Schadenersatz: Verlust einer Zahnkrone

6. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Alex v C
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadenersatz: Verlust einer Zahnkrone

Moin, Schadenersatz - Schmerzensgeld: Der Fall, eine 60-jährige Frau erlitt einen Unfall, weil sie ein Hund – Labrador – anspringt. Eine Zahnkrone, die leider von außen sichtbar war, bricht ab. Neben zahnärztlicher Behandlung ist der Urlaub eingeschränkt und führt aufgrund dieser Zahnlücke zu psychischen Problemen. Welcher Schmerzensgeldanspruch wäre angemessen?

Danke für Meinungen oder Hinweis auf Referenzurteile.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

Zitat (von Alex v C):
Welcher Schmerzensgeldanspruch wäre angemessen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Alex v C):
Hinweis auf Referenzurteile.

Das gibt es keine verbindliche Tabelle, Gerichte fällen immer Einzelfallentscheidungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Zitat (von Alex v C):
....und führt aufgrund dieser Zahnlücke zu psychischen Problemen


Sich wg. einer Zahnlücke schämen, Unterhaltung mit anderen meiden, alles verständlich, aber wenn dann ohne Psychotherapie nichts mehr geht, ist es Zeit an der eigenen Resilienz zu arbeiten.

Was macht die Dame denn, wenn wirklich mal was "passiert"?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9645 Beiträge, 2041x hilfreich)

Es gibt auch Zahnärzte, die dann als Übergang einen Dummy aus Kunststoff einsetzen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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