Schadenersatz aufgrund OP-Fehler?

14. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
HH-TV-Fan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz aufgrund OP-Fehler?

Guten Tag ins Forum.

Zuerst einmal möchte ich den Sachverhalt kurz schildern. Meine Freundin hatte Mitte November 2012 plötzlich starke Unterleibsschmerzen. Wir waren in einem Krankenhaus zur Notaufnahme (da Sonntag Nacht), dort erhielt sie die Diagnose: Luft im Bauch, und erhielt Medikamente, die entblähen sollten. Da die Schmerzen nicht besser wurden, entschied sie sich, eine Woche später zu einem anderen Arzt zu gehen. Dort wurde relativ schnell die Diagnose "versteckter Leistenbruch" festgestellt.
Erneut eine Woche später fand dann die OP in einem Krankenhaus statt, welches von der Ärztin empfohlen wurde. Die OP wurde am Vormittag durchgeführt, aufgrund Baustelle im Krankenhaus wurde meine Freundin bereits am folgenden Tag entlassen. Zur weiteren, medikamentösen Behandlung erhielt sie diverse Schmerzmittel und ging regelmäßig zu Nachuntersuchungen, da die Schmerzen nicht wirklich besser wurden. Die Ärztin teilte ihr mit, der Heilungsprozess kann schon mal sechs bis acht Wochen dauern.
Da auch nach diesem Zeitraum keine Besserung eintrat, begab sich meine Freundin auf die Recherche nach Spezialisten und suchte diesen auf. Dieser Arzt stellte unmittelbar fest, dass bei der OP ein Nerv verletzt wurde. Daher wurde eine Schmerztherapie in Form spezieller Spritzen direkt in den Nerv durchgeführt.
Do auch diese Behandlungsmethode brachte keine dauerhafte Linderung, lediglich eine geringfügige Verbesserung.
Nach einigen Behandlungen bei diesem Arzt erhielt sie eine Empfehlung zu einem anderen Arzt, der nunmehr Kortison-Spritzen in den Nervursprung in der Wirbelsäule durchführt. Dies führte zu geringen Verbesserungen, gleichzeitig erhielt sie Bindegewebsmassagen, um den angegriffenen Nerv aus dem Bereich der Operation zu bringen.
Alles in allem hat sie von ihrem derzeitigen Arzt die Diagnose erhalten, dass sie nicht vor August/September 2013 zur Arbeit zurückkehren kann. Sie ist also mehr als ein 3/4 Jahr aus dem Beruf raus, und erhält seit Mitte Januar auch nur noch das geringere Krankengeld.
Meine Frage zu diesem Sachverhalt ist die, ob man gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus rechtlich vorgehen kann? Klar wurde natürlich im Aufklärungsgespräch erwähnt, was alles passieren kann. Jedoch stellt sich mir die Frage, ist diese ewige Behandungsdauer nicht doch außergewöhnlich? Zusätzlich ist meine Freundin inzwischen auch in psychologischer Behandlung, auch hierfür entstehen Kosten.
Kann man hier rechtlich vorgehen? Oder sind die Chancen als relativ gering einzustufen?
Freue mich auf eine informative Antwort!

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Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Der Knackpunkt wäre halt die Frage ob es ein Fehler der Kategorie "Restrisiko" wäre oder ob bei der OP ein handwerklicher Fehler unterlaufen wäre.


Das wird nur ein Gutachten klären können.
Hier wäre eine anwaltliche Beratung anzuraten und zwar eines Anwaltes mit dem Schwerpunkt Behandlungs/Kunstfehler.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

So ist es
Wenn die Nervverletzung ein typisches OP Risiko war, gibt es nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

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