Schadenersatz

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)
Schadenersatz

Hallo
Also mein Problem ist das ich Heute eine Anklage Schrift bekommen habe wegen Schadenersatz gegen mich,
jetzt meine Frage was kann ich Tun?
Kurz beschrieben :
Vorfall am 12.09.2009 gegen 4:00 Uhr in Dortmund, in der Straße Im Orde, in Höhe des Hauses Nummer 61 ereignet hatte.der Kläger ist der Halter und Eigentümer des PKW, Seat Leon, am 12.09.2009 gegen 4:00 Uhr befuhr der Kläger mit seinem PKW die Straße im Orde in Höhe des Hauses Nummer 61
(Er Wohnt 3Häuser weiter weg)sah er mittig auf der Fahrbahn den Kläger in einem alkoholisierten zustand . Mittels Lichthupe versuchte der Kläger auf sich aufmerksam zu machen und dem Beklagten dazu zubewegen, die Straße zu verlassen
[color=red](das is eine Kleine Straße passt gerade mal 1 Auto durch)[/color].
Der Beklagte ist darauf hin zu dem noch Leicht rollenden PKW des Klägers gegangen , Schlug und Trat gegen das Fahrzeug und Spuckte vor die Scheibe. Anschließend versuchte er noch durch die geöffnete Seitenscheibe auf den Kläger einzuschlagen, was Ihm jedoch durch das Ausweichmanöver des Kläger nicht gelang. Durch das Ausweichmanöver stieß der Kläger mit seinem Fahrzeug gegen einen am Rechten Fahrbahnrand stehendes anderes Fahrzeug. Als Kläger daraufhin den Beklagten zur Rede stellen wollte, schimpfte der Beklagte den Kläger und bedrohte ihn mit denn Worte "er sei tot".
Der Kläger nahm von Weiterungen Abstand, um so die Agressionen des Beklagten halbwegs im Zaume zu halten.( Angeblich wollte ich Ihn da mehrfach schlagen und Ihn nicht getroffen).
Es wurde die Polizei herbei gerufen und der Beklagte als Täter identifiziert. Durch das Verhalten des Beklagten ist ein Schaden am PKW entstanden
Schaden 1.002.18Euro
Kostenpauschale 25Euro

1.027,18Euro


Jetzt Meine Frage:
was kann ich tun ich weiß das ich was getrunken habe und an diesem Abend hatte ich ein Auseinandersetzung mit 2 Leuten in der Kneipe von mein Onkel die befindet sich neben der Strasse wo das mit dem Auto war.
Wo die Polizei ankam glaub ca.45Minuten Später lag ich auf dem Rasen und hatte diverse Prellungen/Schürfwunde beide Knie, Beide Ellenbogen Auf der Stirn hatte ich eine Riesige Schürfwunde Blaues Augen meine Hose Jacke waren Kaputt Nasen Bluten meine Sachen waren voller Blut.
Und ich gehe davon aus das er mich angefahren hat ich weiß es nicht mehr ich war nach der Sachen in einer Ausnüchterrungzelle und nach dem man mich entlassen hat bin ich ins Krankanhaus gegangen und habe mich untersuchen lassen nur viel wurde nicht gemacht weil kein Doc da war .
Ab Montag ging garnichts mehr war 1 woche im Bett und Konnte mich nicht mehr bewegen und hatte Übelkeit .

Und ich weiß aber noch das ich auf dem Weg nachhause war und musste bei dem Kläger vorbei sein haus ist im Orde ich hätte ihn entgegen laufen müssen und nicht wie er sagt das er hinter mir gefahren ist

und die Verhandlung ist in St. Goar da wohnt aber keiner beide Wohnen hier in Dortmund.das ist ca 250 Km weit weg.

ich kann mir kein Anwalt leisten habe noch 3 andere sachen zu zahlen jetzt überlege ich ob ich wenn ich würglich verurteilt werde ins Gefängnis zu gehen weil ich es nicht zahlen kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das kostengünstigste wäre dann wohl die sofortige Anerkennung der Ansprüche.

