Hallo an genommen bei A wird eingebrochen und etwas gestohlen.
B und C werden geschnappt, A bekommt seine Sachen wieder zurück. A hatte aber schon ohne seine Versicherung einzuschalten das gestohlene neu gekauft.
Muss das nun mit einander verrechnet werden ?
angenommen der Schadenerstz beläuft sich auf 2000 euro. A - B,C können sich nicht einigen. dann kommt es ja zum Zivilprozess.. sind diese Kosten dann teurer als die 2000. Ich nehme an B und C müssen ja auch die Prozesskosten tragen.
Bitte um ihren rat.
Danke
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Schadenersatz diebstahl
2. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2011 | 12:45
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz diebstahl
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 2. April 2011 | 13:03
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Welcher Zeitraum lag denn zwischen Diebstahl und Neuanschaffung?
Weshalb können sich die Parteien denn nicht einigen?
Wie sind denn die konkreten Forderungen?
Ist bei B und C denn finanziell überhaupt etwas zu holen? Was nützt ein Titel der nicht vollstreckt werden kann?
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#2
Antwort vom 3. April 2011 | 23:14
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
Na ich sag mal dazwischen liegt 1 - 2 Monate.
Hauptsächlich geht es halt um die Anrechnung des wiedererhaltenden Diebesgut.
Bei B und C ist etwas zu holen. B will sich auch mit a einigen ( 1000 Euro ) nur C sieht das nicht ein.
Kann B sich auch so einigen und A verklagt nur C auf den Rest der Forderung ( den Rest 1000 ) ?
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