufsichtspflicht ist nicht verletzt.

Hier wurde 1. anscheinend fälschlicherweise angegeben, 2. könnte zutreffen. Nur 3. fällt raus, 11 ist alt genug.
Auch wenn Wert auf ein gutes Verhältnis gelegt wird, würde ich darauf hinweisen, dass ich jetzt nicht trotz Haftpflicht privat zahle, weil die anderen zu dusselig waren, die Situation richtig zu schildern. Zumindest, wenn letzteres unstrittig ist. Vielleicht kriegt man es richtiggestellt, allerdings wird die Versicherung ggf. misstrauisch.
Wenn ich gewissen wert auf ein gutes Verhältnis lege, mir aber egal ist, ob die anderen Geld zum Fenster rausschmeißen, würde ich mich der Empörung über die Nichtzahlung anschließen und daraufhin wirken, dass die klagen. ("Wir sind da voll auf Eurer Seite und Ihr solltet unbedingt klagen, geht ja gar nicht, wie unsere Versicherung sich da verhält. Natürlich nehmen wir Euch das nicht übel, auch wenn wir auf dem Papier Beklagte sind.")
Wenn mir die Beziehung egal ist, würde ich einfach so auf den Klageweg verweisen.

Übrigens gibt es eigentlich für alle genannten Punkte Policen, die den Fall abdecken, auch wenn keine gesetzliche Zahlungsgrundlage besteht. Man darf halt nur nicht im Internet die günstigste PHV suchen, die man findet. Schließt man halt ab, um nicht in solchen Fällen ob der guten Beziehung doch aus eigener Tasche zu bezahlen. Mir war's das wert, sind immer noch deutlich unter 10 Euro im Monat für unseren Dreipersonenhaushalt.

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