Ich habe im Januar 2017 über Ebay-Kleinanzeigen für 570€ MediaMarkt Gutscheine verkauft.
Die Gutscheine wurden mit einem fremden gehackten PayPal Konto bezahlt, 2h nachdem ich die Gutscheinnummern geliefert habe wurde die Transaktion von PayPal storniert. Ich nehme an eine weitverbreitete Masche.
Zu meiner Überraschung wurden die Täter wohl ausfindig gemacht.
Es sind 2 Täter. Wohnen wohl in Deutschland. Identitäten und Urteil ist bekannt. Die Täter wurden am 29. Januar 2020 am Amtsgericht rechtskräftig verurteilt. Sie haben insgesamt 4620 € erbeutet. Die Staatsanwaltschaft hat mich gerade im Zuge Ihres Vollstreckungsverfahrens angeschrieben.
Ich möchte nun im 'Mangelfall' (der sehr wahrscheinlich ist), trotz geringen Streitwerts, zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen und einen Titel erzielen.
Wie kann ich weiter vorgehen und kann ich einen Titel auch ohne Anwalt erhalten?
Wenn ich einen Titel gegen die Täter habe, übt das irgendeinen realen Druck auf die Täter aus, oder können diese quasi unbehelligt den Titel ignorieren?
Wie hoch sind die Kosten, die ich vorab finanzieren muss?
Vielen Dank schonmal für alle informativen Antworten
-- Editiert von Moderator am 20.11.2020 11:37
-- Thema wurde verschoben am 20.11.2020 11:37
Schadenersatz Zivilklage nach Betrugsverurteilung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Wie kann ich weiter vorgehen Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen - das wäre nämlich die klügere Variante anstatt einer sofortigen Klage.
und kann ich einen Titel auch ohne Anwalt erhalten? Ja.
Wenn ich einen Titel gegen die Täter habe, übt das irgendeinen realen Druck auf die Täter aus Das liegt in Ihrer Hand. Sie können den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen oder auch nicht. Das blosse Existieren eines Titels übt natürlich keinen Druck aus - wie sollte es auch? Schlaflose Nächte pflegt das Betrügern i. d. R. nicht zu bereiten.
Wohnen wohl in Deutschland. Und wissen Sie auch, wo? Denn ohne Adresse können Sie nichts unternehmen...
Wie hoch sind die Kosten, die ich vorab finanzieren muss? Das hängt davon ab, was Sie veranlassen - jede Aktion des Gerichtsvollziehers ist zunächst mal von Ihnen zu bezahlen.
-- Editiert von muemmel am 20.11.2020 18:06
-- Editiert von muemmel am 20.11.2020 18:08
Ein gerichtlicher Mahnbescheid würde hier übrigens 32 Euro kosten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Info.
Mahnbescheid ist natürlich die bessere Variante. Danke für den Hinweis.
Ich finde im Internet nur Informationen, dass Forderungen nach 3 Jahren ab Jahresende des Entstehens verjähren. Das würde in diesem Fall bedeuten, dass am Ende diesen Jahres (2020) die Forderung verjähren würde obwohl die Verurteilung erst am 29.1.2020 war. Ist das korrekt?
Ist das korrekt? Ja. Freilich müßten die Täter das erstmal wissen, um Verjährung einzuwenden - es ist nämlich durchaus nicht verboten, verjährte Ansprüche einzufordern.
Ok aber dann wäre es am Besten den Mahnbescheid bereits dieses Jahr noch zu beantragen. Ich habe die Adresse in der Tat nicht. Nur die Namen. Kann ich die Adresse durch Urteilseinsicht oder über die Staatsanwaltschaft herausfinden?
P.S. nochmals Vielen Dank für Ihre Hilfe
Zitat:Ich finde im Internet nur Informationen, dass Forderungen nach 3 Jahren ab Jahresende des Entstehens verjähren.
Und ab dem Du von der Person des Schuldner Kenntnis erlangt hast (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
Die 3-jährige Verjährungsfrist läuft daher erst ab dem Zeitpunkt, an dem Du die Namen kanntest oder hättest kennen können. Daher gehe ich davon aus, dass am 31.12.2020 noch keine Verjährung eintritt.
Zu den Adressen: Schreiben Sie der Staatsanwaltschaft, dass Sie gemäß § 406e(3) StPO um Übermittlung der Adressen bitten, da Sie diese für das zivilrechtliche Geltendmachen von Schadensersatz benötigen.
Danke vielmals für die wertvollen und detaillierten Infos. ich weiß das sehr zu schätzen und ich weiß auch wieviel es kosten würde das durch anwaltliche Beratung zu bekommen. Ich hatte wirklich absolut keine Ahnung wie der Prozess funktioniert, bin mit Internetrecherche nicht besonders weit gekommen und bin nun echt einen deutlichen Schritt weiter.
Ich werde jetzt bei der Staatsanwaltschaft, wie beschrieben, um die Adressen bitten und einen entsprechenden Mahnbescheid beantragen.
Ich weiß dass die Erfolgsaussichten recht bescheiden sind, aber ich habe in jedem Fall hier viel gelernt. Vielen Dank nochmals!
Nachtrag:
Ich habe die Hinweise befolgt und die Staatsanwaltschaft um die Adresse gebeten. Diese wurde mir auch mitgeteilt. Zusätzlich hat mir die Staatsanwaltschaft, zu meiner riesigen Überraschung, ebenfalls (erst jetzt auf meine schriftliche Nachfrage) mitgeteilt, dass die gesamte Betrugssumme bereits vollstreckt wurde. Ein Mahnbescheid ist daher gar nicht notwendig.
Trotzdem nochmals Vielen Dank für die Hilfe. Ich hoffe ich habe nicht zu viel Ihrer Zeit damit verschwendet. Ich habe jedenfalls etwas dazugelernt.
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