Schadenersatz Rentner nach Unfall als Fußgänger

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
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Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)
Schadenersatz Rentner nach Unfall als Fußgänger

Hallo zusammen,

rein fiktiver Fall:

Eine ältere Person, Rentner, bekommt etwas auf den Kopf. Erleidet eine Schädelprellung, die aber erst kurze Zeit später diagnostiziert wird. Nicht bei der Untersuchung, die unmittelbar darauf erfolgt. Da wird nur eine Risswunde diagnostiziert.

Schuld ist nicht streitg, den Rentner trifft sie nicht.

Der Rentner ist vorher schon zu 90% schwerbehindert und hat durch die Schädelprellung massive Kopfschmerzen, die auch vom Hausarzt nochmal in einem Bericht festgehalten werden. Er stuft den Rentner als nicht simulant ein.

In einem Zeitraum von zwei Wochen geht er fast täglich zum Arzt, wegen dieser unerträglichen Kopfschmerzen.

Welches Schmerzensgeld wäre hier angemessen?

Vorallem wenn man bedenkt, dass die Person auch noch massive Ängste hatte, wahrscheinlich durch das Alter bedingt. Psychische Beeinträchtigungen also unmittelbar danach bestanden haben könnten. Dazu die körperliche Anstrengung, täglich zum Arzt zu gehen.

Ist hier ein Schmerzensgeld von 300,00 EUR angemessen oder nicht?

Freue mich auf hoffentlich viele Antworten. :)

Gruss

ekk


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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Warum geht jemand wegen einer Prellung jeden Tag zu Arzt. Die ist innerhalb 2-3 Wochen ohne weitere Behandlung weg.
300 Euro für nen Schlag an den Kopf und ne Presslung sind wenig aber ausreichen. Da kann man sicher das doppelte rausholen. Auch kann man für Angstzustände was bekommen, dazu sollte man aber einen Facharzt aufsuchen und sich behandelt lassen.

Darüber hinaus wird die Versicherung des Gegners wohl mauern.

Wenn der Gegner kein Geld hat kann man das auch gleich lassen.

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Nehmen wir mal an, es gibt eine Versicherung, die auch dafür aufkommt. Es geht halt um die Höhe.

Weiter geht es auch nicht um einen Schlag auf den Kopf sondern darum, dass dem Rentner etwas auf den Kopf gefallen ist, weil der Verursacher etwas nicht richtig angebracht hat.

Wie gesagt, rein fiktiv.

Dass gerade bei älteren Personen Änge aufgrund Kopfverletzungen da sein können, ist kein Einzelfall.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

In Deutschland gibts so wenig Schmerzensgeld das es eh egal ist.

Wenn dem Rentner was auf den Kopf gefallen ist hat er doch nicht Angst raus zu gehen, sondern eher unter was durch zu gehen. Aber egal.
Also Versicherung würde ich erklären das dieser "Schmerz" nichts mit dem Schlag zu tun hatte, sondern mit seinen allg. Lebenumständen und seiner bereits vorhandenen Lebensangst.

Da werden aus 500 evtl. eben 1000 Euro.

K.

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#4
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@mustermann

Ich glaube, wir reden gerade aneinander vorbei. ;)

Die Angst bestand darin, dass die Kopfverletzung doch schwereres nach sich zieht, was bei einem Rentner durchaus nicht unüblich ist. ;)

Diese hilt ca. 2 Wochen an.

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na dann gibts für 2 Wochen unrealistische Angst noch ein paar Euro extra. Da solange ja auch die Kopfschmerzen vorhanden sein müssten, gibts aber nix extra.

Bei dem in Deutschland geltenden Schmerzensgelder ist das kaum was wert

K.

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Aus meiner Sicht wäre der Verletzte hier mit einem Schmerzensgeld von 300,- € wegen eine Beule mit Kopfschmerzen gut bedient.

Es ist eine durch entsprechende „Rechtsprechung“ in den USA und das Gebühreninteresse von Anwälten verursachte Unart, für jede Bagatelle Schmerzensgeld zu fordern.

Beispiel „Kopfschmerzen nach Rückenmarksuntersuchung“
In einem vom Brandenburgischen OLG entschiedenen Fall (Az 12 U 75/08 ), hatte ein Patient wegen fehlerhafte Aufklärung vor einer Rückenmarksuntersuchung 20.000,- € Schmerzengeld wegen anschließender Kopfschmerzen, die nicht mit „normalen“ Kopfschmerzen vergleichbar sein sollten, verlangt. Zugesprochen wurden 200,- € (die wohl kaum für den Anwalt ausgereicht haben dürften).

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Bagatellverletzungen ein Schmerzensgeld nicht gezahlt werden muss.
Beispiele in denen kein Schmerzensgeld gezahlt werden musste:
1. Kopfschmerzen und Schleimhautreizung nach Chemieunfall (BGH Az. VI ZR 120/91 )
2. Quetschung der linken Thoraxseite, ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule und eine Konjunktivalblutung (was auch immer das ist) nach Verkehrsunfall (BGH VI ZR 83/81 ); dieses Urteil dürfte aber eher eine Ausnahme sein.


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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du bekommst mehr wenn du fällst und dir die Hose kaputt machst, die wird woll ersetzt. Oder dei Uhr das Gebiss, das Hörgerät, die Brille. Also mal nachsehen ob man eines davon als defektes Stück anmelden kann

K.

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#8
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@mustermann

Danke.

In dem Fallbeispiel bin ich mir nur nicht sicher, ob der Zeitraum von zwei Wochen, wo diese Kopfschmerzen so schlimm da waren, genügend berücksichtigt wurden.

Wie ist das hier mit der Schwerbehinderung? Kann man da noch anbringen, dass es eine besondere Härte darstellt, dass er jeden Tag zum Arzt musste? Oder ist das irrelevant?

Ich habe auch Urteile gefunden, die noch weniger Schmerzensgeld beinhalteten. Aber auch mal irgendwo eine Anmerkung, dass bei einer Schädelprellung bis zu 600 EUR zugesprochen werden kann. Finde ich leider nicht mehr.

In dem von dir genannten Beispiel ging es wohl um eine Spinalanästhesie. Zumindestens wird das angemerkt, wenn man das anklickt.

Bei einer Spinalanästhesie wird ins Nervenwasser gespritzt. Hier kann es zu einer weiteren Verletzung kommen, so dass diese Kopfschmerzen entstehen. Es wird dann nochmal vorgenommen, um das "Loch" wieder zu schliessen. Nennt sich - glaube ich - "patch".

Lt. Link bestand zu dem Zeitpunkt angeblich noch keine Aufklärungspflicht. Ich hatte das mal vor dem Jahr 2003 und musste das Merkblatt unterschreiben.

Aber diese Kopfschmerzen müssen angeblich wirklich ziemlich übel sein.

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Aber diese Kopfschmerzen müssen angeblich wirklich ziemlich übel sein.

Es gab ja auch immerhin 200,- € (statt 20.000,- €).

Aus meiner Sicht macht man sich lächerlich, wenn man mit - Entschuldigung - an den Haaren herbeigezogenen Argumenten um 100,- € mehr oder weniger feilscht. Wegen diesem Mehrbetrag wird man jedenfalls kaum klagen. Jedem Verletzten wird immer ein Grund einfallen, warum die Sache gerade bei ihm schlimmer ist als beim Durchschnitt ist. Schmerzensgeld kann aber nie auf Heller und Pfennig genau ausgerechnet werden.



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