Schadenersatz diebstahl

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
JohnRyder
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz diebstahl

Hallo an genommen bei A wird eingebrochen und etwas gestohlen.
B und C werden geschnappt, A bekommt seine Sachen wieder zurück. A hatte aber schon ohne seine Versicherung einzuschalten das gestohlene neu gekauft.
Muss das nun mit einander verrechnet werden ?

angenommen der Schadenerstz beläuft sich auf 2000 euro. A - B,C können sich nicht einigen. dann kommt es ja zum Zivilprozess.. sind diese Kosten dann teurer als die 2000. Ich nehme an B und C müssen ja auch die Prozesskosten tragen.

Bitte um ihren rat.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Welcher Zeitraum lag denn zwischen Diebstahl und Neuanschaffung?

Weshalb können sich die Parteien denn nicht einigen?

Wie sind denn die konkreten Forderungen?

Ist bei B und C denn finanziell überhaupt etwas zu holen? Was nützt ein Titel der nicht vollstreckt werden kann?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JohnRyder
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Na ich sag mal dazwischen liegt 1 - 2 Monate.

Hauptsächlich geht es halt um die Anrechnung des wiedererhaltenden Diebesgut.

Bei B und C ist etwas zu holen. B will sich auch mit a einigen ( 1000 Euro ) nur C sieht das nicht ein.
Kann B sich auch so einigen und A verklagt nur C auf den Rest der Forderung ( den Rest 1000 ) ?

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