Dann hat man mindestens 30 Jahre lang Zeit die Summe abzubezahlen. Irgendwann sind die 3 anderen Sachen ja mal abbezahlt.



quote:
Und ich gehe davon aus das er mich angefahren hat

Ich gehe mal davon aus das du das nicht beweisen kannst?
Selbst wenn, falls du betrunken ihm in das Auto gelaufen bist, musst du den Schaden wohl bezahlen.



quote:
hatte diverse Prellungen/Schürfwunde beide Knie, Beide Ellenbogen Auf der Stirn hatte ich eine Riesige Schürfwunde Blaues Augen meine Hose Jacke waren Kaputt Nasen Bluten meine Sachen waren voller Blut.

Da stellen sich nur die Fragen: WOVON? und WIE beweisen?



Ab Montag ging garnichts mehr war 1 woche im Bett und Konnte mich nicht mehr bewegen und hatte Übelkeit .
Tippe mal auf Gehirnerschütterung.
Aber auch hier die Fragen: WOVON? und WIE beweisen?




quote:
Wieso mußt du denn würgen?

Weil er sich den Beitrag mit den ganzen Fehlern noch mal durch gelesen hat?



quote:
Bist du schon wieder alkoholisiert?

So wie er schreibt schon...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Da stellen sich nur die Fragen: WOVON? und WIE beweisen?


Lese dir doch mal denn Text durch und beschwere dich nich über meine Rechtschreibung das steht alles da mach die Augen auf.
quote:
was kann ich tun ich weiß das ich was getrunken habe und an diesem Abend hatte ich ein Auseinandersetzung mit 2 Leuten in der Kneipe von mein Onkel die befindet sich neben der Strasse wo das mit dem Auto war.


Ich war im Krankenhaus an diesem Abend noch.


[color=red]Lesen Leute dann sich über einen Lustig machen der es eben nicht Besser kann Begründung LRS lächerlich sowas [/color]

Meine Frage wer Übernimmt die Kosten eines Anwalts?( Ich kann mir keinen Leisten)

Muss er es nicht auch beweißen z.b. durch der Polizei Unfall bericht oder Fotos Schaden von der Polizei auf genommen.

Wo die Polizei kam fanden die mich auf der Wiese bewusstlos

kann man die Verhandlung nach Dortmund verlegen? ( Beide Wohnen in Dortmund)



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Meine Frage wer Übernimmt die Kosten eines Anwalts?( Ich kann mir keinen Leisten)

Du kannst zu einem Anwalt gehen und ihn bitten für dich einen Antrag nach Beratungshilfegesetz (BerHG) zu stellen. Alternativ kannst du auch zum Amtsgericht gehen und den Antrag dort stellen.
Wenn alle Vorausetzungen gegeben sind übernimmt der Steuerzahler die Kosten für den Anwalt.

Vergiss nicht die aktuellen Lohnabrechnung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, die aktuelle Klage, die Unterlagen die die Zahlungsverpflichtung der 3 alten Sachen betreffen mitzunehmen.



quote:
Muss er es nicht auch beweißen z.b. durch der Polizei Unfall bericht oder Fotos Schaden von der Polizei auf genommen.

Nur wenn der Richter Beweise sehen will.
Ansonsten reicht es unter Umständen auch aus wenn er bzw. sein Anwalt substantiert vorträgt.



Also kannst du die Aussage
quote:
Und ich gehe davon aus das er mich angefahren hat

erstmal vergessen

Denn zum einen sagtst du
quote:
ich weiß es nicht mehr

zum anderen steht da
quote:
habe mich untersuchen lassen nur viel wurde nicht gemacht weil kein Doc da war

Somit wurde also wohl auch keine Diagnostik gemacht, ob die Bessuren (oder ein Teil davon) von einem Autounfall stammen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
der es eben nicht Besser kann Begründung LRS


Weniger als 2% der Bevölkerung haben LRS. Hier im Forum erstaunlicherweise über 20%. Kann irgendwie nicht sein, oder?

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#5
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Weniger als 2% der Bevölkerung haben LRS. Hier im Forum erstaunlicherweise über 20%. Kann irgendwie nicht sein, oder


Gehört das hier irgend wie zum Thema?
das habe ich doch nicht gefragt irgend wie muss hier jeder sinnlose Kommentare abgeben damit diese Person sich Besser Fühlt und sagen kann jetzt habe ich Heute etwas tolles geleistet.



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