Schadenersatz bei Gewinnentgang durch Reparaturen

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arkasha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz bei Gewinnentgang durch Reparaturen

Hallo zusammen.

Eine selbständige Kosmetikerin betreibt ihr Gewerbe in Mieträumen. Folgende Situation tritt ein: über Reperaturarbeiten, wegen denen das Wasser im kompletten Gebäudekomplex abgestellt werden musste, wurde sie nicht informiert. Da sie einen anderen Eingang nutzt, als die anderen Mieter des Gebäudes, konnte auch der Aushang nicht gelesen werden, durch den dies mitgeteilt wurde. Nun mussten für 2 Tage insgesamt 8 Kundinen die Termine abgesagt werden. Nicht alle haben sich einen neuen Termin geben lassen. Die neuen Termine, die vergeben werden konnten, finden nun in einem anderen Monat statt. Somit entsteht für den Monat Februar eine nicht unerhebliche Summe an Gewinnentgang.
Kann in diesem Fall die Hausverwaltung oder den Vermieter oder sonst jemanden zum Schadenersatz herangezogen werden??

Vielen Dank!
Gruß!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
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