Schadenersatz Smartphone

14. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Eves81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Smartphone

Hallo, ich habe eine Frage. Bei einem Betriebsausflug hat eine Kollegin mein Smartphone runter fallen lassen. Das Smartphone war in einer Hülle, in der auch Kleingeld steckte und lag auf einer ca 10cm bereiten Mauer. Sie ist dagegen gekommen und das Handy fiel auf den Boden Das Handy ist dadurch kaputt gegangen. Die Kollegin hat keine Haftpflicht und weigert sich,Fälle für die Reparatur des Displays aufzukommen, das sie sagt, es hätte ja nicht sicher gelegen und vermutlich sei der Displayschaden nur durch das Kleingeld in der Hülle entstanden, dadurch habe ich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wie sieht das die Lage aus?

Danke schon einmal für das Lesen und eventuelle Antworten. Es ist mir unverständlich, wie man so reagieren kann, wenn man fremde Dinge zerstört.

Viele Grüße
Eves

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Eves81):
Bei einem Betriebsausflug hat eine Kollegin mein Smartphone runter fallen lassen.

Ist ja schon mal glatt gelogen ...



Zitat (von Eves81):
Das Handy ist dadurch kaputt gegangen.

Das könntest Du jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Eves81):
das sie sagt, es hätte ja nicht sicher gelegen

Damit dürfte sie recht haben - bedeutet Mitverschulden, also Abzug beim Schadenersatz



Zitat (von Eves81):
vermutlich sei der Displayschaden nur durch das Kleingeld in der Hülle entstanden,

Das Gegenteil könntest Du jetzt wie genau beweisen? Und auch hier steht entsprechendes Mitverschulden im Raume.



Zitat (von Eves81):
Es ist mir unverständlich, wie man so reagieren kann, wenn man fremde Dinge zerstört.

Ist doch ganz einfach: Warum für etwas bezahlen, das man gar nicht gemacht hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist doch ganz einfach: Warum für etwas bezahlen, das man gar nicht gemacht hat?


Weil - auch wenn ein Mitverschulden vorliegen könnte - man immer noch am Sturz des Handys schuld ist. ;-)

Und auch das mit dem Mitverschulden. Wenn ich ein ca. 6 cm breites Handy auf eine 10 cm breite Mauer lege, dann liegt es da eigentlich doch recht sicher, zumindest wenn ich es "längs" lege und nicht "quer". ^^

0x Hilfreiche Antwort

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