Hallo, ich habe eine Frage. Bei einem Betriebsausflug hat eine Kollegin mein Smartphone runter fallen lassen. Das Smartphone war in einer Hülle, in der auch Kleingeld steckte und lag auf einer ca 10cm bereiten Mauer. Sie ist dagegen gekommen und das Handy fiel auf den Boden Das Handy ist dadurch kaputt gegangen. Die Kollegin hat keine Haftpflicht und weigert sich,Fälle für die Reparatur des Displays aufzukommen, das sie sagt, es hätte ja nicht sicher gelegen und vermutlich sei der Displayschaden nur durch das Kleingeld in der Hülle entstanden, dadurch habe ich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wie sieht das die Lage aus?
Danke schon einmal für das Lesen und eventuelle Antworten. Es ist mir unverständlich, wie man so reagieren kann, wenn man fremde Dinge zerstört.
Viele Grüße
Eves
Schadenersatz Smartphone
14. September 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2021 | 19:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Smartphone
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. September 2021 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
ZitatBei einem Betriebsausflug hat eine Kollegin mein Smartphone runter fallen lassen. :
Ist ja schon mal glatt gelogen ...
ZitatDas Handy ist dadurch kaputt gegangen. :
Das könntest Du jetzt wie genau beweisen?
Zitatdas sie sagt, es hätte ja nicht sicher gelegen :
Damit dürfte sie recht haben - bedeutet Mitverschulden, also Abzug beim Schadenersatz
Zitatvermutlich sei der Displayschaden nur durch das Kleingeld in der Hülle entstanden, :
Das Gegenteil könntest Du jetzt wie genau beweisen? Und auch hier steht entsprechendes Mitverschulden im Raume.
ZitatEs ist mir unverständlich, wie man so reagieren kann, wenn man fremde Dinge zerstört. :
Ist doch ganz einfach: Warum für etwas bezahlen, das man gar nicht gemacht hat?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. September 2021 | 07:32
Von
Status: Student (2022 Beiträge, 533x hilfreich)
ZitatIst doch ganz einfach: Warum für etwas bezahlen, das man gar nicht gemacht hat? :
Weil - auch wenn ein Mitverschulden vorliegen könnte - man immer noch am Sturz des Handys schuld ist. ;-)
Und auch das mit dem Mitverschulden. Wenn ich ein ca. 6 cm breites Handy auf eine 10 cm breite Mauer lege, dann liegt es da eigentlich doch recht sicher, zumindest wenn ich es "längs" lege und nicht "quer". ^^
Und jetzt?
Schon
268.199
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten